Unterlagen beim Entwurf im Bauwesen

Unterlagen beim Entwurf im Bauwesen

Unterlagen beim Entwurf im Bauwesen

  • Projektierungsauftrag
  • Projektierungsvertrag
  1. Skizze einer Liegenschaft
  2. Projektierungsgenehmigung
  3. Vorvertrag mit einer Stromversorgungsgesellschaft
  4. Vorvertrag mit der jeweiligen Wasserversorgungsgesellschaft
  5. Inbetriebnahmegenehmigung

Bitte sich auch die folgende Liste der Fachwörter und Abkürzungen im Bereich der Architektur, des Bauwesens und der Projektierung ansehen.

  1. Skizze einer Liegenschaft – ein Auszug aus dem geltenden Flächennutzungsplan der Ortschaft oder des Stadtviertels mit aufgeführten Grenzen der Liegenschaft und ihrer Fläche. Sie wird von der Gemeindeverwaltung innerhalb von 14 Tagen ausgestellt. Die Gebühren sind von den Gemeinden festzulegen. Um die Skizze einzuholen sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • einen Musterantrag
  • eine Kopie der Eigentumsurkunde
  • eine Erburkunde (falls erforderlich)
  1. Projektierungsgenehmigung –eine Kopie (ein Auszug) aus dem geltenden Flächennutzungsplan der Ortschaft oder des Stadtviertels mit dem Umfang des Flurstücks oder der benachbarten Flurstücke.

Die Projektierungsgenehmigung ist erforderlich, um mit den Projektierungsarbeiten zu beginnen und Ausgangsdaten von den Strom-, Wasserversorgungsgesellschaften usw. zu erhalten.

Dort sind die bestehenden Gebäude und Bauwerke innerhalb des Flurstücks und der benachbarten Flurstücke bezeichnet und sind die Bebauungslinien und die zulässigen Höhen eingetragen. Es sind die technisch-wirtschaftlichen Kennwerte aufzuführen, die einzuhalten sind sowie die Bebauungsdichte und die Bebauungsintensität, die minimale Begrünung und die Gebäudehöhe. Darin sind auch die zulässigen Abweichungen von den geltenden Rechtsvorschriften für vorgefundene Gebäude oder Gebäude, die Kulturdenkmäler darstellen. In Ortschaften und in Teilen davon, wo ein Flächennutzungsplan funktioniert und für niedrigstöckige Bebauung vorgesehen sind,  darf die Projektierung auf Grundlage von einer Genehmigung, in welcher die Bebauungsanforderungen laut der geltenden Vorschriften aufzuführen sind, falls der Bebauungstyp nicht geändert wird und falls es offene und geschlossene Bebauung zwischen zwei Liegenschaften besteht. Für Objekte der technischen Infrastruktur (Straßen, Wasserleitungen usw.) wird keine Genehmigung erteilt.

Sie wird vom Hauptarchitekten der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen erteilt.  Um die Projektierungsgenehmigung einzuholen, soll man folgende Unterlagen einreichen:

  • einen Musterantrag
  • eine Kopie der Eigentumsurkunde
  • eine Skizze der Liegenschaft
  • einen begründeten Angebot (falls erforderlich)

Die Skizze und die Genehmigung haben eine Gültigkeitsdauer ab der Ausstellung von 6 Monaten. Zur Verlängerung dieser Dauer können die Skizze und die Genehmigung an der jeweiligen Direktion für Kataster bei der Gemeinde beglaubigt werden.

Unterlagen beim Entwurf im Bauwesen

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Zur Beglaubigung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • einen Musterantrag
  • eine Kopie der Eigentumsurkunde
  • Original der Skizze oder der Projektierungsgenehmigung.
  1. Einen Vorvertrag mit einer Stromversorgungsgesellschaft – die Urkunde wird „Antrag auf Prüfung der Bedingungen zum Anschluß eines Objekts am elektrischen Netz” („Искане за проучване на условията за присъединяване на обект към електрическата мрежа”). Frist für Antwort – bis 30 Werktage. Die Gebühren sind von der jeweiligen Stromversorgungsgesellschaft festzulegen. Die erforderlichen Unterlagen sind wie folgt:
  • einen Musterantrag;
  • eine Projektierungsgenehmigung oder einen von der jeweiligen Gemeinde genehmigten Ordnungsplan (nach Art. 140 und Art. 150 Gesetz über die Raumordnung) sowie eine Verordnung, dass sie rechtskräftig geworden ist;
  • eine Eigentumsurkunde oder eine Urkunde, die die Besitzberechtigung der Liegenschaft bescheinigt.
  1. Ein Vorvertrag mit der jeweiligen Wasserversorgungsgesellschaft – die Urkunde wird „Ausgangsdaten über die Projektierung eines Objekts” („ Изходни данни за проектиране на обект”) und wird innerhalb von 30 Werktagen ausgestellt. Die Gebühren sind von der jeweiligen Gesellschaft festzulegen. Die erforderlichen Unterlagen sind wie folgt:
  • einen Musterantrag
  • eine Projektierungsgenehmigung mit eingetragenem unterirdischem Kataster (falls ein solches besteht)
  • eine Eigentumsurkunde oder eine Urkunde, die die Besitzberechtigung der Liegenschaft bescheinigt.
  1. Obligatorische Unterlagen zur Eintragung eines Bauwerks der fünften Kategorie und zur Ausstellung einer Bescheinigung zur Inbetriebnahme:

Es wird nicht genehmigt Bauwerke oder Teile davon zu benutzen, bevor sie von der zuständigen Behörde in Betrieb genommen werden, wobei zur Ausstellung einer Bescheinigung zur Inbetriebnahme folgende Unterlagen erforderlich sind:

  1. Unterlagen beim Entwurf im Bauwesen

    Unterlagen beim Entwurf im Bauwesen

    Einen schriftlichen Antrag.

  2. Eine Eigentumsurkunde.
  3. Einen endgültigen Bericht der Person, die Bauaufsicht ausübt, dazu ist eine Vollmacht beizulegen.
  4. Eine Baugenehmigung.
  5. Ein Protokoll zur Festlegung der Bebauungslinie und –ebene.
  6. Ein beglaubigtes Aktenbuch.
  7. Urkunde Vordruck 14 zur Abnahme der Konstruktion.
  8. Ein Feststellungsbescheid nach Art. 176, Abs. 1 Gesetz über die Raumordnung zur Feststellung der Tauglichkeit der Abnahme der Bauanlage.
  9. Urkunden, die die Übereinstimmung der eingesetzten Baumaterialien bescheinigen.
  10. Eine Urkunde von der Agentur für Kataster, die die Erfüllung der Anforderungen nach Art. 175 Abs. 5 Gesetz über die Raumordnung bescheinigt.
  11. Vollstreckungsunterlagen.
  12. Einen Vertrag mit den Versorgungsgesellschaften.

Eine Rechtsgrundlage der Bescheinigung stellt Art. 177, Abs.3 Gesetz über die Raumordnung dar, wo aufgeführt worden ist, dass innerhalb von 7 Tagen nach dem Eingang des Antrags die Behörde, die die Baugenehmigung ausgestellt hat, nach einer Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen die Inbetriebnahme des Bauwerks einträgt und die Bescheinigung zur Inbetriebnahme ausstellt.

Die Gebühr zur Ausstellung der Bescheinigung beträgt:

Für Kategorie ІV – 170 BGN.

Für Kategorie V  – 120 BGN.

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