Rechtsanwalt für Strafrecht in Bulgarien
Sie benötigen einen Anwalt als Strafverteidiger (Rechtsanwalt Strafrecht Sofia)? Unser Fachanwalt für Strafrecht aus unserer Kanzlei in BULGARIEN ist für Delikte im Bereich des Strafrechts der richtige Ansprechpartner für Sie.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger D. Vladimirov & Kollegen aus Bulgarien bietet Ihnen kompetente, engagierte sowie stets diskrete Beratung und Vertretung in Bereich des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrecht in BULGARIEN.
Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Bulgarien
Rechtsanwalt D. Vladiomirov & Kollegen ist Fachanwalt für Strafrecht und seit seiner Zulassung als Anwalt konsequent, unerschrocken und erfolgreich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Unsere Anwaltskanzlei konzentriert sich auf die Kundenbetreuung im Bereich des Strafrechts.
Unsere Rechtsberatung über die Verteidigung im Ermittlungsverfahren umfasst den rechtlichen Aufwand bis hin zur gerichtlichen Vertretung in allen Instanzen.
Wir vertreten Ihre Interessen in Bulgarien, im Bereich Strafrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, ganz diskret und vorurteilsfrei.
Wir vertreten unsere Mandantschaft vor allen bulgarischen Strafgerichten und dürfen als Rechtsanwälte in Strafrecht in Bulgarien auftreten, unser Hauptanliegen ist es aber, eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.
Dies gelingt in der Regel dadurch, dass mit einer durchdachten Begründung die Einstellung des Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft angeregt wird. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass das Ermittlungsverfahren möglichst keine Auswirkungen auf die gegenwärtige und zukünftige berufliche Situation hat.
Fragen nach Rechtshilfe und kriminelle Angeklagte und Verdächtige in Strafsachen – gerichtliche Vereinbarungen mit der Strafverfolgung, Staatsanwaltschaft, Abschluss der Verteidigung unter Sicherheitsmaßnahmen, Schutz des Angeklagten und Rat in vorgerichtlichen und gerichtliche Strafverfahren.
Rechtsanwalt für Strafrecht bietet professionelle Rechtsberatung und Strafverteidigung an:
- Kriminelle Personen. Klarstellung des Gegenstands des Verbrechens.
- Forschung und Klarstellung der einzelnen Stufen der vorsätzlichen Kriminalität.
- Entschädigung in einer Verbrechenstat.
- Zahlreiche Verbrechen und komplizierte kriminelle Aktivitäten.
- Strafrechtliche Haftung und Bestrafung
- Grundsätze für die Festlegung der Strafe.
- Befreiung von der Vollstreckung der verhängten Strafe
- Löschung der Strafverfolgung und der auferlegten Strafe.
- Verbrechen gegen die Republik Bulgarien.
- Verbrechen gegen die menschliche Unverletzlichkeit. Verbrechen gegen das Leben.
- Verbrechen gegen das Gesundheitsrecht und das System in Bulgarien.
- Verbrechen gegen die menschliche Freiheit. Verbrechen gegen Ehre, Würde und Ansehen.
- Verbrechen gegen die sexuelle Unverletzlichkeit des Menschen und gegen die Sexualmoral.
- Verbrechen gegen Privatrechte in Bulgarien.
- Verbrechen gegen Eigentumsrechte.
- Zuweisungen. Anlage und Veruntreuung.
- Betrug und Dokumentenbetrug.
- Erpressung. Vertrauensmissbrauch, Einstellung zum Betrug.
- Eigentumsverbergung. Zerstörung und Beschädigung von Fremdkörpern.
- Verbrechen gegen den Betrieb. Allgemeine Wirtschaftsverbrechen und Verbrechen gegen Gläubiger. Verbrechen in einzelnen Geschäftsbereichen. Verbrechen gegen das Währungs- und Kreditsystem.
- Verbrechen gegen das Finanz-, Steuer- und Sozialversicherungssystem.
