Änderungen der Katasterkarten
Änderungen gegen Katasterkarten – auch wenn es Ihnen unglaublich scheint, sind die Unvollständigkeiten und die Fehler der Katasterkarten sind Probleme, auf die man in der Praxis oft stoßen kann. Deswegen sollen sie sich darüber im Klaren sein, wie dieses Problem zu lösen ist und die Katasterkarte die tatsächlichen Grenzen der Liegenschaften darstellen kann. Nachdem Sie eine Mitteilung über vorgenommene Änderungen der Katasterkarte Ihrer Liegenschaft erhalten, sollten Sie sich zuerst mit einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Die besten und höchst qualifizierten Anwälte in diesem Bereich finden Sie bei der Internationalen Anwaltskanzlei D. Vladimirov & Kollegen.
Falls Sie feststellen, dass die veränderte Katasterkarte jegliche Unvollständigkeiten und Fehler enthalten, dann können diese Fehler durch Einreichen einer Beschwerde gegen Änderungen der Katasterkarten behoben werden. Falls Streitigkeiten in Bezug auf die Grenzen der Liegenschaft bestehen, kann dieser Streit gerichtlich entschieden werden.
Wenn Sie die Änderungen der Katasterkarte anfechten, ist die Beschwerde gegen die Handlungen des Amtes für Geodäsie, Kartographie und Kataster (SGKK) gerichtet. Und nämlich das Amt für Geodäsie, Kartographie und Kataster wird die andere Streitpartei, egal ob die Änderungen auf Antrag eines Dritten (zum Beispiel Ihres Nachbarn, des Eigentümers des benachbarten Grundstücks, dessen Grenze geändert ist und an welches Ihr Grundstück grenzt) vorgenommen sind. Im allgemeinen liegt eine Unvollständigkeit der Katasterkarte vor, wenn eine bestimmte Liegenschaft gar nicht als selbstständiges Flurstück innerhalb der Katasterkarte aufgenommen wurde; ein Fehler der Katasterkarte liegt vor, wenn ein bestimmter Realteil eines Grundstücks falsch innerhalb der Grenzen eines anderen Grundstücks aufgenommen worden ist. Auch andere Fälle der Unvollständigkeiten und Fehler sind möglich.
Damit ich veranschaulichen kann, was ein Fehler der Katasterkarte bedeutet, erzähle ich Ihnen einen Fall aus meiner Praxis als Fachanwalt für Streitigkeiten in Bezug auf Immobilien. Es besteht eine alte Feindschaft zwischen Nachbarn. Das ist keine Überraschung für niemanden. An einer Stelle der Grenze zwischen den beiden Liegenschaften gibt es keinen Zaun und der Eigentümer der ersten Liegenschaft geht zum Amt für Geodäsie, Kartographie und Kataster und sagt Bescheid, dass er möchte, dass die Grenze aufgenommen und geändert wird. Seiner Aussage nach wurde die Grenze verändert und eine Mitteilung in Bezug auf die vorgenommene Änderung wurde an den anderen Eigentümer geschickt. In der Skizze ist klar zu sehen, dass die Änderungen die tatsächliche Lage nicht richtig darstellen und er wendet sich an mich als einen qualifizierten Fachanwalt für Streitigkeiten in Bezug auf Immobilien. Solche Fehler passieren sehr oft und Sie sollen sehr aufmerksam sein, was für Mitteilungen Sie erhalten. Ab dem Erhalt dieser Mitteilung beginnt eine Frist von 14 Tagen zur Einreichung einer Beschwerde zu laufen. Es wird eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht mit einer Kopie der Beschwerde an alle Parteien eingereicht, wobei auch eine Staatsgebühr zu einzuzahlen ist. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wird eine gutachterliche Bewertung durch einen Sachverständigen angeordnet, und danach werden Zeugen vernommen. Die rechtliche Bestimmung des Begriffs „Unvollständigkeiten oder Fehler“ ist wie folgt – Missverhältnisse der Grenzen und Umrisse der Grundstücke in der Katasterkarte für die städtischen Gebiete gegenüber ihrer tatsächlichen Lage. Seines Wesens nach ist das Kataster eine Datenbank, die Angaben über die Grenzen der Liegenschaften, ihre Eigentümer und sonstige dingliche Rechte an den Liegenschaften enthält. Die genehmigten Katasterkarten und Katasterkarten haben einen hinweisenden Charakter. So führt die falsche Aufnahme der Grenzen einer Liegenschaft in der Katasterkarte nicht zur Änderung des Eigentumsrechts an den falsch aufgenommenen Grundstücksteil.
Wenn ein Realteil eines Grundstücks falsch als ein Teil eines benachbarten Grundstücks aufgenommen worden ist (wie vorstehend bezeichnet) oder gar nicht als selbstständige Grundstück in der Katasterkarte aufgenommen ist auch eine Eigentumsklage nach dem Eigentumsgesetz zulässig. Als einen Fachanwalt für Streitigkeiten in Bezug auf Immobilien werde ich erklären, dass diese Klage zulässig ist, auch wenn ein Verwaltungsverfahren zur Berichtigung von Unvollständigkeiten und Fehler der freigegebenen Katasterkarte und Register nicht durchgeführt worden ist; und zweitens – auch wenn die spezielle Klage nach Art. 54 Abs. 2 Gesetz über das Kataster und das Immobilienregister nicht eingereicht worden ist.