Erwerb von Immobilien
Immer mehr fragen die Mandanten in Bulgarien nach dem Erwerb von Immobilien.
Immobilienkäufe sind in den letzten Jahren außerordentlich beliebt und die Preise sind in vielen Bereichen kräftig gestiegen.
Besonders in den beliebten Großstadtregionen herrscht momentan ein ausgesprochen reger Verkäufermarkt. Bulgarien nimmt als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union:
А./ am freien Warenverkehr,
Б/ der Personenfreizügigkeit,
C/der Dienstleistungsfreiheit und
D/ Am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.
Bulgarien bietet sich als einen guten Ort für ausländische Investitionen und Firmengründungen mit ausländischem Kapital an.
Das Land verfügt über ein im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten sehr niedrigen Steuersatz von 10 % auf die Unternehmensgewinne.
Besonders gut eignen sich Investitionen in Bulgarien in Produktionsstätten oder im Outsourcing bestimmter Tätigkeiten
Die Kosten für Bauimmobilien, Arbeitskräfte, und Energie im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten niedrig sind.
Die Anwaltskanzlei vertritt ausländische natürliche Personen und juristische Personen vor dem Notar, um für sie das Recht auf Erwerb von Immobilien in ganz BULGARIEN ohne oder mit Anwesenheit des Mandanten in Bulgarien zu erwerben
Eine ausländische natürliche Person kann das Eigentum an Immobilien in Bulgarien erwerben, wenn zwischen unseren Ländern Gegenseitigkeit besteht.
D.h. wenn ein ausländische Staatsangehörige das Eigentum an Immobilien in Ihrem Land erwerben kann, können Sie in Bulgarien unter den gleichen Bedingungen das Eigentum an Immobilien erwerben.
Kaufabwicklung eines Immobiliengeschäfts
So böten die Makler zwar den Käufern die Prüfung der betreffenden Unterlagen an
Da sie sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Kaufabwicklung vertreten, kann dies in einem Interessenskonflikt enden.
Bei einem Erwerb von Immobilien sollten Käufer auf jeden Fall auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Zudem sollten die Eigentumsverhältnisse unbedingt durch einen Anwalt geprüft werden
Sofern es eine oder mehrere Immobilien in die engere Auswahl geschafft haben.
Vor Abschluss des Vorvertrages sollte unbedingt die eigentumsrechtliche Situation überprüft werden.
Ein heutzutage alltäglicher Immobilienkaufvertrag kann käuferfreundlich oder verkäuferfreundlich gestaltet werden.
Die Erfahrung zeigt: Nur wer sich anwaltlich beraten lässt, ist auf der sicheren Seite.
Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte für Immobilienrecht bei der Erstellung eines Immobilienkaufvertrags.
Überprüfen vor dem Erwerb von Immobilien
Eine genaue Überprüfung der Erwerb von Immobilien, ob der Verkäufer wirklich der Eigentümer der Immobilie ist, schützt vor unangenehmen und teuren Überraschungen.
Auch die Seriosität von Verkäufern, Bauträgern oder Maklern kann überprüft werden.
Unbedingt bei den Vorverträge wie auch der anschließende notarielle Vertrag bedürfen der anwaltlichen Überprüfung beantragen.
Die entstehenden Nebenkosten sind in dieser Hinsicht auch nicht zu unterschätzen.
Bei der Erwerb von Immobilien im Rahmen eines Kaufvertrages sind Kosten in Höhe bis 4 % zu zahlen.
Hinzu kommen Einschreibe- und Notargebühren von etwa 2 % des Kaufpreises.
Der Abschluss eines Vorvertrages und nachfolgenden notariellen Vertrages erfordert keine persönliche Anwesenheit.
Sie können sich von einem Anwalt oder anderen Personen mit einer speziellen Vollmacht vertreten lassen.
Es wird eine rechtliche Überprüfung aller Dokumenten mittels eines eingeschalteten Anwalts in Bereich immobilienrecht notwendig.
Im übrigen gilt auch in Bulgarien nunmehr, dass Schnäppchen immer seltener werden und es vor allem auf die Lage und Qualität einer Immobilie ankommt.
Prüfung der Eigentumsverhältnisse
Haben Käufer eine oder mehrere Immobilien gefunden, die als Kaufobjekt infrage kommen würden, sollten sie sich diese vor Ort genau anschauen
Den tatsächlichen Zustand prüfen: „Anzeigen im Internet spiegeln nicht immer die Wahrheit wider“.
Um auch versteckte Mängel wie Schimmelbefall hinter einer übermalten Wand zu finden, sollten Interessenten einen Bausachverständigen vor Ort zurate ziehen.
Demnach sei je nach Zustand der Immobilie der Preis individuell zu verhandeln.
Bei Fragen und Kommentare, wenden Sie sich bitte an unsere telegfonnumer + 359 897 90 43 91 oder schreiben Sie uns einfach an оffice@anwalt-bg.com
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