DIE KANZLEI
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Inkasso Bulgarien | Auslandsinkasso & Forderungseinzug in Bulgarien
Inkassorecht Bulgarien, Forderungseinzug
Ein Forderungseinzug in Bulgarien auf dem Gerichtsweg wird durchgeführt, wenn eine Handelsgesellschaft oder eine natürliche Person verweigert, den geschuldeten Betrag freiwillig auszuzahlen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, welcher die Verfahren kennt und Ihre Interessen schützen wird, sodass Sie Ihr Geld möglichst schnell erhalten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Art des eingeleiteten Gerichtsverfahrens für jeden einzelnen Fall unterschiedlich ist. Verwenden Sie dazu kompetente rechtliche Dienstleistungen.
Wir beraten unsere Kunden und empfehlen auch Ihnen, zuerst zu versuchen, eine außergerichtliche Einigung abzuschließen. So erhalten Sie den Ihnen geschuldeten Betrag schneller und mit weniger Kosten für Rechtssachen. Für den Erfolg der Verhandlungen bieten wir Ihnen Prozessvertretung und Hilfe von einem Schlichter an. Falls keine Einigung erzielt wird, wird ein Gerichtsverfahren zur Beitreibung der Schulden eingeleitet. Forderungssicherung durch Vertragsgestaltung, z. B. Vereinbarung von Pfandrechten, Eigentumsvorbehalten, Forderungsabtretungen, Abtretung von Geschäftsanteilen etc.- Schiedsgerichtsklauseln anstelle der Vereinbarung staatlicher Gerichte
- aktives Forderungsmanagement
- Bonitätsprüfungen
- psychologisch ausgefeilte Verhandlungen mit dem Schuldner
- Abgabe notarieller Schuldanerkenntnisse anstelle aufwendiger Gerichtsverfahren
- Sicherung von Vermögenswerten durch Arrest und einstweilige Verfügung
- Vertretung in Schiedsgerichts- und Gerichtsverfahren
- ADR / Mediation
Hauptdienstleistungen der Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf Inkassorecht in Bulgarien. Forderungseinzug bei der Geltendmachung der Forderungen.
Anerkennung ausländischer Entscheidungen und Schuldtitel, Exequaturverfahren nach der VO (EG) Nr. 1215/2012, effektive Zwangsvollstreckung durch private Gerichtsvollzieher Die Kanzlei verfügt seit mehreren Jahren über eine extensive Gerichtspraxis vor allen bulgarischen Gerichten bis hin zum Kassationsgerichtshof. Derzeit sind wir in einer Vielzahl von Verfahren für ausländische Gläubiger tätig. Neben der selbstverständlichen Bonitätsprüfung vor Klageerhebung sichern wir Vermögenswerte vorab durch gerichtliche Arrestbeschlüsse, die in Bulgarien besonders einfach zu erwirken sind. Wegen der Unzuverlässigkeit der bulgarischen Justiz versuchen wir jedoch immer, langwierige Prozesse durch außergerichtliche Verhandlungen zu vermeiden.
Einziehung von Schulden
- Bei der Einziehung von Forderungen in Zwangsvollstreckungsverfahren;
- Bei Erkenntnisverfahren in Handels- und Zivilsachen vor allen Gerichtsinstanzen, vor dem Schiedsgericht und besonderen Rechtspflegeorganen;
- Bei Mahnverfahren und diesbezüglich eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahren.
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