Was ist beim Hauskauf in Bulgarien zu beachten ?
Der Kauf eines Hauses in Bulgarien ist für die meisten Käufer ein einmaliges Erlebnis und das größte Rechtsgeschäft im gesamten Leben. Manchmal kommen Käufer, die eine Zweitwohnung in Bulgarien kaufen möchten und benötigen in dieser Hinsicht eine kompetente Rechtsberatung im Bereich Immobilienrecht in Bulgarien
Wenn sich nach dem Hauskauf Probleme ergeben, kann dies sehr teuer und ärgerlich werden.
Daher sollte ein Hauskauf möglichst gut und umfangreich vorbereitet werden, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Ich bin seit dem Jahr 2005 Immobilienanwalt in Bulgarien. Aufgrund meiner Erfahrung aus den seitdem beurkundeten Kaufverträgen empfehle ich Ihnen folgendes vor Abschluss eines Kaufvertrages zu beachten:
Abwicklung des Immobilienerwerwerbs in Bulgarien
Wenn man ein Haus kaufen möchte, sollte natürlich zuerst geprüft werden, in welchem Zustand das Haus ist und ob Mängel bestehen.
Unsere Wirtschaftskanzlei kümmert sich um die gesamte Abwicklung des Immobilienerwerbs in Bulgarien, sowie Erstellung notwendige Unterlagen und Rechtsprüfung der vorhandenen Unterlagen.
Der Verkäufer soll normalerweise die erste Informationen und Dokumenten dem Käufer zur Verfügung zu stellen.
Nach der Erhalt aller Dokumenten und Überprüfung der Sachstand, kann der Käufer zum Abschluss eines Vorvertrages weitergehen.
Es gilt also der Grundsatz: Anwalt beim Kauf ungebeding beauftragen !
Zunächst gilt es, sich in Abhängigkeit von den eigenen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten für den passenden Haustyp zu entscheiden. Sie haben die Wahl zwischen
- einem freistehenden Einfamilienhaus,
- einem Zweifamilienhaus, das sich hervorragend für das generationenübergreifende Wohnen eignet,
- einer Doppelhaushälfte oder
- einem Reihenhaus.
Man sollte vor dem Abschluß eines Vorvertrages möglichst genau den Zustand des Hauses prüfen oder prüfen lassen, um nach dem Kauf keine bösen Überraschungen zu erleben.
Ihren Wunschhaus ist vollständig baurechtlich genehmigt ?
Als Käufer eines Hauses in Bulgarien sollte man prüfen, ob das zu erwerbende Haus in Bulgarien auch vollständig baurechtlich von der Baubehörde genehmigt ist.
Es kann sein z.B. sein, dass nach der Errichtung des Gebäudes in Bulgarien einige bauliche Massnahmen erfolgt sind ohne eine baurechtliche Genehmigung einzuholen. So könnte z.B. das Dachgeschoß oder das Kellergeschoß ohne Genehmigung ausgebaut worden sein.
Was ist beim Hauskauf in Bulgarien zu beachten ?
Ein ungenehmigter Ausbau in Bulgarien kann zu erheblichen Kosten und sogar zu einer Rückbauverpflichtung führen.
Beim Bauamt der Gemeinde in Bulgarien kann ihren Anwalt Einsicht in die Baudokumentne des zu erwerbenden Gebäudes genommen werden, um dies rechtszeitig zu überprüfen.
Erschließungskosten beim Immobilienerwerb ?
Vor dem Kauf einer Wohnung in Bulgarien, sollte geklärt werden, ob die Erschließungskosten abgerechnet sind.
Als Eigentümer eines Hauses in Bulgarien ins Grundbuch eingetragen ist, haften Sie gegenüber der Stadt für offene Erschließungskosten nach dem Erwerb dieser Immobilie in Bulgarien.
Daher sollte vor dem Erwerb eines Hauses in Bulgarien seitens eines Immobilienanwaltes überprüft werden, ob aus der Vergangenheit noch Erschließungskosten offen sind.
Man kann dies klären durch einen Anruf bei der Stadtverwaltung und dort beim Tiefbauamt.
Wenn Sie die Adresse des zu erwerbenden Hauses angeben, sollte man Sie mit dem dort zuständigen Sachbearbeiter verbinden.
Dieser gibt in der Regel kostenlos Auskunft darüber, ob an der Stelle die Erschließung vollständig abgerechnet wurde oder nicht.
Gegen eine geringe Gebühr wird in der Regel auch eine schriftliche Auskunft erteilt.
Überprüfung der Immobilie beim entsprechenden Ämter und Behörde
Das Immobilienregister ist ein System von Immobiliendaten auf dem Territorium der Republik Bulgarien und besteht aus vielen einzelnen Immobilien.
Das Register zeigt den Status der genannten Umstände nach dem letzten Eintrag an und ermöglicht es, Änderungen der eingegebenen Umstände chronologisch zu verfolgen.
Im Grundbuch kann auf das Eigentum von Grundstücken, Eigentümern sowie auf deren tatsächliche Rechte und Beschränkungen Bezug genommen werden.
Registrierungsanfragen können vor Ort in den Registrierungsbüros des Landes erfolgen, nachdem ihr Rechtsanwalt über konkrette Unterlagen verfügt.
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