Alkohol am Steuer

Immer mehr und mehr bekommen wir Anfragen über das Thema Alkohol am Steuer.

Unserer Kanzlei ist vorbereitet Mandanten in dieser Bereich zu betreuen. ​In Bulgarien liegt die gesetzliche Promillegrenze für alle Verkehrsteilnehmer bei 0,5 Promille.

Bei Überschreitung dieser Grenze drohen empfindliche Sanktionen, darunter Geldstrafen, Fahrverbote und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen.

Obwohl die Teilnahme an Atemalkoholtests im Rahmen einer Verkehrskontrolle grundsätzlich freiwillig ist, nutzt die Polizei diese Tests häufig, um einen ersten Hinweis auf eine mögliche Alkoholisierung des Fahrers zu erhalten.

Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Fahrer in Bulgarien die Promillegrenze strikt einhalten und sich bewusst sein, dass sowohl Atemalkoholtests als auch Blutentnahmen zur Überprüfung des Alkoholgehalts durchgeführt werden können.

Rechtsgrundlage und Durchführung der Blutentnahme

Alkohol am Steuer

Die Blutentnahme darf nur durch einen approbierten Arzt durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck kann die Polizei den Betroffenen zu einem Arzt, in ein Krankenhaus oder auf die Dienststelle bringen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 dürfen Polizeibeamte in Bulgarien bei Verdacht auf Trunkenheitsdelikte die Blutentnahme selbst anordnen, ohne vorher eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen.

Verweigerung der Blutentnahme

Widersetzt sich der Verdächtige der Mitnahme oder der Blutentnahme durch einen Arzt, kann die Polizei im Rahmen der Verhältnismäßigkeit unmittelbaren Zwang anwenden.

Dies kann Maßnahmen wie Festhalten, Wegtragen oder den Einsatz von Hand- und/oder Fußfesseln umfassen.

Eine solche Weigerung kann zudem als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kosten der Blutentnahme

Die Kosten für eine Blutentnahme trägt in der Regel der Betroffene, insbesondere wenn der Verdacht auf Alkoholkonsum bestätigt wird.

Diese Kosten können zusammen mit weiteren Verfahrenskosten und möglichen Geldstrafen erheblich sein. Es ist daher im Interesse des Betroffenen, verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen und Alkohol am Steuer zu vermeiden.

Konsequenzen bei festgestellter Alkoholisierung

Wird bei der Blutuntersuchung eine Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenzen festgestellt, drohen dem Fahrer empfindliche Strafen.

Bereits ab 0,5‰ BAK können Geldbußen, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote verhängt werden.

Ab 1,2 ‰ gilt man als absolut fahruntüchtig, was eine Straftat darstellt und den Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben kann.

Die Teilnahme an Atemalkoholtests ist freiwillig, jedoch kann bei begründetem Verdacht eine Blutentnahme angeordnet werden.

Eine Verweigerung kann zu Zwangsmaßnahmen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Bei festgestellter Alkoholisierung drohen erhebliche Strafen, weshalb verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr unerlässlich ist.

Nachweis von Alkohol oder Drogen

Der Nachweis von Alkohol oder Drogen (Cannabis, Speed u. a.) im Blut eines an einem Verkehrsunfall Beteiligten kann mehrere unangenehme Folgen für diesen haben.

Dabei ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft nur eine dieser Folgen. Denn meistens wird – sobald Alkohol oder andere Drogen im Körper eines Unfallbeteiligten nachgewiesen werden – davon ausgegangen, dass der Unfallbeteiligte den Unfall „deshalb“ verursacht hat.

Fahrerlaubnisentzug, Sperrzeit

Eine weitere Folge ist oft die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperrzeit für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.

Außer den strafrechtlichen drohen weitere unangenehme Folgen. So zum Beispiel der Regress der eigenen Haftpflichtversicherung oder Ärger mit der Fahrerlaubnis-Behörde

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