Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß dem Gesetz über die Verpflichtungen und die Verträge (GVV)

Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß dem GVV

Eine Gesellschaft gemäß dem Gesetz über die Verpflichtungen und die Verträge (GGVV) wird relativ schnell und leicht eingetragen und das ist ziemlich günstiger als die restlichen nach dem Handelsgesetz eingetragenen Formen, jedoch bei der Gründung bestehen viele Besonderheiten.

Die GGVV darf von mindestens zwei Personen gegründet werden durch den Abschluss eines Vertrags, in welchem sie Folgendes festlegen sollten:

  • die Bezeichnung der Gesellschaft;
  • die Gesellschafter;
  • den Unternehmensgegenstand;
  • den Sitz und den rechtlichen Verwaltungssitz, welcher mit der Adresse von einem der Eigentümer übereinstimmen sollte;
  • die Geltungsdauer – wenn eine solche nicht festgelegt ist, wird festgehalten, dass sie auf unbestimmte Zeit gegründet ist;
  • Art der Beschlussnahme – falls nicht ausdrücklich festgelegt ist, wird angenommen, dass Entscheidungen mit der Zustimmung aller Gesellschafter getroffen werden;
  • Höhe der Anteile der Gesellschafter – sofern nicht anders angegeben, wird angenommen, dass sie gleich sind;
  • Verwaltungsart der Gesellschaft – es wird ein Geschäftsführer festgelegt oder es wird angenommen, dass jeder Gesellschafter berechtigt ist zu verwalten;
  • Die Art der Gewinnverteilung und der Verlustverteilung – an der Gewinn- und Verlustverteilung nehmen unbedingt alle Gesellschafter teil, und sofern nicht anders angegeben, werden die Gewinne und die Verluste je nach der Beteiligung jedes Gesellschafters verteilt.

Der Gründungsvertrag über die GGVV wird nach seiner Unterzeichnung vor einem Notar von jedem Gesellschafter rechtskräftig.

NB! Innerhalb von 7 Tagen nach der Gründung der Gesellschaft sollte sie ins BULSTAT-Register eingetragen werden. Dies kann durch eine Person, welche die Gesellschaft vertritt oder durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt vorgenommen werden.

Haftung der Gesellschafter in einer GGVV

Sie ist unbeschränkt. Alle Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als natürliche Personen mit ihrem Privatvermögen.

Besteuerung einer GGVV

Die Gesellschaft wird nach der Ordnung des Gesetzes über die Einkommensbesteuerung der Körperschaften besteuert. Erklärungen werden nach Art. 92 eingereicht und die Gesellschafter werden sich nach den allgemeinen Regeln versichern. Diese Gesellschaftsarten werden nach dem UStG verpflichtet.

Wo ist der Unterschied zwischen der Eintragung einer GGVV und der Eintragung einer Holding oder eines Konsortiums?

Die Holding / das Konsortium, eingetragen nach dem Handelsgesetz, ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Wenn einer der Gesellschafter daraus ausscheiden möchte, unterliegt sie / es einer Auflösung gesetzesgemäß nicht.

Wie können wir für Sie nützlich sein?

Indem wir alle erforderlichen Unterlagen für die Gründung einer GGVV, ihre Eintragung ins Handelsregister und die BULSTAT-Anmeldung vorbereiten. Wir bieten Ihnen auch Vertretung und Mitwirkung bei der Vereinbarung von Dienstleistungen des Zentraldepositars.
Unsere Anwaltskanzlei arbeitet vorwiegend mit ausländischen Kunden, wir kennen alle Besonderheiten und Probleme und lösen sie schnell und professionell. Der Rechtsanwalt, mit welchem Sie arbeiten werden, spricht frei Englisch, Deutsch oder Russisch.

Kontaktieren Sie uns für Beratung und Mitwirkung. Die professionellen Rechtsdienstleistungen sparen Zeit, Geld und unangenehme Überraschungen.

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