Besonderheiten beim Hauskauf in Bulgarien

Sehr häufig bekommen wir die Frage, um die Besonderheiten beim Hauskauf in Bulgarien.

Der Kauf eines Hauses ist für die meisten Käufer ein einmaliges Erlebnis und das größte Rechtsgeschäft im gesamten Leben, wenn es um die Besonderheiten beim Hauskauf in Bulgarien angeht.

Kaufvertrag Immobilie prüfen lassen vom spezialisierten Rechtsanwalt in Berlin und in Bulgarien

Sie beabsichtigen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie ?

Wir unterstützen Sie!

Doch bei der Errichtung des Kaufvertrages für Immobilien gibt es einiges zu bedenken. Auch, wenn Sie den Vertrag nicht selbst aufsetzen, sollten Sie den Immobilien Kaufvertrag prüfen lassen.

Es gibt so viele Punkte zu bedenken und es geht meistens um viel Geld, sodass Sie sich die Zeit für eine Prüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt nehmen sollten. 

Welche Punkte das genau sind und wie Ihnen ein Anwalt auf dem Weg zum glücklichen Besitzer einer Immobilie helfen kann, haben wir für Sie kurz zusammengetragen.

Wer eine kurze Übersicht über unser Leistungsangebot sucht, dem empfehlen wir kurz in unser

Informationsblatt „Kaufvertrag Immobilie prüfen lassen“ mit Checkliste und Kostenübersicht zu schauen oder fragen Sie direkt unverbindlich ein Angebot an.

Abwicklung des Immobilienerwerwerbs in Bulgarien

Unsere Wirtschaftskanzlei kümmert sich um die gesamte Abwicklung des Immobilienerwerbs in Bulgarien, sowie Erstellung notwendige Unterlagen und Rechtsprüfung der vorhandenen Unterlagen.Besonderheiten beim Hauskauf in Bulgarien

Der Verkäufer soll normalerweise die erste Informationen und Dokumenten dem Käufer zur Verfügung zu stellen.

Nach der Erhalt aller Dokumenten und Überprüfung der Sachstand, kann der Käufer zum Abschluss eines Vorvertrages weitergehen.

Es gilt also der Grundsatz: Anwalt beim Kauf ungebeding beauftragen !

Zunächst gilt es, sich in Abhängigkeit von den eigenen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten für den passenden Haustyp zu entscheiden. Sie haben die Wahl zwischen

  • einem freistehenden Einfamilienhaus,
  • einem Zweifamilienhaus, das sich hervorragend für das generationenübergreifende Wohnen eignet,
  • einer Doppelhaushälfte oder
  • einem Reihenhaus.

Man sollte vor dem Abschluß eines Vorvertrages möglichst genau den Zustand des Hauses prüfen oder prüfen lassen, um nach dem Kauf keine bösen Überraschungen zu erleben.

Besonderheiten beim Hauskauf in BulgarienIhren Wunschhaus ist vollständig baurechtlich genehmigt ?

Als Käufer eines Hauses in Bulgarien sollte man prüfen, ob das zu erwerbende Haus in Bulgarien auch vollständig baurechtlich von der Baubehörde genehmigt ist.

Es kann sein z.B. sein, dass nach der Errichtung des Gebäudes in Bulgarien einige bauliche Massnahmen erfolgt sind ohne eine baurechtliche Genehmigung einzuholen.

So könnte z.B. das Dachgeschoß oder das Kellergeschoß ohne Genehmigung ausgebaut worden sein.

Was ist beim Hauskauf in Bulgarien zu beachten ?

Ein ungenehmigter Ausbau in Bulgarien kann zu erheblichen Kosten und sogar zu einer Rückbauverpflichtung führen.

Erschließungskosten beim Immobilienerwerb ?

Als Eigentümer eines Hauses in Bulgarien ins Grundbuch eingetragen ist, haften Sie gegenüber der Stadt für offene Erschließungskosten nach dem Erwerb dieser Immobilie in Bulgarien.