Als spezialisierter und erfahrener Strafverteidiger (Rechtsanwalt, Fachanwalt) in Sachen Strafrecht in Bulgarien wird er Ihnen von Anfang an, egal wie die Beschuldigung auch lauten mag, zur Seite stehen und Ihre Interessen mit professionellem Eifer eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht vertreten.
Erlauben Sie unserem Fachanwalt für Strafrecht in BULGARIEN, sich für Sie einzusetzen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt unser Anwalt über die notwendigen Fachkenntnisse, um Ihnen eine professionelle und effektive rechtliche Betreuung bieten zu können.
Unsere Kanzlei für Strafrecht in BULGARIEN – D. Vladimirov & Kollegen, wird Sie als Ihr Strafverteidiger in sämtlichen Bereichen vertreten. Einige davon sind:
- Raub und räuberische Erpressung, Diebstahl
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Betrugstat
- Urkundenfälschung
- Unterschlagung
- Verkehrsdelikte (z. B. Alkohol am Steuer, Fahrerflucht)
- Körperverletzung und Tötungsdelikte
- Straftaten gegen das Eigentum und das Vermögen
- Unfallstrafrecht – Transportunfälle
- Steuerstrafrecht – Wirtschaftsstrafrecht
- Polizeiübertretungen
- Strafexekution und alternative Verbüßung der verhängten Strafe
- Verfahren vor den Friedensgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten
Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ist rechtlich geschützt und wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Daher darf sich ein Rechtsanwalt als Fachanwalt D. Vladimirov nur dann bezeichnen, wenn er gegenüber der Rechtsanwaltskammer die Aneignung besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen sowie eine fortlaufende Fortbildung nachgewiesen hat.
Diese theoretischen und praktischen Erfahrungen übersteigen erheblich das Maß dessen, was üblicherweise durch die Tätigkeit und die Berufsausübung eines Anwalts (Rechtsanwalts) vermittelt wird.
Kanzlei für Strafrecht – Unsere Strafverteidiger vertreten Sie hartnäckig, engagiert und kompetent:
- Ab Beginn des Ermittlungsverfahrens
- Beim Einspruch gegen einen Strafbefehl
- Bei der Hauptverhandlung
- Bei Berufungen und Revisionen
- Bei einer Nebenklage
Das Strafrecht sieht also auch für Beschuldigte Maßnahmen vor, um ihre Rechte zu wahren. Jedoch kann dies in der Praxis oft auch anders ausfallen. Insbesondere ohne den Beistand eines Rechtsanwalts. Wenn Sie von der Ermittlungsbehörde einmal als Beschuldigter angesehen werden, wird sie die Absicht, weitere Ermittlungsansätze gegen Sie vorzunehmen, sehr schwer aufgeben. Die Rechtsanwaltskanzlei D. Vladimirov & Partner ist für Sie da, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Sollten Sie bei einer Vernehmung keinen Anwalt an Ihrer Seite haben, ist es im Zweifel besser, keine Aussage zu machen. Unser Fachanwalt für Strafrecht besitzt das notwendige Wissen und die Kenntnisse, damit das Ermittlungsverfahren möglichst schnell abgeschlossen wird. Dadurch können Ihnen viele Unannehmlichkeiten erspart werden.
Unverbindliches Erstgespräch bezüglich Ihres Strafrechtsfalles
Empfehlenswert ist es, möglichst frühzeitig die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen und keinesfalls vorher eine Aussage zu tätigen. Dies gilt erst recht, wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben.
Für die Strafverfolgungsbehörden ist das frühzeitige Einschalten eines Verteidigers durch einen Beschuldigten der Normalfall.
Nach dem unverbindlichen Erstgespräch mit unserem Fachanwalt für Strafrecht können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie die Leistungen unserer Kanzlei in Anspruch nehmen wollen oder Sie rufen uns gleich an + 359 897 90 43 91 bzw. schreiben Sie uns eine Nachricht an оffice@anwalt-bg.com