Insolvenzverfahren und Abwicklung in Bulgarien
Wir bieten Ihnen Mitwirkung bei der Insolvenzerklärung und der Abwicklung einer Gesellschaft. Das Verfahren ist verfänglich, das Ziel ist nicht nur die Gläubiger zu befriedigen, sondern auch eine Möglichkeit zur Sanierung des verpflichteten Unternehmens zu gewähren, und sobald es möglich ist, die Interessen des Schuldners und seiner Mitarbeiter wahrzunehmen. Die kompetente Rechtshilfe wird dazu beitragen, dass Sie minimale Verluste aus einer schwierigen Lage haben.
Insolvenzverfahren Bulgarien
Es geht um ein Gerichtsverfahren, welches hauptsächlich auf Grundlage von Abschnitt IV Handelsgesetz und unter der Leitung des Kreisgerichts geregelt wird. Es entsteht, wenn eine Gesellschaft ihre Schulden an den Gläubiger nicht begleichen kann.
Es werden spezielle Rechte in Bezug auf das Insolvenzverfahren einiger Händler, Bank- und Versicherungsinstitute berücksichtigt.
Abwicklung von Gesellschaften in Bulgarien
Sie erfolgt außergerichtlich und wird nach dem Insolvenzverfahren vorgenommen.
NB! Zwischen den beiden Phasen kann ein Sanierungsverfahren des Unternehmens vorgenommen werden. Ihrem Wesen nach ist die Abwicklung ein rechtlich geregeltes Verfahren in Bezug auf:
- Forderungsbeitreibung,
- Berichtigung von Schulden der juristischen Person,
- Versilberung von Vermögenswerten,
- Verteilung des Vermögensrests zwischen den Personen, welche Anspruch auf einen Anteil am Liquidationserlös haben.
Alle Verfahren und Fristen, die einzuhalten sind, wenn man zu einer Abwicklung herantritt, sind im Handelsgesetz aufgeführt.
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie in Bezug auf die Maßnahmen und die Handlungen, welche vorzunehmen sind, damit wir optimal Ihre Interessen schützen.