Besonderheiten beim Hauskauf in Bulgarien

Daher sollte vor dem Erwerb eines Hauses in Bulgarien seitens eines Immobilienanwaltes überprüft werden, ob aus der Vergangenheit noch Erschließungskosten offen sind.

Man kann dies klären durch einen Anruf bei der Stadtverwaltung und dort beim Tiefbauamt.

Wenn Sie die Adresse des zu erwerbenden Hauses angeben, sollte man Sie mit dem dort zuständigen Sachbearbeiter verbinden.

Dieser gibt in der Regel kostenlos Auskunft darüber, ob an der Stelle die Erschließung vollständig abgerechnet wurde oder nicht.

Gegen eine geringe Gebühr wird in der Regel auch eine schriftliche Auskunft erteilt.

Überprüfung der Immobilie

Das Immobilienregister ist ein System von Immobiliendaten in Bulgarien und besteht aus vielen einzelnen Immobilien. 

Das Register zeigt den Status der genannten Umstände nach dem letzten Eintrag an und ermöglicht es, Änderungen der eingegebenen Umstände chronologisch zu verfolgen.

Im Grundbuch kann auf das Eigentum von Grundstücken, Eigentümern sowie auf deren tatsächliche Rechte und Beschränkungen Bezug genommen werden. 

Registrierungsanfragen können vor Ort in den Registrierungsbüros des Landes erfolgen, nachdem ihr Rechtsanwalt über konkrette Unterlagen verfügt.

Wer erstellt einen Immobilienkaufvertrag?

Der Kauf einer Immobilie ist typischerweise die größte finanzielle Transaktion im Leben eines Menschen. Aus diesem Grund schützt der Staat solche Käufe mit besonders strengen Verträgen. Die werden nicht nur schriftlich festgehalten, sondern außerdem von einem unparteiischen Dritten, dem Notar, aufgesetzt und bezeugt. Der Notar ist ebenfalls zuständig für die Aufklärung über Rechte, Pflichten und sonstige Inhalte des Schriftstücks, denn der Kaufvertrag einer Immobilie ist für einen Laien kaum verständlich, da er alle rechtlichen Fallstricke umgehen und in jeder Situation seine Gültigkeit haben soll.

Was gehört in den Kaufvertrag?

Meist verwenden Notare ihren bewährten, rechtssicheren Immobilienkaufvertrag und ändern nur die individuellen Details. Viele Vertragsinhalte sind standardisiert. Z.B. gehören in jeden Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung folgende Angaben: Name, Geburtsdatum und Anschrift von Käufer und Verkäufer Genaue Bezeichnung der Immobilie, einschließlich übernommener Gegenstände vom Heizöl bis zur Hängelampe Löschung bzw. Übernahme ggf. bestehender Grundschulden Kaufpreis: Bei Eigentumswohnungen bzw. Mehrfamilienhäusern sollte die Instandhaltungsrücklage extra ausgewiesen werden. Regelungen zu Kaufpreisfälligkeit und Kaufpreiszahlung: Der Notar klärt den rechtssicheren Eigentumserwerb und teilt dem Käufer mit, wann er bezahlen soll. Besitzübergang: Ab dem Datum der Schlüsselübergabe kann der Käufer die Immobilie nutzen; Schlüsselübergabe Beschaffenheit der Immobilie und Rechte des Käufers bei Mängeln Auflassung und Regelungen zum Eigentumsübergang: Die Immobilie wird für den Käufer im Grundbuch „reserviert“, die eigentliche Eintragung erfolgt erst nach Begleichung der Grunderwerbsteuer und natürlich des Kaufpreises. Sonstige Grundbucherklärungen: z.B. zu bestehenden Wohnungsrechten oder Grundpfandrechten bzw. zur Löschung dieser Rechte Ggf. Finanzierungsvollmacht: Finanziert der Käufer den Kaufpreis mit einem Darlehen, kann er die Immobilie damit als Sicherheit für die Bank verwenden.

Welche Art von Immobilie kommt für Sie bzw. Ihre Familie infrage?

