Firmengründung Bulgarien
Möchten Sie eine Handelsgesellschaft in Bulgarien eintragen? Wir stehen Ihnen zur Verfügung – wir tragen die Sorge dafür.Firmengründung Bulgarien
Jede Handelsgesellschaft oder Firma in Bulgarien muss ins Handelsregister, welches von der Eintragungsagentur gepflegt wird, eingetragen werden. Danach wird sie von Amts wegen auch beim Nationalen Versicherungsinstitut (NOI) sowie ins Register der Nationalen Einkommensagentur eingetragen.
Zur Eintragung jeder Gesellschaftsart bestehen bestimmte Anforderungen, die im Handelsgesetz festgelegt sind.
Die erforderlichen Unterlagen und das Eintragungsverfahren sind im Gesetz über das Handelsregister und die Durchführungsverordnungen dazu beschrieben.
NB! Das Verfahren zur Eintragung einer Gesellschaft in Bulgarien ist gleich für bulgarische sowie ausländische Staatsangehörige.
Eintragung ins Handelsregister ?
- Auf Papier oder in elektronischer Form, unter Einhaltung der Bedingungen und der Ordnung laut dem Gesetz über elektronische Dokumente und elektronische Signatur. Es gibt Antragsformulare für alle Arten der Handelsgesellschaften.
- Alle erforderlichen Unterlagen zur Eintragung – Anträge und Anlagen – sind auf Bulgarisch vorzulegen.
- Falls Unterlagen in einer der offiziellen EU-Sprachen vorgelegt werden, muss dem kompletten Unterlagensatz eine beglaubigte Übersetzung ins Bulgarische beigefügt werden.
Informationen, über Firmengründung Bulgarien
Unserer Anwaltskanzlei in Bulgarien wird für Sie die Sorge für die Eintragung Ihrer Handelsgesellschaft tragen.
Wir kennen die Verfahren und die Anforderungen ausgezeichnet und werden schnell die komplette Dokumentation auf Bulgarisch und/oder Deutsch, Englisch vorbereiten. Die rechtliche Leistung unserer Anwaltskanzlei D. Vladimirov & Kollegen in dieser Hinsicht sind folgende:
- Rechtsberatung über die passende Rechtsform
- Beantragung eines Firmennamens
- Erstellung der Gesellschaftsunterlagen in deutscher und bulgarischer Sprache
- Wahrnehmung eines Notartermins
- Notariell beglaubigte Gründungsurkunde mit Apostille
- Eröffnung eines Kapitalkontos bei einer Bank nach Ihrer Wahl
- Beantragung der Eintragung der Firma ins Handelsregister
- Firmenkonten bei einer bulgarischen Bank inkl. Internetbanking
- Handelsregisterauszug mit beglaubigter Übersetzung und Apostille
- Rechtsberatung zur Beantragung einer EU-USt.-Ident.-Nr.
- Generalvollmacht mit beglaubigter Übersetzung und Apostille
- Büroservice
- Firmenanschrift (Domizil) in Bulgarien
- Laufende Buchführung und Umsatzsteueranmeldung;
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Rechtsberatung über die steuerlichen Fragen über Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien
- Beratung über eine Steueroptimierung der Geschäftstätigkeit in Bulgarien
Arten der Handelsgesellschaften. Gebühren
Einzelhändler Bulgarien
Als Einzelhändler kann jede ausländische oder bulgarische natürliche Person, die sich im leistungsfähigen Alter befindet und einen Wohnsitz in der Republik Bulgarien hat, eingetragen werden.
Die Handelsbezeichnung der Gesellschaft muss unbedingt den Vaternamen und den Nachnamen der Person beinhalten.
Zur Eintragung eines ET ist es erforderlich, ein Antragsformular einzureichen. Sie können es persönlich einreichen oder uns – die Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Bereich Firmengründung in Bulgarien dazu bevollmächtigen.
Folgende Personen dürfen nicht als ET eingetragen werden:
- Für Bankrott verurteilte Personen;
- Die sich zurzeit in einem Insolvenzverfahren befinden;
- Die Geschäftsführer oder Mitglieder der Kontrollbehörde einer Gesellschaft waren, welche ihre Tätigkeit in den letzten zwei Jahren wegen Insolvenz eingestellt hat, vor dem Tag der Insolvenzerklärungsentscheidung, wenn immer noch nicht befriedigte Gläubiger vorhanden sind.
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine Kapitalgesellschaft OOD kann von mindestens zwei ausländischen oder bulgarischen natürlichen oder juristischen Personen eingetragen werden. Bei ihrer Gründung wird ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen.
Das Stammkapital einer GmbH in Bulgarien besteht aus den Beteiligungen der Gesellschafter und muss mindestens 1 Euro (ca. 2 BGN) betragen.
NB! Eine Person kann auch mehr als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ЕООD (Einmann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen.
Zur Eintragung einer GmbH ins Handelsregister muss ein Antragsformular eingereicht werden.
Dies kann jeder von den Geschäftsführern der Gesellschaft oder der von Ihnen bevollmächtigte Rechtsanwalt im Firmenrecht in Bulgarien vorgenommen werden.
Gründung einer Aktiengesellschaft
Eine AD kann von einer oder mehreren ausländischen oder bulgarischen natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden.
Ihr Kapital ist in Form von Aktien und jeder von den Aktieninhabern haftet für die Schulden der Gesellschaft bis auf die Höhe der von ihm erbrachten Einlage.
Es wird unbedingt eine Satzung der Gesellschaft angenommen, welche die Bestandteile der Bestimmungen von Art. 165 Handelsgesetz beinhalten muss.
