Schmerzensgeldentschädigung Bulgarien

Im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, bedeutet im europäischen Ausland meistens außer dem üblichen Ärger und viel Schriftverkehr auch einen größeren finanziellen  Schaden als den, den man unter den gleichen Umständen in Deutschland erlitten hätte.

Bei solchen Urlaubsunfällen geht es regelmäßig darum, dass ein Deutscher im Ausland mit seinem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, an dem auch ein Einheimischer beteiligt ist. Hier hat die Schadensregulierung grundsätzlich vollständig nach ausländischem Recht zu erfolgen.

Abweichend davon kommt das deutsche Recht bei Unfällen im Ausland nur ausnahmsweise dann zur Anwendung, wenn es sich um einen Unfall zwischen Personen handelt, deren gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland liegt. Um letztlich gegen alle Eventualitäten gewappnet zu sein, soll im Folgenden ein kurzer Überblick über die wichtigsten Regulierungsposten und -summen im Vergleich zwischen In- und Ausland gegeben werden.

Vorab jedoch einige wichtige Verhaltensregeln, welche die Schadensabwicklung – speziell bei Unfällen im Ausland – erleichtern sollen:

· Die Ersatzansprüche müssen an die Haftpflichtversicherung des Schädigers und somit an eine ausländische Versicherung gerichtet werden. Da – wie bereits angesprochen – idR. das ausländische Verkehrs- und Schadensersatzrecht Anwendung findet und viele ausländische Versicherungen nicht in deutsch korrespondieren, empfiehlt es sich für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche auf
jeden Fall einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Bestenfalls handelt es sich um Anwälte, die eine zweisprachige Korrespondenz führen können oder die mit Kollegen im betreffenden Ausland kooperieren.

Ebenfalls vor Reiseantritt ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung anzuraten, die vor den
meist hohen Kosten der Rechtsverfolgung im Ausland schützt.

· Verständigen sie in jedem Fall die Polizei. Verlangen sie die Unfallaufnahme durch die Polizei, da in einigen Ländern eine polizeiliche Unfallbestätigung oder eine Schadenseinschätzung der dortigen Versicherung Voraussetzung für die Geltendmachung des Schadens ist. In Griechenland, Frankreich  und Irland erfolgt die polizeiliche Aufnahme grundsätzlich jedoch nur bei Personenschäden.
· Bei größeren Schäden sollte auch der zuständigen Versicherung eine Begutachtung des Unfallwagens ermöglicht werden. Darüber hinaus ist zu empfehlen, bei größeren Schäden ein Gutachen vom Sachverständigen anfertigen zu lassen, falls im jeweiligen Land die Kosten dafür
übernommen werden.

Unmittelbar nach einem Unfall muss die verletzte Person gezielt  nach Entschädigung bestehen. Dabei wird immer notwendig einen Anwalt für Unfallrecht und Verkehrsrecht eingeschaltet zu werden. Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Geschädigten jahrelang vergebens auf ihren gebührenden Schmerzensgeldentschädigung Bulgarien erwartet haben, nur weil sie am Anfang nicht zielgerichtet waren und die entsprechenden Fristen nach der Versicherungsgesetzes verpasst haben.

Bei einem  Straßenverkehrsunfall in Bulgarien wird gegen den schuldigen Autoführer ein Ermittlungsverfahren, nachträglich auch einen Strafverfahren eingeleitet. Häufig im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, sowie nachträglich des Strafverfahrens leitet der Geschädigte leider keine Zivilklage gegen den Versicherers des schuldigen Autoführer ein und damit verpasst die entsprechenden Fristen dafür, um eine Schmerzensgeldentschädigung für seine materielle und immaterielle Schäden zu verlangen.Schmerzensgeldentschädigung Bulgarien, Schadensersatzansprüche des Geschädigten, Rechtrsanwalt Unfall Bulgarien, Schadenrechtliche Regulierung Unfallschaden Bulgarien

Einleiten des Zivilklage neben Ermittlungsverfahren

Erst nach dem Abschluss des Strafverfahrens, wenn die Zivilklage akzeptiert und angenommen wird, leitet der Geschädigte, nach der Erhalt der Beschluss des Gerichts über den Schuld des Täters eine Zivilklage zur Auszahlung einer Schmerzendsgeldentschädigung

Wenn einem  Straßenverkehrsunfall in Bulgarien passiert,  stellt sich häufig heraus, daß der der schuldige Autoführer nicht über genügend Finanzmittel verfügt,  um einen Schadensersatz in vollen Volumen des Geschädigten auszuzahlen,den er selber verursacht hat.

Bei dieser Situation sollte sich der Geschädigte an  dem Haftpflichtversicherer des schuldigen Autoführers anwenden, um eine Schadensersatz oder Schmerzensgeldentschädigung auszuzahlen.

Eine häufige Antwort des Haftpflichtversicherers  kommt häufig, daß er keine Haftung in diesem Fall trägt, sowie zur Auszahlung einer  Schadensersatz oder Schmerzensgeldentschädigung auf Grund der vorgelegten Unterlagen und Dokumenten nicht verpflichtet ist.

Es passiert sehr häufig in Bulgarien, bei einem Verkehrsunfall, daß die Versucherer ohne einen Titel vom Gericht keine Schadensersatz oder Schmerzensgeldentschädigung auszahlen, trozt der Dokumenten und Unterlagen dafür.

Leider zwing dss den Geschädigten über weitere Gerichts – und Honorarkosten zu rechnunen um eine Schadensersatz oder Schmerzensgeldentschädigung vom Versicherer zu bekommen. Er muss nicht warten, die Zivilklage gegen den Haftprlichtversicherers des Täters einzuleiten, da die Schadensersatzansprüche mit einer 5 jährige Frist verjähren. und es kann auch passieren, bis zum Abschluss des Ermittungs – und Straffverafahrens, diese Frist schon abgelaufen ist.

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Mehrere Geschädigten, die bei einem Autoufall erlitten haben, denken, zuerst um einen Anspruch auf den Versicherer zu bringen, sollten immer das Strafverfahren gegen den schuldigen Autoführer abgeschlossen sein. Es wird nirgendwo im Gesetz geschrieben es eine solche Anforderung ist notwendig.Der Versicherer kann die Beweise des Geschädigten erfordert abgeschlossene Strafverfahren nur dann, wenn die ihm vorgelegten Dokumente nicht mit Sicherheit feststellen können, wie genau der Absturz aufgetreten. Daher muss jeder Fall die Notwendigkeit für die Präsentation der Strafverfahrens endete Handlung beurteilt werden. Wenn die Umstände des Auftretens des versicherten Ereignisses durch andere Unterlagen gehen Schäden festgestellt umgibt, ist das Erfordernis eines solchen Dokuments nicht begründet.

Vor allem kann der Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegenüber dem Versicherer außergerichtlich geltend gemacht werden. In Bulgarien gibt es noch keine allgemein anerkannte Methode, um die Menge von immateriellem Schaden für die Berechnung und jeden Versicherer nach eigenem Ermessen beurteilen, wie viel zu zahlen.

Es ist daher sehr wichtig, dass der Anspruch an den Versicherer wohlgeformt und rechtlich begründet ist. Der Anwalt, der in diesem Bereich spezialisiert weiß, wie die Forderung des Geschädigten zu formen, welche Dokumente zu präsentieren und wie zu verhandeln, da es große Unterschiede in der Höhe der Leistungen sind zu zahlen.

Bei weiteren Fragen und Komentare stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung !

Melden Sie sich bitte einfach bei uns unter + 359 897 90 43 91 oder an folgende E-mail adresse : info@anwalt-bg.com

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