Deutsch-Bulgarische Anwaltskanzlei "D.Vladimirov & Kollegen" - Wirtschaftsrecht und Rechtsberatung in Bulgarien

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Steuerrecht in Bulgarien

Steuerrecht in Bulgarien

Steuern und Steuerregelung in Bulgarien 

Die Körperschaftssteuer in Bulgarien beträgt 10% und wird vom Gesetz über die Einkommensbesteuerung der Körperschaften (ZKPO) geregelt. Die Steuerbemessungsgrundlage zur Festlegung der Körperschaftssteuer ist das zu versteuernde Ergebnis.

Mit einer Körperschaftssteuer wird das zu versteuernde Ergebnis der einheimischen juristischen Personen sowie der ausländischen juristischen Personen aus einer Betriebsstätte in Bulgarien belegt. Bei juristischen Personen, die nicht in Bulgarien angemeldet sind, werden ausschließlich Erträge aus einer Einkommensquelle in Bulgarien besteuert.

Steuerpflichtige sind:

Im Gesetz über die Einkommensbesteuerung der Körperschaften (ZKPO) sind folgende Bestimmungen für einheimische juristische Personen, ausländische juristische Personen und eine Betriebsstätte festgelegt:

Steuern und Steuerregelung.

Körperschaftssteuer in Bulgarien. Steuerrecht in Bulgarien.

Betriebsstätte – das ist:

а) eine eigene, gemietete oder aus anderen Gründen benutzte Stelle, durch welche eine ausländische Person vollständig/teilweise ihre Geschäftstätigkeit innerhalb des Landes ausübt. So zum Beispiel können wir aufführen: eine Niederlassung; eine Handelsvertretung, ein Büro; eine Kanzlei; eine Werkstätte; eine Werkstatt; ein Geschäft; ein Handelslager; Reparaturwerkstatt usw.

  1. b) Die Ausübung einer Tätigkeit innerhalb des Landes von Personen, die bevollmächtigt sind, im Namen von ausländischen Personen Verträge abzuschließen. Eine Ausnahme davon sind die unabhängigen Vertreter nach dem Handelsgesetz;
  2. c) der dauerhafte Handel mit einer Betriebsstätte innerhalb des Landes, auch wenn die ausländische Person über keinen ständigen Vertreter oder eine bestimmte Stelle verfügt.

Steuerrecht in Bulgarien. Anforderungen an die besteuerten Personen. Steuerregelung  – Besonderheiten:

Die Steuerpflichtigen, die mit einer Körperschaftssteuer belegt werden, reichen eine jährliche Steuererklärung unter Verwendung eines Vordrucks ein. Dies erfolgt zum Zwecke der Rechenschaftsablegung sowie zur Berechnung der Finanzergebisse und der geschuldeten Körperschaftssteuer für das Jahr. Die Erklärung ist bis zum 31. März des folgenden Jahres bei der Gebietsdirektion der Nationalen Einkommensagentur (NAP) laut der Anmeldung des Steuerpflichtigen einzureichen. Mit der jährlichen Steuererklärung wird auch der jährliche Tätigkeitsbericht eingereicht.

Einen jährlichen Tätigkeitsbericht reichen nicht die Steuerpflichtigen ein, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllt haben:

Die Steuerpflichtigen zahlen die Körperschaftssteuer für das jeweilige Jahr bis zum 31. März des folgenden Jahres nach der Absetzung der eingezahlten Vorschusszahlungen für das jeweilige Jahr.

Quellensteuern

Mit einer Quellensteuer werden Dividenden und Auseinandersetzungsguthaben besteuert, die von einheimischen juristischen Personen zugunsten von:

Es wird keine Steuer einbehalten, wenn die Dividenden zugunsten von einer einheimischen juristischen Person, die Kapitalanteile einer Gesellschaft als Vertreter des Staates hält, verteilt werden. Steuern werden auch bei einem Tilgungsträger; einer ausländischen juristischen Person, die eine einheimische Person für steuerliche Zwecken eines EU-Mitgliedstaates ist oder eines anderen eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht einbehalten.

Steuern und Steuerregelung des an der Quelle besteuerten Einkommens  bei ausländischen Personen

Mit der Zahlung der fälligen Steuer werden die Einkommen einer ausländischen Person, die nicht durch die Betriebsstätte innerhalb des Landes erzielt wurden, belegt. Es geht um Folgendes:

Der Steuersatz für die Einkommenssteuer aus Zinsen, Urheberrechten und Lizenzen beträgt  5% (unter den im Gesetz über die Einkommensbesteuerung der Körperschaften (ZKPO)), und der Steuersatz für alle restlichen Einkommen beträgt 10%.

Steuerrecht in Bulgarien
Steuerrecht in Bulgarien

Die Personen, die verpflichtet sind eine Quellensteuer einzubehalten und einzuzahlen, erklären die geschuldete Steuer für das Quartal. Die Erklärung erfolgt durch eine Mustererklärung bis zum Ende des folgenden Monats nach dem jeweiligen Quartal. Die Erklärung wird bei der Gebietsdirektion der Nationalen Einkommensagentur (NAP) eingereicht, wo der Zahlungspflichtige angemeldet ist oder einer Anmeldung unterliegt.

Aufwandsteuern – Steuerrecht in Bulgarien

Der Steuersatz für alle Steuerarten beträgt 10%. Folgende nachgewiesene Ausgaben unterliegen einer Besteuerung mit:

Die Sozialabgaben, die nicht als Sachleistungen bereitgestellt sind und die Einkommen einer natürlichen Person darstellen, werden nach der Ordnung und den Bestimmungen des  Einkommenssteuergesetzes. Steuerpflichtige sind alle Arbeitgeber und Auftraggeber laut Verwaltungs- und Kontrolleverträgen.

In einigen unter Art. 208, 209 und 210 Gesetz über die Einkommensbesteuerung der Körperschaften (ZKPO) Fällen sind die Steuerpflichtigen steuerfrei. Die Aufwandsteuer wird mit der jährlichen Steuererklärung erklärt und wird bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres eingezahlt.

Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie jederzeit diese bei uns unter der Tel. + 359 2 858-10-25 oder an info@anwalt-bg.com einholen.