Immobiliengeschäft in Bulgarien
Bei sachlichen Eigentumsübertragung von Immobiliengeschäft in Bulgarien, im Rahmen eines Kaufvertrages entstehen mehrere Neben- und Folgekosten, welche Steuersätze in Höhe von 3.5 und 4% anzurechnen sind. Üblicherweise bei einer Schenkungsübertragung von Immobilien in Bulgarien beträgt der Steuersatz um 5% von der Steuererklärungspreis der einzelnen Immobilie. Dabei kommen noch Einschreibe- und Notargebühren von etwa 2,5% des Verkaufpreises sowie sämtlichen Anwaltskosten.
Übertragungskosten & Gebühren
Einige Notar-und Grundgebührsteuer, als auch Übertragungskosten, die an dem Tag, der Übertagung des Eigentum vor dem Notar gedeckt werden sollen belaufen sich um die 3.5- 4% von dem Verkaufspreises der entsprechenden Immobilie.
Wenn diese Immobilien in Bulgarien von einem Ausländer gekauft wurde, müsste das Immobiliengeschäft in Bulgarien von steuerrechtlichen Gründe nach der Abwicklung vor dem entsprechenden Bulstatregister eingetragen werden. Der neue Käufer hat jedoch zwei Monate Laufszeit seiner Immobilien vor dem Finanzamt bei der Gemeinde seiner neuerworbene Immobilien in Bulgarien dort anzumelden. Macht er das nicht, haftet er über große Bußgelder und Straffen, lauf des Gesetztes lokalen Steuer & Gebühren, berichteten unserer Anwälte in Bulgarien.
Ratschläge über die Kaufabwicklung einer Immobiliengeschäft in Bulgarien
Zu den sogenn. Übertragungskosten eines Immobilienerwerbs zählen auch die sämtlichen Dolmetscherkosten, die an dem gleichen Tag bei der Abwicklung des gesamten Geschäfts dem Dolmetscher bei dem Notar auch gedeckt werden sollen.
Bei der Zahlung der Kaufpreis einer Immobilien müsste jeder Käufer unbedingt den Vertrag und Verwendungszweck genau bezeichnen, um eine weitere doppelte Inanspruchnahme der Verkaufspreses der auisgewählte Immobilie auszuschließen. Manchmal versuchen die bulgarische Eigentümer & Verkäufer die unkonkreten Zahlungsanweisung, den Betrag vom Käufer doppelt einzufordern.
Jeder Kaufpreis sollte immer konkrett, eindeutig und unbestritten im Vorvertag & Notarielle Urkunde festgellegt werden, unabhängig von weiteren steuerrechtlichen Hinsichten.Bei Missverständisse, fragen Sie unseren Rechtsanwalt im Immobilienrecht in Bulgarien.
Die wichtigste Aufgabe jedes Anwaltes in Immobilienrecht und Abwicklung eines Immobiliengeschäfts in Bulgarien ist kurz, vor Abschluss des Vorvertrages die Eigentumsrechte des Verkäufer ordentlich zu überprüfen.
In verscheidenen Regionen in Bulgarien werden die Grundbuchregister nicht überall ordentlich geführt. Zumindest wurden mehreren Immobilien nicht an dem heutigen Verkäufer nach einer früheren Erwerb übertragen und in Grundbuchregister eingetregen.
Ausführliche Überprüfung der Eigentumsfrage seinens unserer Anwälte, wer der eigentlichen Verkäufer wirklich ist, würde der neue, künftigen Eigentümer der Immobilie mehr Sicherheit und Ruhe geben, geschutzt vor einem Betrug zu bleiben.
In einige Situationen bei der konkrete Abwicklung des Kaufgeschäfts in Bulgarien, seitens unserer Anwälten kann auch die Stabilität und Seriösität der einzelnen Verkäufern, Bauträgern und Maklern bei Geschäftsabwicklung schnell überprüft werden.
Einige Vorverträge wie auch der weitere notarielle Vertrag zur Übertagung des Eigentums bedürfen der strenge anwaltlichen Überprüfung. Mehrmals wurden diese Vorverträge von unerfahrenen Maklern und Bauträgern erstellt,die im Interesse des Verkäufers erstellt und enthalten keine angemessene Risikoverteilung.
Eine interessante Gelegenheit des gesamten Geschäfts ist, daß nach dem Abschluss eines Vorvertrages und nachfolgenden notariellen Vertrages keine persönliche Anwesenheit des Käufers notwendig ist, so daß die Immobilie im Abwesenheit seines neuen Käufer erwerben werden kann. So können Sie sich von einem Anwalt oder anderen Personen bei der Kaufabwicklung einer Immobiliengeschäft in Bulgarien mittels einer speziellen Vollmacht vertreten lassen.
Bei einer Kaufgeschäft über eine Projektwohnung, der sogennanten „Off plan kauf“- sillen die einzlenen Dokumenten über diese Immobilien unbedingt sowohl im Vor- als auch im notariellen Vertrag Entschädigungsregelungen bei Bauverzögerungen vereinbart und von einem Rechtsanwalt im Immobilienrecht in Bulgarien überpüft werden.
Weitere Informationen über der Kaufabwicklung einer Immobiliengeschäft in Bulgarien, können Sie auch unter der Tel. +359 897 90 43 91 oder an info@anwalt-bg.com erhalten.