Deutsch-Bulgarische Anwaltskanzlei "D.Vladimirov & Kollegen" - Wirtschaftsrecht und Rechtsberatung in Bulgarien

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Satzung der Gesellschaft

Kauf einer Wohnung in Bulgarien

Der Gesellschaftervetrag  einer Firma in Bulgarien wird in der  Schriftform abgeschlossen und unterzeichnet. Dieses Schriftform reicht vollständig über seine Gültigkeit.  Laut des Art.141.7 HGB,  Der Gesellschaftervetrag  einer Firma in Bulgarien bedarf einer Schriftform, sowie wird diesen im Namen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung von natürliche Personen in Bulgarien abgeschlossen. Die Form der Gesellschaft in Bulgarien, […]