Rechtsschritte im Zwangsvollstreckung in Bulgarien

Unsere Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Prozessvertretung & Zwangsvollstreckung in Bulgarien, bietet eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherung ihrer Forderung  gegenüber eines Schuldners in Bulgarien kurz vor der Erhebung einer Klage im Gericht.

Die von uns vorgeschlagenen rechtlichen Schritten zur Sicherung der entsprechenden Zwangsvollstreckung in Bulgarien sind im Gesetzt (Zivilprozessordnung) weit und konkrett beschrieben.

Wichtiger Merkmal in dieser Situation  liegt darin, dem Gläubiger die Gelegenheit zu gewähren, eine freiwillige  Befriedigung seiner Ansprüche gegen dem Schuldner zu geben. Es werden bestimmten Sicherheiten und Garantien dem Gläubiger eingeführt,  vor Beginn der Zwangsvollstreckung seine Forderung vom Vermögenswerte  oder Teile davon des Schuldners zu blockieren, bzw. weitere Möglichkeiten zur schnelle Befriedigung des Gläubigers vor oder während des Prozesses zu schaffen.

Das Gericht erstellt, entsprechenden Sicherungsmaßnahmen im Wege einer einstweiligen Verfügung und erlaubt dem Gläubiger folgende Rechtsschritte:

  1. Rechtsverbot für den Schuldner seine Immobilien & Vermögenswerte weiter zu veräußern bzw. über Grundstücke zu verfügen. Dies kann auch durch  Veräußerung, bzw.  Belastung oder Verpfändung der Immobilien erfolgen;
  2. Verpfändung des bewegliches Vermögenswerte  und Forderungen des Schuldners;
  3. Gerichtsanordnung, die zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind. Dazu gehören insb. die Außerbetriebssetzung eines Fahrzeugs sowie die Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Das Gericht kann auch mehrere Rechtsschritte gleichzeitig bi  Höhe des Gesamtwertes des Streitgegenstands anordnen, sobald die Forderung des Gläubigen gesichert wird. Rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilen von Sicherungsmaßnahmen auf das Vermögen des Schuldners in Bulgarien

Schwerpunkt in einer Zwangsvollstreckung in Bulgarien liegt bei der Sicherung der Zwangsvollstreckung einer künftigen Klage vor dem Gericht. Dies erfolgt nach dem Einreichen der Klage und sichert die Zwangsvollstreckung bis zum Ende der gesamten Gerichtsverhandlung in Bulgarien. Unsere Rechtsanwälte im Bereich Prozessrecht und Zwangsvollstreckungsverfahren in Bulgarien bereiten einen Antrag vor , sobald die Hauptklage ins Gericht angenommen wird.

Hauptzweck dieses Zwangsvollstreckungsverfahren ist, nämlich eine weitere Überraschung und Schnelligkeit der eingereichte Sucherungsmaßnahmen und Blockieren der Vermögenswerte des Schuldners vor deren Veräußerung in Bulgarien. Grundsätzlich entscheidet das Gericht in Bulgarien innerhalb von wenigen Tagen nach Antragstellung Nachdem den Antrag angenommen wird, erstellt das Gericht entsprechende Dokumenten zu einer einstweiligen Verfügung in Bulgarien.

Die überwiegende Rechtsprechung verlangt konsequent eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10-15% des Streitwerts. Normalerweise bekommt unser Schuldner einer Kenntnis über die Maßnahmen gegen sein Vermögen und die Anordnung vom Gericht erst von einem Gerichtsvollzieher. Über eine weitere Veräußerung von Beträgen auf den Konten und Immobilien ist es aber dann zu spät.  Das Einreichen einer Berufungsklage gegen der einstweilige Verfügung vom Gerichtsvollzieher  verhindert die Entwicklung des Zwangsvollstreckungsverfahren in Bulgarien auch nicht, sobald der Schuldner entweder eine Garantie zur Höhe der Forderung leistet, oder seine Schuldner deckt.

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