Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht

Unsere Rechtsanwälte sind Ihre Experten für umfassende Beratung im Bereich Gesellschaftsrecht.

Als Unternehmer stehen Sie ab dem Moment der Gründung und über die gesamte Lebensdauer Ihres Unternehmens hinweg vor einer Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen.

Dabei können Sie mit unterschiedlichen unternehmensbezogenen Streitigkeiten konfrontiert werden.

Diese umfassen folgenden Themen und zwar :

  1. Gesellschafterstreitigkeiten,
  2. Haftungsfragen der Geschäftsführer, handelsrechtlichen Regelungen,
  3. Ansprüche von Ehepartnern auf Unternehmensanteile bei Scheidungen,
  4. Ansprüche von ehemaligen Lebensgefährten als Sorgeberechtigte von gemeinsamen KindernIhr Anwalt für Gesellschaftsrecht
  5. Konflikte mit Investoren und Kapitalgebern.

In all diesen Angelegenheiten stehen wir Ihnen als erfahrener Anwalt für Gesellschaftsrecht zur Seite.

Bereits bei der Unternehmensgründung sollten wichtige Vorkehrungen getroffen werden.

Wenn Unternehmen zusammen mit Freunden oder Geschäftspartnern gegründet werden, ist eine klare vertragliche Regelung unerlässlich, um auch im Streitfall vor Gericht Bestand zu haben.

Hierbei unterstützen wir Sie als Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht.

Es ist ratsam, frühzeitig einen soliden Grundstein zu legen, der Sie vor späteren Überraschungen schützt.

In Gesellschaftsverträgen sollten daher unter anderem die Unternehmensnachfolge, die Verpflichtung zur Ehevertragsabschließung im Falle einer Eheschließung sowie testamentarische Regelungen festgehalten werden.

Es kann auch erforderlich sein, das Unternehmen im Falle einer Scheidung oder bei unternehmensschädigendem Verhalten durch angeheiratete Schwiegerkinder zu schützen.

Zudem empfiehlt es sich, im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters die Höhe des Abfindungsguthabens zu bestimmen, einschließlich der Berücksichtigung immaterieller Vermögenswerte und der Offenlegung stiller Reserven.

Auch die Regelung der Auszahlung des Abfindungsguthabens, beispielsweise in fünf gleichen Jahresraten ohne Verzinsung, sollte berücksichtigt werden.

Als Anwalt im Gesellschaftsrecht umfasst unter anderem Rechtsbereiche :

– Beratung und Begleitung von Gründern und Start-up-Unternehmen
– Recht der Personengesellschaften:
– Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
– Offene Handelsgesellschaft (OHG)
– Kommanditgesellschaft (KG)
– GmbH und Co. KG
– GmbH-Recht
– Gesellschafterstreitigkeiten
– Auseinandersetzungen mit arbeitsrechtlichem Bezug
– Streitigkeiten bei Ehescheidungen und Sorgerechte bei gemeinsamen Kindern
– Beratung und Begleitung bei Krisen, Sanierung und Insolvenz
– Zivil- und strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern, Unternehmensleitern und Aufsichtspersonen
– Verfahrens- und Prozessführung

Kontaktieren Sie uns! Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht sind seit Jahren mit unternehmensrechtlichen Fragen vertraut und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite

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