Wohnsitzverlegung nach Bulgarien
Bulgarien nimmt als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union am freien Warenverkehr, der Personenfreizügigkeit, der Dienstleistungsfreiheit und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.
Bulgarien bietet sich als einen guten Ort für ausländische Investitionen und Firmengründungen mit ausländischem Kapital an. Das Land verfügt über ein im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten sehr niedrigen Steuersatz von 10 % (Flat Tax) auf die Unternehmensgewinne und einen einheitlichen Steuersatz von 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen.
Besonders gut eignen sich Investitionen in Bulgarien in Produktionsstätten oder im Outsourcing bestimmter Tätigkeiten, da die Kosten für Bauimmobilien, Arbeitskräfte, und Energie im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten niedrig sind. Die Infrastruktur wurde gleichzeitig in den letzten Jahren auch mit EU-Fördermittel verbessert, was eine gute Anbindung an Europa, Russland und den Nahen Osten gewährleistet.
Wenn Sie alleine oder mit Ihrer Familien zusammen, nach Bulgarien umziehen möchten, werden wir Sie im Rahmen einer Rechtsberatung mehrere Voraussetzungen bzw. Vorteile das Wohnsitzverlegung nach Bulgarien angeben. Bulgarien leigt in der Mitte der Balkanhalbinsel und schlägt eines gutes, ruhiges Leben vor . Unsere Wirtschaftskanzlei wird Ihnen bezüglich der im Laufe dieses Umzuges entstehenden organisatorische Hürden und umfangreiche Formalitäten helfen und wärend des gesamtenWohnsitzverlegung nach Bulgarien unterstützen.
Bulgarien ist vollwertiges Mitglied der Europäischen Untion (EU) und nimmt am freien Warenverkehr, an der Perzonenfreizügigkeit, an Dienstleistungen und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten hat Bulgarien einen sehr niedrigen Steuersatz. Dieser liegt bei 10 % auf Unternehmensgewinne und einen einheitlichen Steuersatz von 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen. Lohnkosten spielen immer eine entscheidende Rolle bei der Standortwahl eines Unternehmens. In Bulgarien gibt es zwar einen vorgeschriebenen Mindestlohn doch ist dieser im Vergleich zur gesamten Europäischen Union der niedrigste. Sicherlich hat Bulgarien mehreren Vorteile, um dort komplett umzuziehen.
- Bulgarien verfügt über eine sehr stabile Währung, die mit dem Euro angekoppelt ist;
- Bulgarien verfügt über сolide Staatsfinanzen § kleiner Staatsverschuldung;
- 10 % Flachsteuer bei Privatpersonnen und Industrieunternehmen (10 % Steuerbelastung unabhängig der Gewinnshöhe jedes Unternehmens)
- Sehr niedrige Lohn-& Sozialkosten
- Interessante und strategisch-geographische Lage zwischen Osten und Westen,
- 0 % Zollbelastung innerhalb der gesamten Europäischen Union
- 0 % Zollbelastung beim Handelsverkehr mit der Republik Türkei(großen Exportpartner von der Europäischen Union)
- Bei gewissen Branchen werden Steuererleichterungen ermöglicht ( 0% Körperschaftssteuer) gerade in Regionen mit einem hohen Arbeitslosenanteil
Einige Vorteile Bulgariens wie erwähnt sind nicht nur die 10 % Körperschaftssteuer, niegrige Preise, sondern auch sehr niegrige Besteuerungsvorteile. Zwischen Bundesrepublik Deutschland und Republik Bulgarien wurde vor mehreren Jahren auch die sogennante Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Was die Industrie und die Eröffnung eines Geschäfts in Bulgarien betrifft, werden die gleichen Gesellschaftsform eines Unternehmens wie in Deutschland gebraucht. Die meist gebrauchte Gesellschaftsform eines Unternehmens in Bulgarien ist die sogenannte GmbH in Bulgarien – die bulgarische EOOD bzw. OOD, diese Gesellschaftsform entspricht der deutschen GmbH als Einzelgesellschafter (EOOD) oder OOD für mehrere Gesellschafter.
