Gesetzliche Änderungen bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen in BULGARIEN
Bulgarien nimmt als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union am freien Warenverkehr, der Personenfreizügigkeit, der Dienstleistungsfreiheit und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.
Bulgarien bietet sich als einen guten Ort für ausländische Investitionen und Firmengründungen mit ausländischem Kapital an. Das Land verfügt über ein im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten sehr niedrigen Steuersatz von 10 % (Flat Tax) auf die Unternehmensgewinne und einen einheitlichen Steuersatz von 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen.
Besonders gut eignen sich Investitionen in Bulgarien in Produktionsstätten oder im Outsourcing bestimmter Tätigkeiten, da die Kosten für Bauimmobilien, Arbeitskräfte, und Energie im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten niedrig sind. Die Infrastruktur wurde gleichzeitig in den letzten Jahren auch mit EU-Fördermittel verbessert, was eine gute Anbindung an Europa, Russland und den Nahen Osten gewährleistet.
Dieses Artikels zeigt die letzten Änderungen im Verfahren vor dem Handelsregister in Bulgarien bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen der bulgarischen LTD Company und es ist inspiriert von den jüngsten Änderungen (vom 22.12.2017) im bulgarischen Handelsgesetz. Lassen Sie uns zunächst erklären, was bisher getan werden musste, um bulgarische GmbH-Anteile zu erwerben:
Das bulgarische Handelsgesetz erkennt mehrere unterschiedliche Regelungen an, je nachdem, ob der Käufer bereits Aktionär ist oder ob es sich um einen Dritten handelt. Grundsätzlich bedeutet die Übertragung eines ganzen Unternehmens nach bulgarischem Recht die Übertragung von 100% der Anteile der Gesellschafter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Nach art. 129 Handelsregestzes kann der Unternehmensanteil übertragen und vererbt werden. Der Gesellschaftsanteil kann frei zwischen den Gesellschaftern / Aktionären der Gesellschaft übertragen werden. Falls der Käufer ein Dritter ist, ist eine Entscheidung über die Übertragung erforderlich, da die Rechtsform der GmbH ein „persönliches“ Element hat.
Das Verfahren für die Übertragung von Unternehmensanteilen erfordert zunächst Unterzeichnung des Vertrags über die Übertragung von Aktien, die notariell beglaubigt werden sollte. Es ist obligatorisch, dass der Notar die Unterschriften zusammen mit dem Inhalt des gleichzeitig ausgeführten Vertrags beglaubigt. Dies bedeutet, dass es nicht zuerst von einer der Parteien und dann am nächsten Tag von der anderen Partei beglaubigt werden kann.
Als zweiten Schritt sollte auch ein Beschluss der Hauptversammlung der Aktionäre zur Übertragung der Anteile beschlossen werden. Dieser Beschluss muss auch notariell beglaubigt sein und gleichzeitig die notariellen Beglaubigungen der Unterschriften und der Inhalte enthalten. Diese Regel kann ausgeschlossen werden, wenn die Aktionäre in den Artikeln der Gesellschaft entschieden haben, dass die Entscheidung über die Übertragung von Aktien in einfacher schriftlicher Form erfolgen kann.
Um im Handelsregister die Eintragung der Eigentümerwechsel zu beantragen, müssen die neuen Aktionäre neue aktualisierte Statuten unterschreiben und der Geschäftsführer unterschreibt wenige Erklärungen und eine Vollmacht.
Was ist Neues ?
Gemäß den letzten Änderungen im Handelsgesetz muss der Verkäufer im Moment der Übertragung der Anteile nachweisen, dass keine ausstehenden Löhne, Entschädigungen und gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitnehmer, einschließlich Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum endet, gezahlt werden drei Jahre vor der Übertragung des Unternehmensanteils.
Im Moment regeln die Gesetzesänderungen vom 22.12.2017, die den Nachweis einer solchen Haftung erfordern, nicht, wie der Verkäufer von Unternehmensanteilen dies belegen muss. Gleichzeitig mit dem Einreichen der Dokumente für die Übertragung der Aktien benötigt das Handelsregister ein offizielles Dokument oder ein Zertifikat, das von den Behörden ausgestellt wird – eine nationale Finanzbehörde oder ein nationales Sozialversicherungsinstitut, das dies belegt. Kürzlich wurde vom Justizministerium verkündet, dass ein speziell geschriebenes Verfahren erwartet werden soll, welches Dokument benötigt wird und welche Behörde es genau ausstellt.
Unsere Anwälte können Sie bei der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen zur Übertragung der Aktien der bulgarischen LTD Company umfassend unterstützen. Für weitere Informationen und rechtlichen Unterstützung, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren !
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