Verkauf eines Miteigentumsanteils ohne Angebot an den anderen Miteigentümer
Laut Art. 33 Eigentumsgesetz wer ein Miteigentumsanteil verkaufen möchte, sollte er zuerst diesen Anteil dem / den Miteigentümer/n anbieten. Und wenn der/die letzte/n den Kauf der Liegenschaft verweigert, erst dann darf der Miteigentümer einem Dritten die Liegenschaft verkaufen und dabei am selben Preis, welcher beim Kauf dem Miteigentümer angeboten wurde.