Schadensersatz beim Verkehrsunfall

Die Rechtsprechung bei der Schadensregulierung ist in den vergangenen Jahren zunehmend unübersichtlicher geworden.

Häufig erleben meine Mandanten, dass sich Versicherungen auf vermeintliche Rechtsprechung berufen, die zu Lasten meiner Mandanten gehen.

Im Zuge dieser Vorgehensweise kommt es meist zu immensen Kürzungen der geltend gemachten Schadensersatz beim Verkehrsunfall..

Damit Ihnen keine Kürzungen des Unfallgutachtens passieren und Sie schneller an Ihren Schadensersatz und somit wieder ein repartiertes Auto gelangen, sollten Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht mit der Schadensregulierung Ihres Kfz beauftragen.

Entschädigung des betroffenen über die entstandenen Schaden und Schmerzen.

Was steht mir nach einem Verkehrsunfall zu?

Was Ihnen nach einem Verkehrsunfall zusteht, ist im Grunde der Schadensersatz für sämtliche Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind. Rechtlich sind Sie so zu stellen, als wäre der Unfall nicht vorgefallen.

Unter Umständen können Sie auch Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Wie hoch dieser ausfällt, hängt stets vom Einzelfall und der Schwere der Verletzungen ab.

Zu den gängigsten Positionen nach einem Verkehrsunfall zählen vor allem:Schadensersatz beim Verkehrsunfall

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs
  • Kosten für ein Ersatzfahrzeug
  • Abschleppkosten
  • Kosten für die Beauftragung eines Gutachters
  • Rechtsanwaltskosten

Wenn es um die Geltendmachung von Schadensersatz beim Verkehrsunfall, kommen insbesondere:

  • Heilungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Beerdigungskosten

Deckung der Anwaltskosten nach Schadensersatzanspruch 

Sofern Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten für die Schadensregulierung.

Daher bemühen sich viele Versicherungen nach einem Verkehrsunfall darum, sich mit Ihnen gut zu stellen. Sie wollen vermeiden, dass Sie Ihr Recht auf einen Anwalt wahrnehmen.

Sofern Sie eine Schuld am Unfall trifft, wären die Anwaltskosten im Verschuldensanteil von Ihnen zu tragen.

Dennoch kann je nach Fall zur Beauftragung eines Anwalts geraten werden. Nur so können Sie sicher sein, optimal vertreten zu sein.

Vor allem leitet der Anwalt Sie an und zeigt Ihnen auf, wie Sie sich nach einem Unfall am besten verhalten sollten.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist zu klären, ob diese für Ihre Anwaltskosten Übernahmegeschäft mit ausländischer Beteiligung

aufkommt. Fragen Sie uns hierzu einfach.

UNFALLABWICKLUNG  BULGARIEN

Muss man sich bei einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt nehmen?

Ob unverschuldet, teilverschuldet oder selbstverschuldet – jeder Unfallbeteiligte sollte sich nach einem Verkehrsunfall von einem Anwalt beraten lassen.

Wer in einen Unfall verwickelt ist, kennt seine eigenen Rechte oft nicht oder kann sie schwer einschätzen.

Hinzu kommt die emotionale Ausnahmesituation, in der sich Unfallbeteiligte häufig auch lange nach dem Vorfall befinden.

Ein Anwalt für Verkehrsunfälle hilft dabei, den Gesamtüberblick über die Situation zu behalten, die Rechtslage einzuordnen und Betroffenen beiseitezustehen.

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, kann beispielsweise mit Hilfe eines Anwalts seine Rechte einfordern oder einklagen, wenn diese von der Gegenseite missachtet werden.

Wer sich hingegen ungerechtfertigt als Unfallverursacher beschuldigt fühlt, kann mit Hilfe eines Anwalts Forderungen nach Schadensersatz überprüfen lassen.

Unsere Telefonnumer im Büro lauten + 359 897 90 43 91, sowie Email: info@anwalt-bg.com

Was tun im Fall des Verkehrsunfalls?

Obwohl fast jeder Erwachsene einen Führerschein hat und am Straßenverkehr teilnimmt, treffen ein Unfall und die Unfallabwicklung die Verkehrsteilnehmer meist unvorbereitet. Jeder Unfall bedeutet unangenehme Lauferei, Schreiberei und Telefoniererei. Überlassen Sie daher die Unfallabwicklung dem Anwalt, jedenfalls immer dann, wenn Sie schuldlos sind.

Was tun im Fall des Verkehrsunfalls? Obwohl fast jeder Erwachsene einen Führerschein hat und am Straßenverkehr teilnimmt, treffen ein Unfall und die Unfallabwicklung die Verkehrsteilnehmer meist unvorbereitet. Jeder Unfall bedeutet unangenehme Lauferei, Schreiberei und Telefoniererei. Überlassen Sie daher die Unfallabwicklung dem Anwalt, jedenfalls immer dann, wenn Sie schuldlos sind. Braucht man die Polizei beim Unfall?

Was tun im Fall des Verkehrsunfalls? Obwohl fast jeder Erwachsene einen Führerschein hat und am Straßenverkehr teilnimmt, treffen ein Unfall und die Unfallabwicklung die Verkehrsteilnehmer meist unvorbereitet. Jeder Unfall bedeutet unangenehme Lauferei, Schreiberei und Telefoniererei. Überlassen Sie daher die Unfallabwicklung dem Anwalt, jedenfalls immer dann, wenn Sie schuldlos sind. Braucht man die Polizei beim Unfall? Man muss die Polizei nicht für jeden Unfall rufen. Die Polizei ist kein Unfallzeuge, die von der Polizei getroffenen Feststellungen nach einem Unfall sind nichts anderes als „Zeugenaussagen“. Steht der Unfallhergang fest, halten sich die Unfallschäden in Grenzen und ist niemand verletzt, braucht man die Polizei nicht zu benachrichtigen. Füllen Sie in diesem Fall gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht aus. Entsprechende Vordrucke des sogenannten „europäischen Unfallberichts“ erhalten Sie bei Ihrer Versicherung und sollten im Handschuhfach aufbewahrt werden.

Was tun bei einer Körperverletzung?

Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, sollte möglichst sofort einen Arzt aufsuchen und sich die Unfallverletzungen attestieren lassen. Die Anzahl der Arztbesuche, das dafür aufgewendete Fahrtgeld, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, die Höhe des Eigenanteils bei medizinischen Behandlungen etc. sollte man unter Beifügung entsprechender Belege dem Anwalt mitteilen.

Was braucht man beim Anwalt?

den Unfallbogen der Polizei den Namen und die Anschrift von Zeugen wenn vorhanden: Sachverständigengutachten weitere Schadensbelege Arztatteste und -adressen wenn vorhanden: Rechtsschutzunterlagen

Welche Verfahrenskosten entstehen bei einem Autounfall ?

Die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Im Rahmen der dortigen Haftung übernimmt diese die Versicherung des Schädigers. Im Streitfall übernimmt die eigene Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens, soweit die eigenen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, und die Kosten einer Verteidigung im Bußgeldverfahren. Die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens, soweit es um die Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall geht.

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