Am Anfang der Überlegungen zum Immobilienkauf sollten die persönlichen Belange stehen. Sprich: Wie stellen Sie sich Ihr künftiges Wohnumfeld vor und welche Ansprüche haben Sie an die Immobilie? Und natürlich spielt es eine große Rolle, ob Sie die Immobilie als Kapitalanlage erwerben oder ob Sie selber in dem Haus oder der Wohnung wohnen möchten.

Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder lieber eine Wohnung ??

Häufig hängen mit den Anforderungen an die Immobilienlage (ruhig & ländlich oder citynah?) auch die Wünsche hinsichtlich der Immobilie zusammen: Wer sich ein Haus mit großem Garten wünscht, wird – vor allem bei schmalerem Budget - eher in den Vororten oder ländlichen Lagen fündig. Gerade bei Häusern sollten Sie überlegen, welchen Stellenwert das Grundstück für Sie einnimmt. Wer lediglich gern draußen sitzt, braucht nicht unbedingt einen großen und damit arbeitsaufwändigen Garten. Möglicherweise kommt sogar eine Wohnung mit Gartenanteil in Betracht? Wer hingegen Spaß an Gartenarbeit hat, kann auch ein größeres Grundstück in Erwägung ziehen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die Gartenarbeit im Alter mühsam werden könnte. Auch hier gilt wieder, den Blick des Verkäufers einzunehmen.

Altbau oder Neubau kaufen?

Manchen Immobilienkäufern in spe fällt es leicht, die Auswahl zu treffen: Wer beispielsweise von hohen Decken, Stuck und Stilelementen träumt, muss nicht lange überlegen, ob er einen Alt- oder Neubau kaufen möchte. Und wer vom Bodenbelag bis zur Wandfliese und Lage der Steckdosen frei entscheiden will, ist mit einem Neubau besser bedient. Doch zumeist sind die Anforderungen weniger konkret, und dann gilt es abzuwägen, welche Vor- und Nachteile Neu- und Altbauten bieten.

Was spricht für / gegen Altbauten?

Altbauten haben häufig großen Charme, die Umgebung ist meist gewachsen. Die Grundrisse sind oftmals so, dass sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten ergeben. Gerade Stilelemente wie z.B. sehr hohe Decken machen für viele den Reiz dieser Häuser aus. Doch hinter der stilvoll renovierten Fassade lauern oft bauliche Schwachstellen, die ein Laie nicht unbedingt erkennt. Nachteilig sind auch die höheren Heizkosten, die mit dem oftmals niedrigen energetischen Standard von Altbauten einhergehen. Und diese sind aufgrund der typischen hohen Decken in den Räumen ohnehin höher.

Was spricht für / gegen Neubauten?

Wer sich für einen Neubau entscheidet, kann je nach Stadium des Neubaus (noch in Planung oder bereits fertiggestellt) noch eigene Wünsche einfließen lassen. Ein weiterer Vorteil: In den ersten Jahren fallen bei fachgerechter Bauausführung kaum Kosten für die Instandhaltung an. Auch der energetische Standard ist hoch, was zu niedrigen Heizkosten führt. Doch auch Neubauten können Schwachstellen aufweisen, so dass auch hier eine sorgfältige Besichtigung – gegebenenfalls mit einem Experten – oberstes Gebot ist. Als Nachteil dürfte die anfängliche Baustellenatmosphäre in Neubaugebieten gelten. Bis sich ein wohnliches Umfeld entwickelt, vergehen in solchen Arealen je nach Baufortschritt einige Jahre.

Was kommt zum Kaufpreis hinzu?

Bedenken Sie, dass zum Kaufpreis Ihrer Immobilie noch diverse Kaufnebenkosten hinzukommen. Auch etwaige Sanierungsmaßnahmen müssen Sie aus der ermittelten Gesamtsumme finanzieren können. Je nach Bundesland und Immobilie fallen nicht unerhebliche Kaufnebenkosten von bis zu 4 Prozent des Kaufpreises an. Diese schliesst aber die Maklerprovision aus . Es wird nur die Grunderwerbsteuer und Notarkosten abgerechnet. Die übliche Höhe der Maklercourtage fällt regional gleich aus.

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