Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht
Wichtige Frage, die uns die Mandanten stellen ist, ob wir die Vertreten und Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht sind.
Unsere Rechtsanwälte sind Ihre Experten für umfassende Beratung im Bereich Gesellschaftsrecht.
Als Unternehmer stehen Sie ab dem Moment der Gründung und über die gesamte Lebensdauer Ihres Unternehmens hinweg vor einer Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen.
Dabei können Sie mit unterschiedlichen unternehmensbezogenen Streitigkeiten konfrontiert werden.
Diese umfassen folgenden Themen und zwar :
- Gesellschafterstreitigkeiten,
- Haftungsfragen der Geschäftsführer, handelsrechtlichen Regelungen,
- Ansprüche von Ehepartnern auf Unternehmensanteile bei Scheidungen,
- Ansprüche von ehemaligen Lebensgefährten als Sorgeberechtigte von gemeinsamen Kindern

- Konflikte mit Investoren und Kapitalgebern.
In all diesen Angelegenheiten stehen wir Ihnen als erfahrener Anwalt für Gesellschaftsrecht zur Seite.
Bereits bei der Unternehmensgründung sollten wichtige Vorkehrungen getroffen werden.
Wenn Unternehmen zusammen mit Freunden oder Geschäftspartnern gegründet werden, ist eine klare vertragliche Regelung unerlässlich, um auch im Streitfall vor Gericht Bestand zu haben.
Hierbei unterstützen wir Sie als Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht.
Es ist ratsam, frühzeitig einen soliden Grundstein zu legen, der Sie vor späteren Überraschungen schützt.
In Gesellschaftsverträgen sollten daher unter anderem die Unternehmensnachfolge, die Verpflichtung zur Ehevertragsabschließung im Falle einer Eheschließung sowie testamentarische Regelungen festgehalten werden.
Es kann auch erforderlich sein, das Unternehmen im Falle einer Scheidung oder bei unternehmensschädigendem Verhalten durch angeheiratete Schwiegerkinder zu schützen.
Zudem empfiehlt es sich, im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters die Höhe des Abfindungsguthabens zu bestimmen, einschließlich der Berücksichtigung immaterieller Vermögenswerte und der Offenlegung stiller Reserven.
Auch die Regelung der Auszahlung des Abfindungsguthabens, beispielsweise in fünf gleichen Jahresraten ohne Verzinsung, sollte berücksichtigt werden.
Auch die Regelung der Auszahlung des Abfindungsguthabens, etwa in fünf gleichen, unverzinslichen Jahresraten, sollte frühzeitig und eindeutig festgelegt werden. Eine klare vertragliche Gestaltung verhindert spätere Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und stärkt die Rechtssicherheit des Unternehmens. Empfehlenswert sind vertragliche Klauseln zu Fälligkeit, Tilgungsplan, Verzugsfolgen, Sicherheiten sowie zu Bedingungen, die eine vorzeitige Auszahlung oder Anpassung erforderlich machen könnten.
Ein gut strukturierter Gesellschaftsvertrag bildet das Fundament jeder erfolgreichen unternehmerischen Tätigkeit. Hierzu gehören neben Kapital- und Beteiligungsregelungen auch detaillierte Vereinbarungen zu Geschäftsführung, Stimmrechten, Gewinnverteilung, Ausscheiden von Gesellschaftern sowie Schutzmechanismen bei Konflikten oder Krisen. Eine professionelle rechtliche Gestaltung wirkt präventiv und bewahrt die Gesellschaft vor langwierigen und kostenintensiven Auseinandersetzungen.
Rechtsbereiche, die von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht abgedeckt werden
Ein im Gesellschaftsrecht spezialisierter Anwalt unterstützt Unternehmen in allen Phasen ihres Bestehens – von der Gründung über die Expansion bis zur Restrukturierung oder Liquidation. Das umfasst unter anderem:
Beratung und Begleitung von Gründern und Start-up-Unternehmen
Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Wahl der optimalen Rechtsform, Gestaltung von Beteiligungen, Schutz geistigen Eigentums, Regelung von Investoreneinstiegen und Exit-Szenarien.
Recht der Personengesellschaften
Präzise rechtliche Ausgestaltung und Betreuung von:
-
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
-
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
-
Kommanditgesellschaft (KG)
-
GmbH & Co. KG
GmbH-Recht
Beratung zu Gesellschafterbeschlüssen, Kapitalmaßnahmen, Geschäftsführerhaftung, Compliance-Strukturen, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Schutz von Minderheitsrechten.
Gesellschafterstreitigkeiten
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Stimmrechtsstreitigkeiten, Einziehung von Anteilen, Abfindungsfragen, Ausschlussverfahren und Konflikten über Gewinnverteilungen.
Auseinandersetzungen mit arbeitsrechtlichem Bezug
Beratung zu Geschäftsführeranstellungsverträgen, Organhaftung, Kündigungsschutz, Wettbewerbsverboten und Fragen zur Sozialversicherungspflicht.
Streitigkeiten bei Ehescheidungen und Sorgerecht mit Bezug zu Unternehmensanteilen
Bewertung von Gesellschaftsanteilen, Schutz von Unternehmensvermögen, Regelung des Zugewinnausgleichs und Nachfolgeplanung in Familienunternehmen.
Beratung in Krisen, Sanierung und Insolvenz
Begleitung bei Überschuldung, Liquiditätsengpässen, Insolvenzprävention, Restrukturierung, Verhandlungen mit Gläubigern und Erarbeitung tragfähiger Sanierungskonzepte.
Zivil- und strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern und Organen
Analyse von Haftungsrisiken, Prävention durch interne Richtlinien, Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Vertretung bei Schadensersatzforderungen.
Verfahrens- und Prozessführung
Professionelle Vertretung in allen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, einschließlich einstweiliger Maßnahmen, Klagen auf Beschlussanfechtung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen.







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