Bulgarien nimmt als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union am freien Warenverkehr, der Personenfreizügigkeit, der Dienstleistungsfreiheit und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.

Bulgarien bietet sich als einen guten Ort für ausländische Investitionen und Firmengründungen mit ausländischem Kapital an. Das Land verfügt über ein im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten sehr niedrigen Steuersatz von 10 % (Flat Tax) auf die Unternehmensgewinne und einen einheitlichen Steuersatz von 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen.

Besonders gut eignen sich Investitionen in Bulgarien in Produktionsstätten oder im Outsourcing bestimmter Tätigkeiten, da die Kosten für Bauimmobilien, Arbeitskräfte, und Energie im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten niedrig sind. Die Infrastruktur wurde gleichzeitig in den letzten Jahren auch mit EU-Fördermittel verbessert, was eine gute Anbindung an Europa, Russland und den Nahen Osten gewährleistet.

Das Bulgarische Gesetz über die Körperschaftsteuer regelt die Besteuerung von Handelsgesellschaften in Bulgarien :steuerlichen Vergünstigungen

1. Alle Gewinnen und Einkünften der Handelsgesellschaten, sowie einheimischer und ausländischer juristischen Personen, unter denen auch ansässiger und ausländischer natürliche Personen, die nicht den Status von Handelsgesellschaften verfügen;
2. Einkünften einheimischer und ausländischer Handelsgesellschaften, die in dem Bulgarien Steuergesetz (ZPKO) aufgeführt sind.

Die ausländische Handelsgesellschaften & Personengesellschaften zahlen eines Gewinnsteuersatzes für ihre Aktivitäten und Wirtschaftstätigkeit in Bulgarien, auch dann, wenn diese Handelsgesellschaften & Personengesellschaften über eine Betriebsstätte ausgeübt wird.

Die konkreten Steuersätze sind wie folgt:
• Zahlung an einen Gewinnsteuersatzes in Höhe von 10% (zehn Prozent);
• Zahlung an einen Mehrwertsteuersatzes in Höhe von – 20% Basissteuersatz.

Der obligatorischen Anmeldung der Handelsgesellschaften mit einem zu versteuernden Umsatz in den letzten 12 Monaten vor 50 000 BGN (ca.26 500 Euro)und mehr. Die freiwillige Umst. anmeldung ist auch möglich.
• Auf die Dividenden, die ausländische natürliche und juristische Personen in Bulgarien beziehen, wird eine Steuer von 5% erhoben;
• Zinsen, Mieten, Vergütungen aus Franchise- und Factoringverträgen, Autoren- und Lizenzvergütungen, Erlöse aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen, Wertpapieren und Finanzaktiva, die einheimische juristische Personen an weitere natürliche und juristische Personen auszahlen, werden mit 10% besteuert;
• Schenkungen in einer Höhe von bis zu 10% des Gewinns unterliegen nicht der Besteuerung.

Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung und Einreichen ihrer Steuererklärungen in Bulgarien. Für weitere Informationen über die Steuern in Bulgarien,  sowie Steuerbefreiungen, Steueroptimierungsmöglichkeiten, Steuererklärungen u.a bekommen Sie von unseren Steuerberatern in Bulgarien.

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