Diese Gesellschaftsform empfiehelen wir den unseren Mandanten, da die über die Möglichkeit verfügen, Ihren Hauptwohnsitz, bzw. Anmeldung bei dem Finanzamt nach Bulgarien zu verlegen und / damit kleinere Steuersätze, bzw. Dividendenentnahme über eine bulgarische Gesellschaft oder als Privatperson zu zahlen. Im Rahmen des abgeschlossenen Deutsch – Bulgarischen Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen derartige Dividenden beim Transfer nach Deutschland der Abgeltungssteuer für Kapitalgesellschaften. Bei dieser Situation weisen wir unserer Mandantschaft an, daß diese mindestens 183 Tage Regelung nach europäischen Steuerrecht in dem Land Bulgarien leben sollten, damit dies als festen Wohnsitz angenommen zu werden.
Dieses Besteuerungsrecht betrifft nur natürliche Personen bzw. Arbeitnehmer, die einer nicht selbständigen Arbeit im Ausland nachgehen.Als Inhaber einer bulgarischen Gesellschaft sind Sie aber im Sinne des Gesetzgebers, allerdings weder Arbeitnehmer, noch eine juristische Person im Sinne einer Unternehmensgesellschaft, auch dann wenn Sie der geschäftsführende Gesellschafter sind.
Weitere Firmenformen, wenn auch nicht so relevant, weil eben nicht so gebräuchlich sind:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (bulgarische ET)
- Aktiengesellschaften AD und EAD
- Offene Handelsgesellschaft OHG (bulgarische SD)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA (bulgarische KDA)
Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform sollten Sie in Beratung mit Ihrem bulgarischen Rechtsanwalt auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Mittels einer bulgarischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen Sie eine legale juristische Personengesellschaft zur Abwicklung Ihrer Geschäfte, unabhängig von dem geplanten informellen Datenaustausch der europäischen Steuerbehörden ab dem Jahr 2015. Die nicht von der Hand zu weisenden Vorteile einer bulgarischen Firma sind die bereits eingehend erwähnte Flachsteuer in Höhe von nur 10 % Einkommensteuer auf den von Ihnen erzielten Bruttogewinn. Allerdings sollte auch die 5 % Dividendensteuer in Bulgarien auf eventuelle Privatentnahmen aus der Gesellschaft berücksichtigt werden, obwohl diese durch steueroptimierende Maßnahmen in der Praxis umgangen werden können.
Unsere Deutsch-Bulgarischen Anwaltskanzlei D.Vladimirov & Kollegen betreut sowohl deutsche, als auch deutschsprachigen Mandanten und leistet Beratungsgespräche zur Erläuterung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen durch vorübergehende oder dauerhafte Sitz- bzw. Wohnsitzverlegung nach Bulgarien.
• Finanz & steuerrechtliche Rechtsberatung bezüglich Erstellung von Einkommensteuerserklärung, Sozialversicherungszahlungen, Abrechnung und Überweisung von Erbschaftsteuer, Vorbereitung von Dokumenten zur Zahlung von Umsatzsteuer/,Vorbereitung von Dokumenten zur Zahlung von Zollgebühren u.s.w.)
• Rechtlichen Dokumenten sowie Vorbereitung aller Art von Anträge bei Bulgarischen Steuerbehörden & FInanzamt auf Freistellung nach Doppelbesteuerungsabkommen
• Anfertigung von sämtlichen Wirtschaftsdokumenten, bzw. komplete Einkommensteuererklärungen von Privatpersonen bzw.Firmen & Handelsgesellschaften, Exportorientierten Unternehmen mit festen Wohnsitz bzw. Niederlassung & Einkunftsort in der Republik Bulgarien
• Ausfertigung von Steuererklärungen, sowie Schenkungssteuererklärungen von Privatpersonen mit einem festen Wohnsitz & Vermögenserwerb in der Repuiblik Bulgarien
• Vertretung bei Einsprüchen und Finanzgerichtsklagen in Bulgarien & Deutschland