Deutsch-Bulgarische Anwaltskanzlei "D.Vladimirov & Kollegen" - Wirtschaftsrecht und Rechtsberatung in Bulgarien

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Was ist ein europäisches Mahnverfahren?

Was ist ein europäisches Mahnverfahren?
Was ist ein europäisches Mahnverfahren?

Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass ein Schuldner mir Geld zurückzahlen soll, jedoch lebt er im Ausland. Ich möchte mein Geld zurückerhalten, aber die Kosten, die komplizierten Verfahren und die lange Wartezeit bringen mich zur Verzweiflung. Die Mission ist nicht unmöglich, insbesondere wenn es um einen anderen EU-Mitgliedstaat geht, da wir das Europäische Mahnverfahren verwenden könnten.

Das Europäische Mahnverfahren (EMV) ist ein vereichfachtes Verfahren zur Geltendmachung von grenzüberschreitenden Geldforderungen innerhalb der EU, die vom Beklagten nicht angefochten sind. Das Äquivalent in der bulgarischen Gesetzgebung ist die Erstellung des Vollstreckungsbescheids. Ich kann das Verfahren genießen, falls ich eine Forderung gegenüber einer anderen Person habe und folgende Bedingungen erfüllt sind:

Man kann beim zuständigen Gericht im EU-Mitgliedstaat je nach dem Wohnsitz des Schuldners, d. h. Im Ausland beantragen, dass das Europäische Mahnverfahren gestartet wird. WICHTIG! Falls meine Forderung aus einem Vertrag, den ich als Verbraucher abgeschlossen habe, entstanden ist, dann bin ich berechtigt mich an das bulgarische Gericht zu wenden.

Ich beantrage das Europäische Mahnverfahren durch Ausfüllen eines elektronischen Formulars.

Was ist ein europäisches Mahnverfahren?
Was ist ein europäisches Mahnverfahren?

Das erste, was ich machen soll, ist die Vollstreckung eines Europäischen Mahnverfahrens zu beantragen. Dazu fülle ich das elektronische Formular aus, das ich auf der Webseite des Europäischen Justizportals finde. Nachdem ich angebe, in welchem EU-Mitgliedstaat das Mahnverfahren beantragen möchte, stellt mir die Webseite Einzelheiten über die Besonderheiten des Verfahrens dort – zum Beispiel wie ich meinen Antrag einreichen soll – per Post oder per E-Mail, ob ich eine elektronische Signatur brauche, welche die zuständige Behörde ist usw. Das Formular darf ich auf Bulgarisch ausfüllen, und das Portal wird die Angaben automatisch in die jeweilige Sprache übersetzen. Ich soll folgende Angaben zur Verfügung stellen:

Was ist ein europäisches Mahnverfahren?
Was ist ein europäisches Mahnverfahren?

PRÜFUNG DES ANTRAGS

Das angerufene Gericht überprüft möglichst schnell ob ich alle Anforderungen beim Ausfüllen des Antrags berücksichtigt habe und ob meine Forderung begründet ist. Je nach dem Ergebnis der Prüfung darf das Gericht:

EIN EUROPÄISCHES MAHNVERFAHREN STARTEN UND ZUSTELLUNG DES BEKLAGTEN

Was ist ein europäisches Mahnverfahren?
Was ist ein europäisches Mahnverfahren?

Falls alle Anforderungen eingehalten sind, startet das Gericht das Mahnverfahren innerhalb von 30 Tagen nach der Antragstellung. Das Mahnverfahren weist dem Schuldner darauf hin, dass er den Betrag zahlen kann oder einen Einspruch einlegen kann.

Das Europäische Mahnverfahren ist dem Beklagten laut der nationalen Gesetzgebung des Staates zuzustellen, in welcher die Zustellung in einer der folgenden Weisen erfolgen soll: persönlich gegen Unterschrift des Beklagten, persönlich von einer zuständigen Person; per Post; elektronisch (per Fax oder per E-Mail).

Als Ergänzung möchten wir hinzufügen, falls die Gesetzgebung des jeweiligen Staates zulässt, darf die Zustellung erfolgen auch wie folgt: persönlich an Personen, die an der Adresse des Beklagten wohnen oder arbeiten; an Personen, die im Büro des Beklagten arbeiten (falls es um eine juristische Person geht); durch Legen ins Postfach; per Post ohne Rückschein; elektronisch mit einer automatischen Bestätigung (falls der Beklagte vorläufig damit sich einverstanden erklärt hat).

EINEN SCHRIFTLICHEN EINSPRUCH EINLEGEN

Nach der Zustellung verfügt mein Schuldner über eine Frist von 30 Tagen einen Einspruch zu legen. Dazu soll er ein Formular elektronisch oder in Papierform ausfüllen, das ihm bei der Zustellung ausgehändigt wird. Es reicht aus anzugeben, dass eine Einrede geltend macht und er braucht die Gründe dazu nicht angeben. WICHTIG! Falls der Beklagten innerhalt der zulässigen Frist seinen Einspruch einlegt, wird das Verfahren ordnungsgemäß im Klageweg vor dem zuständigen (ausländischen) Gericht fortgesetzt. Falls ich jedoch der Meinung bin, dass mir ein Gerichtsverfahren vor einem ausländischen Gericht nicht passt, kann ich vorläufig erklären, dass falls eine Einrede geltend gemacht wird das Verfahren einzustellen ist.

VOLLSTRECKUNG DES EUROPÄUSCHEN MAHNVERFAHRENS

Falls innerhalb der 30-tagigen Frist mein Schuldner keine Einrede geltend macht, dann soll das von mir angerufene Gericht erklären, dass das Mahnverfahren vollstreckbar ist. Dies erfolgt nach den festgelegten Regeln der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen EU-Mitgliedstaates. So zum Beispiel laut der bulgarischen Gesetzgebung wird das Mahnverfahren rechtskräftig und auf Grundlage davon erstellt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid.