Ein Zwangsvollstreckungsverfahren einstellen

Es besteht die Hypothese, dass das gegen uns eingeleitete Zwangsvollstreckungsverfahren eingestellt wird.  Das Gesetz sieht vor, dass wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Laufe von 2 Jahren ab der Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht vorgenommen werden, wird es eingestellt. Der Gerichtsvollzieher erstellt diesbezüglich einen Bescheid, jedoch die Einstellung erfolgt tatsächlich kraft Gesetzes.

Ein Zwangsvollstreckungsverfahren einstellen

Ein Zwangsvollstreckungsverfahren einstellen

Das ist ein legislativer Beschluss, der die Aktivität des Vollstreckungsgläubigers bezweckt. Er ist nämlich die Person, die vom Gerichtsvollzieher die Vornahme von bestimmten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verlangen soll. Er ist auch die Person, die das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet hat und zwar damit er die Forderungen vom jeweiligen Schuldner beitreiben kann. Gleichzeitig soll der Vollstreckungsgläubiger eine Strafe zahlen, falls er Interessenmangel und ein passives Verhalten zeigt. Das ist eigentlich die einvernehmliche Lösung, obwohl oft die Inaktivität der Vollstreckungsgläubigers auf den Mangel eines pfändbares Vermögens des Schuldners, gegen welches das Zwangsvollstreckungsverfahrens gerichtet wird, zurückzuführen ist.

Es ist wichtig näher zu bestimmen welche Vollstreckungsmaßnahmen der 2-jährigen Frist nicht beeinflussen würden, auch wenn sie vorgenommen wären:

  • Ein Antrag zur Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens
  • einen Mahnbrief versenden
  • verschiedene Auskünfte erteilen, einschließlich die vollständige Prüfung des Vermögenszustands des Schuldner
  • Unterlagen einholen
  • Gutachten erstellen, die mit der Schuldenbetrag verbunden sind, usw.
Ein Zwangsvollstreckungsverfahren einstellen

Ein Zwangsvollstreckungsverfahren einstellen

Bei der Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens kraft Gesetzes ist der Vollstreckungsgläubiger verpflichtet von Amts wegen die dinglichen Arreste oder Beschlagnahmen zu beseitigen. Falls genau zu diesem Zeitpunkt – nach dem Ablauf der 2-jährigen Frist auf das Bankkonto des Schuldners irgendeiner Geldbetrag eingegangen ist und diese Zahlung zugunsten des Vollstreckungsgläubigers einbehalten wird, so unterliegt sie einer Rückzahlung. Die Erklärung ist, dass der Gläubiger sich ungerechtfertigt bereichert hat, das der Grund zur Einbehaltung schon weggefallen ist und dieser eine zu Unrecht geleistete Zahlung erhalten hat.

Was für Gelegenheiten bestehen für den Vollstreckungsgläubiger, falls das Zwangsvollstreckungsverfahren eingestellt worden ist?

Ein Zwangsvollstreckungsverfahren einstellen

Ein Zwangsvollstreckungsverfahren einstellen

Falls die Verjährung seines Vollstreckungsbescheids immer noch nicht vollendet ist, kann er ein neues Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten. Dann hat er die Gelegenheit wieder die Vornahme von Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber seinen Schuldner zu verlangen. Es wäre gut zu wissen, dass wenn ein Zwangsvollstreckungverfahren eingeleitet ist und solange es dauert, läuft die Verährungsfrist nicht.

Falls wir Schuldner sind, dann ist die Einstellung kraft Gesetzes für uns eine angenehme Gelegenheit, jedoch sollen wir nicht vergessen, dass gegen uns ein neues Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet aufgrund desselben Vollstreckungsbescheids eingeleitet werden könnte. Leider kann mann vollkommene Glückseligkeit nicht erlangen.

Und falls wir Vollstreckungsgläubiger sind, sollten wir so aktiv wie möglich bei der Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens sein sowie nicht vergessen die Verährung des Vollstreckungsbescheids zu berücksichtigen, sondern seine Gültigkeitsdauer zu „pflegen”.

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