Transportrecht Bulgarien
Unsere Kanzlei D. Vladimirov & Kollegen deckt alle Bereiche des nationalen und internationalen Kauf- und Handelsrechts ab im Bereicht Transportrecht in Bulgarien
Wir begleiten Transaktionen im internationalen Handel vom Abschluss des Kaufvertrages, über die Eindeckung der Versicherung bis zum Transport und der Verzollung der Ware.
Unsere Mandanten können ausgesprochene Expertise bei der Vertretung ihrer Interessen in gerichtlicher und außergerichtlicher Hinsicht erwarten.
ir bieten nicht nur normale anwaltliche Beratung sondern sind Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.
Unsere Rechtsanälte führen die Rechtsberatung mit den Mandanten in Bulgarien im Bereicht Transportrecht in Bulgarien.
Die Kanzlei weist Expertise seit 16 Jahren im Transportrecht auf.

Die Beratung der Rechtsanwälte D.Vladimirov & Kollegen im Bereich des Transportrechts bezieht sich auf alle typischen Fragen in diesem Bereich.
Die Kanzlei vertritt die handelnden Markteilnehmer im Rahmen des:
- Frachtrecht auf allen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Wasser, See, Binnengewässer und Luft)
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Frachtverträgen;
- Regreßführung gegen Unterfrachtführer
- Speditionsrechts
- des nationalen und grenzüberschreitenden Landtransportes (CMR)
- des nationalen und internationalen Eisenbahnfrachtrechts (CIM, SMGS)
- und des Lufttransportrechts;
- Lager- und Logistikrecht
- Containerverkehr
- Gestaltung von Logistikverträgen
- bei Transportschäden (Güterschäden, Vermögensschäden) inklusive Höchstgrenzen und im Transportversicherungsrecht
- Genehmigungen;
- Abwehr von Bußgeldern;
- Beratung bei der Gründung von Transportunternehmen und Speditionen
- Zollproblemen im Zusammenhang mit dem Transport
Auch die nationalen und internationalen Binnenschiffstransporte (CMNI) sowie die dazugehörigen Haftungsbeschränkungsverfahren (z.B. CLNI) sind Teil der Tätigkeit unserer Anwaltskanzlei in Bulgarien
Containerverladungen
Anwaltskanzlei „D. Vladimirov & Kollegen“ – Individuelle und kompetente Rechtsberatung in Bulgarien
Die Nutzung der zweiten Methode muss von der zuständigen Behörde des Staates, in dem der Container abschließend beladen und versiegelt wurde, zertifiziert und zugelassen sein. Welche Behörde diese Aufgabe in Deutschland übernehmen wird, ist derzeit noch offen.
Ebenfalls ist noch nicht bekannt, welche Sanktionen dem Befrachter drohen, wenn sich bei einer Kontrolle herausstellt, dass das tatsächliche Gewicht von dem angegebenen abweicht.
Fest steht, dass eine Container-Verladung nicht stattfinden darf, wenn keine oder fehlerhafte Angaben zum Gewicht gemacht wurden.
Die durch die Nichtverladung entstehenden Extrakosten (Standgelder, Kosten für den Rücktransport etc.) hat der Befrachter zu tragen.
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