Je nach der Tätigkeit der Gesellschaft beträgt das Mindestkapital für ihre Gründung 50 000 BGN (ca.25 500 EUR) oder es wird durch ein separates Gesetz bestimmt (zur Ausübung von Bankgewerbe, Versicherungsgewerbe oder sonstige spezielle Tätigkeit).
Das Verwaltungssystem und die Vertretung der neuen AG kann ein- oder zweistufig sein.
Wir helfen zahlreichen ausländischen Staatsangehörigen und Unternehmen eine Handelsgesellschaft in Bulgarien einzutragen. Erlauben Sie uns, auch Ihnen zu helfen, wobei wir dazu eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht brauchen.
Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (SD)
Eine offene Handelsgesellschaft kann von mindestens zwei Personen zur Ausübung von Handelsgewerbe als Geschäftsbetrieb unter einer gemeinschaftlichen Firma gegründet werden.
Für die Gründung besteht die Anforderung eines ursprünglichen Kapitals nicht, es reicht aus, einen schriftlichen Vertrag mit notarieller Beglaubigung der Unterschriften der Gesellschafter
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft. Die Bezeichnung der offenen Handelsgesellschaft muss aus den Nachnamen oder den Firmen von einem oder mehreren der Gesellschafter bestehen.
Zur Eintragung einer offenen Handelsgesellschaft ist es erforderlich, ein Antragsformular, unterzeichnet von allen Gesellschaftern, einzureichen sowie den Gründungsvertrag vorzulegen.
Dies kann von jedem Gesellschafter sowie von dem von Ihnen bevollmächtigten Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Firmenrecht, Gründung von Kapitalgesellschaften in Bulgarien erledigt werden.
Gründung einer Kommanditgesellschaft (KD)
Eine Kommanditgesellschaft kann von mindestens zwei Personen zur Ausübung von Handelsgewerben unter gemeinschaftlicher Firma gegründet werden.
Sie wird mit einem schriftlichen, von den Gesellschaftern unterzeichneten Vertrag (die Unterschriften sind notariell zu beglaubigen) gegründet, wobei dieser Vertrag die unter Art. 102 aufgeführten Bestandteile beinhaltet.
Ein Teil der Gesellschafter haftet gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Schulden der KD. Die restlichen haften bis auf die Höhe der vorläufig festgelegten Einlage.
Firmengründung Bulgarien
Für die Eintragung einer offenen Kommanditgesellschaft ins Handelsregister ist ein Antragsformular erforderlich.
Es kann von einem der unbeschränkt haftbaren Gesellschafter oder von dem von Ihnen bevollmächtigten Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei in Bulgarien eingereicht werden.
Eintragung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KDA)
Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien wird von unbeschränkt haftbaren Gesellschaftern gegründet, welche Aktieninhaber wählen, die eine Satzung ausfertigen und eine Gründungsversammlung einberufen müssen.
Die Einlagen der Gesellschafter werden während der Versammlung festgelegt.
Für die Einlagen der unbeschränkt haftenden Gesellschafter (nicht weniger als drei) werden Aktien ausgegeben. Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter haben ein Stimmrecht auf ausschließlich eine beratende Stimme, die restlichen haben Stimmrecht auf der Gesellschafterversammlung.
Vertrauen Sie Ihren Rechtsanwalt im Firmenrecht in Bulgarien bei der Vorbereitung und Einreichen eines Antrags ins Handelsregister.
Wir verfügen über eine ausreichende Erfahrung zur Vorbereitung von Dokumenten für ausländische Staatsangehörige – so sparen Sie Zeit und vermeiden sämtlichen Kosten!
Niederlassung einer ausländischen Person
Die Niederlassung einer ausländischen Person kann auf dem Hoheitsgebiet Bulgariens von jeder ausländischen Person, welche mit der Berechtigung eingetragen ist, Handelsgewerbe in Übereinstimmung mit ihrer nationalen Gesetzgebung auszuüben, eingetragen werden.
Die Bezeichnung muss den Namen des schon bestehenden Unternehmens des Händlers und die Präzisierung „Niederlassung“ beinhalten.
NB! Die Niederlassung einer ausländischen Person hat folgende Besonderheiten:
- Sie ist keine juristische Person im Sinne der bulgarischen Gesetzgebung, jedoch verfügt sie über Geschäftsführer, einen Sitz und eine Geschäftsadresse, Eigentum und Passivlegitimation;
- Sie stellt eine Bilanz auf und führt Handelsbücher als selbstständiger Händler;
- Als Ort der Geschäftstätigkeit der Niederlassung der ausländischen Gesellschaft gilt Bulgarien und unterliegt einer korporativen Besteuerung.
Für die Eintragung der Niederlassung einer ausländischen Person ins Handelsregister werden ein Antrag und die Anlagen dazu eingereicht. Dies kann ein Vertreter des ausländischen Händlers erledigen, jedoch ist es vernünftiger, die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts, welcher die Besonderheiten der Niederlassung einer ausländischen Person gut kennt, aufzusuchen. Dies kann Ihnen Zeit sparen und gewährleistet Ihnen ordentliche Unterlagen.
Wir sind mit allen spezifischen Merkmalen des Verfahrens vertraut und wir werden alles sorgfältig und korrekt auf Bulgarisch und Deutsch oder Englisch vorbereiten.
Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Firmenrecht, Gründung von Kapitalgesellschaften in Bulgarien, wenn Sie Beratung oder rechtliche Hilfe brauchen.
Wir sind auf die Bedienung von ausländischen Kunden spezialisiert und wir gewähren Ihnen die erforderliche Unterstützung.
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