Deutsch-Bulgarische Anwaltskanzlei "D.Vladimirov & Kollegen" - Wirtschaftsrecht und Rechtsberatung in Bulgarien

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Verkauf eines Miteigentumsanteils ohne Angebot an den anderen Miteigentümer

Schmerzensgeldentschädigung Bulgarien, Schadensersatzansprüche des Geschädigten, Rechtrsanwalt Unfall Bulgarien, Schadenrechtliche Regulierung Unfallschaden Bulgarien

Laut Art. 33 Eigentumsgesetz wer ein Miteigentumsanteil verkaufen möchte, sollte er zuerst diesen Anteil dem / den Miteigentümer/n anbieten. Und wenn der/die letzte/n den Kauf der Liegenschaft verweigert, erst dann darf der Miteigentümer einem Dritten die Liegenschaft verkaufen und dabei am selben Preis, welcher beim Kauf dem Miteigentümer angeboten wurde.

Immobilienbetrug vermeiden

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht

Einige Schritte und Maßnahmen, die die Verbrecher abseits halten. Die Angst vor Immobilienschwindel verfolgt viel oder weniger jeden Grundeigentümer. Sie nimmt ganz wirkliche Umrisse an, wenn die notarielle Urkunde verschwindet – verloren oder gestohlen wird…