Rechtsanwaltsgebühren

Wie werden Rechtsanwaltshonorare festgelegt?

Bei der Preisbildung werden die berufliche Erfahrung und die Sachkenntnisse der Rechtsanwälte berücksichtigt sowie die Zeit, welche sie für die Arbeit im konkreten Fall verbraucht haben. Die Honorare berücksichtigen auch die Mindesthöhe der Rechtsanwaltsvergütungen gemäß der Verordnung Nr. 1 vom 9. Juli 2004, verabschiedet durch die Bulgarische Rechtsanwaltskammer.

Was umfasst das Rechtsanwaltshonorar nicht?

Die Kosten für die Prozessführung und Aktenführung.
Kosten für Staats- und Gerichtsgebühren.
Telefonkosten, Kosten für Post- und Kurierdienstleistungen, Fax, Gebührenmarken, Fotokopien, Dienstreisen usw.

Diese Gebühren sind extra zu zahlen.

Zahlungsbedingungen der Rechtsanwaltshonorare bei der Anwaltskanzlei D. Vladimirov und Kollegen mit Schwerpunkt auf IPR

  1. Sie bekommen Informationen für den als Rechtsanwaltshonorar und Kosten geschuldeten Betrag am Ende jeder Etappe unserer Zusammenarbeit.
  2. Wir erstellen eine Proformarechnung, in welcher die geschuldeten Kosten, Gebühren und Honorare aufgeführt werden. Die Zahlung erfolgt auf Grundlage von dieser Proformarechnung innerhalb von 7 Tagen nach Empfang. Eine Rechnung wird nach Eingang der Zahlung ausgestellt.
  3. Falls die Zahlung nicht fristgemäß erfolgt, sind wir berechtigt, die Arbeit in der Sache einzustellen, wobei Sie uns eine Vergütung für die von Ihnen bis jetzt genutzten Rechtsdienstleistungen schulden.
  4. Soweit ein bestimmter Fall nicht zu Ende gebracht wird, aus Gründen, die nicht an uns liegen, wird eine Vergütung ausschließlich für die bis zu diesem Zeitpunkt erledigte Arbeit geschuldet.

Spezifika der Bezahlung von Rechtsanwaltshonoraren und Verfahrenskosten

  1. Grundsätzlich nach beendetem Rechtsstreit bestimmt das Gericht im Urteil, dass die unterliegende Prozesspartei die Gerichtskosten zu tragen hat.
  2. Wird eine Klage teilweise stattgegeben, sind auch die festgesetzten Gebühren, Kosten sowie das Rechtsanwaltshonorar dem Klagenteil verhältnisgleich.
  3. Wenn der Streit freiwillig außergerichtlich beigelegt wird oder die Beilegung in einer Sache erfolgt, welche mit einem Vergleich zwischen den Prozessparteien beendet wird, werden die schon bezahlten Honorare der Rechtsanwälte nicht zurückbezahlt und die Kosten bleiben zulasten der Prozessparteien.

Kontaktieren Sie uns, um sich beraten zu lassen.

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