Versorgungsausgleich bei Scheidung
Unter dem Begrif Versorgungsausgleich versteht man die Aufteilung der Anrechte auf die Sachenrechte zwischen den Ehepartnern, die diese während der Dauer der Ehe erworben haben.Versorgungsausgleich bei Scheidung
Abschluss eines Versorgungsausgleich bei Scheidung
Bei der Frage des Versorgungsausgleichs handelt es sich um ein ebenso komplexes wie bedeutendes Thema im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Es ist der zeitaufwendigste Punkt, der im Rahmen der Scheidung zu klären ist.
Es müssen die Sachenrechte von beiden Ehepartnern getrennt werden.
Dem Versorgungsausgleich unterliegen alle öffentlich-rechtlichen sowie auch privatrechtlichen Anrechte
Dem Versorgungsausgleich unterliegen nur Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden.
Alle Anrechte, die bei der Eheschließung bereits bestanden haben, verbleiben komplett beim jeweiligen Ehepartner.
Diesbezüglich findet kein Ausgleich statt.
Auch Anrechte, die nach der Scheidung angesammelt werden, werden nicht in Ausgleich gebracht, sondern stehen in vollem Umfang dem Ehegatten zu, der sie erwirbt.
Mit dem Versorgungsausgleich soll sichergestellt werden, dass sich scheidende Ehepaare, die während der Ehe erarbeiteten oder eingezahlten Rentenansprüche ausgleichen, indem sie sich jeweils die Hälfte dieser Ansprüche abgeben.
Darunter fallen Rentenansprüche aus den gesetzlichen Rentenkassen sowie der privaten und betrieblichen Altersvorsorge.
Sofern auf den Versorgungsausgleich nicht notariell durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung verzichtet wird, wird er bei einer Scheidung immer automatisch vom Familiengericht von Amts wegen vorgenommen.
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