DIE KANZLEI
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Familien und Erbrecht in Bulgarien
„Scheidungsanwälte in Bulgarien“Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf verschiedene Fälle im Bereich Familien- und Scheidungsrecht in Bulgarien. Das Familien- und Scheidungsrecht in Bulgarien ist ein sehr diskutiertes Thema bezüglich der Erbschaftsimmobilien und Sachenrechte der einzelnen Erben und der Witwen. Das Thema ist besonders interessant und wichtig, wegen der Kombination aus Erbschaftsinteressen von Verwandten und deren Eigentum in Bulgarien. Indem Sie die Dienstleistungen von einem in diesem Bereich sacherfahrenen Rechtsanwalt in Bereich Familien- und Scheidungsrecht Bulgarien benötigen, werden wir Ihnen eine umfangreiche rechtliche Beratung in allen Bereichen des Familien- und Scheidungsrecht in Bulgarien anbieten.
Erbverhältnisse und von Ausländern innegehabte Grundstücke auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien
- Wir beraten Sie für Handlungen, die vorgenommen werden müssen, um Ihre Nachlassgrundstücke zurückzubekommen.
- Aufbewahrung von eigenhändigen Testamenten oder ihre Hinterlegung bei einem Notar.
- Vorbereitung rechtlicher Dokumente bei der Errichtung von notariellen Testamenten bei Sachenrechtsfragen in Bulgarien.
- Rechtsbeistand bei der Verkündung und Vollstreckung von Testamenten.
- Vorbereitung der gesamten rechtlichen Stufen bei einer Nachlassverwaltung.
Anwendung von Eheverträgen und Ehescheidungen in Bulgarien. Familien- & Scheidungsrecht in Bulgarien
- Der Ehevertrag kann nur von Ehepaaren abgeschlossen werden, welche eine Ehe eingehen werden oder schon eingegangen sind. Der Ehevertrag schützt die Interessen der beiden Ehegatten und regelt nicht nur die vermögensrechtlichen Folgen im Falle einer Ehescheidung, sondern auch: den Unterhalt der Ehegatten während der Ehe und im Falle einer Ehescheidung, die Übereignung von Sachen und Grundstücken, ihre Kosten und Pflichten während ihres gemeinsamen Lebens sowie den Unterhalt der Kinder. Falls Sie über keinen Ehevertrag verfügen, bekommt jeder der Partner die Hälfte der Vermögenswerte im Falle einer künftigen Ehescheidung.
- Notarielle Beglaubigung von Eheverträgen und ihre Eintragung bei der Eintragungsagentur. Vorbereitung von Änderungen und zusätzlichen Vereinbarungen, die im Ehevertrag einzuschließen sind.
- Rechtsberatungen, die mit den Vorteilen der verschiedenen ehelichen Güterstände verbunden sind.
- Wir leisten Rechtsberatung und Unterstützung bei einer Ehescheidung in Bulgarien vor den Gerichten, Rechtsbeistand bei einer einvernehmlichen Scheidung oder wegen Verschulden eines Ehegatten und Prozessvertretung in einer Ehescheidungssache in Bulgarien.
- Rechtliche Hilfe und Vertretung bei Vermögensauseinandersetzung und/oder Ansprüche über einen größeren Anteil des Gesamtgutes, das während der Ehe erworben wurde.
Vaterschaft, Unterhalt, Vormundschaft
- Wir erstellen und reichen Abstammungsklagen, Unterlagen zur Vaterschaftsableugnung, Legitimation von nicht ehelichen Kindern, zum Bestreiten der Kindeslegitimation ein.
- Vertretung und Unterstützung bei Betreuung, Einschränkung oder Entzug des elterlichen Sorgerechts, Festlegung vom Unterhalt, seine Herabsetzung, Erhöhung oder Einziehung, falls die freiwillige Zahlung verweigert wird.
- Rechtliche Unterstützung und Prozessvertretung in Bulgarien bei den Rechtsfällen eines rechtlichen Streits in Bezug auf das elterliche Sorgerecht oder Maßnahmen in Bezug auf persönliche Beziehungen zwischen Kindern und Eltern oder Enkeln und Großmüttern und Großvätern.
- Unterstützung, wenn die Ersetzung der Zustimmung des Elternteils durch einen Beschluss erforderlich ist, wenn der andere Elternteil das Kind außerhalb der Grenzen der Republik Bulgarien wegführen möchte.
- Vertretung und Beratungen in Bezug auf Vormundschaft oder Betreuung.
Scheidungsrecht, Familienrecht in Bulgarien
- Rechtsberatung und Unterstützung. Um zu entscheiden, in welchem Land die Scheidung eingereicht werden kann, ist es zunächst einmal unerheblich, wo das betreffende Paar geheiratet hat. Dies ist nur für die Frage von Bedeutung, ob eine Ehe überhaupt wirksam geschlossen wurde. Denn dies setzt voraus, dass bei der Heirat das am Ort der Ehescheidung geltende Eherecht eingehalten wurde. Wo die Scheidung einzureichen ist, hängt dagegen von ganz anderen Faktoren ab. Wichtige Anknüpfungspunkte sind Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Außerdem kommt es ganz entscheidend darauf an, zu welchem anderen Land ein Bezug besteht, insbesondere, ob es sich dabei um ein EU-Land oder einen außereuropäischen Staat handelt.
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