Stammkapital der bulgarischen GmbH
Bulgarien nimmt als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union am freien Warenverkehr, der Personenfreizügigkeit, der Dienstleistungsfreiheit und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.
Bulgarien bietet sich als einen guten Ort für ausländische Investitionen und Firmengründungen mit ausländischem Kapital an. Das Land verfügt über ein im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten sehr niedrigen Steuersatz von 10 % (Flat Tax) auf die Unternehmensgewinne und einen einheitlichen Steuersatz von 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen.
Besonders gut eignen sich Investitionen in Bulgarien in Produktionsstätten oder im Outsourcing bestimmter Tätigkeiten, da die Kosten für Bauimmobilien, Arbeitskräfte, und Energie im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten niedrig sind. Die Infrastruktur wurde gleichzeitig in den letzten Jahren auch mit EU-Fördermittel verbessert, was eine gute Anbindung an Europa, Russland und den Nahen Osten gewährleistet.
Das Mindeststammkapital beträgt 1.00,- Euro. In der Regel legen wir den Betrag vor und nehmen ihn nach endgültiger Gründung wieder heraus.

Gründung einer GmbH in Bulgarien
Die Gründung einer Bulgarien GmbH, nämlich die OOD entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung in das Handelsregister und agiert als solche selbstständig im Rechtsverkehr. Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zu ihrer Beendigung.
Sie kann durch Zeitablauf, durch Gesellschaftsbeschluss (3/4 Mehrheit), durch Urteil, durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder durch Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform oder aber aus anderen vertraglich vorgesehenen Gründen beendigt werden.
Bei der Vorbereitung der Dokumenten und Erstellung eines Gsellschaftsvertrages wird das Stammkapital in Geschäftsanteile zerlegt, die die Gesellschafter gegen ihre Einlagen auf das Stammkapital übernehmen.
Nach der Höhe der Einlagen bemisst sich die Beteiligung des einzelnen Gesellschafters an der Gesellschaft.
Hohe des Stammkapitals bei der Gründung einer GmbH in Bulgarien
Mit Rücksicht darauf, dass die Gläubiger nur auf das Gesellschaftsvermögen als Haftungsmasse zugreifen können, muss das Stammkapital auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Deshalb sind die Gesellschafter verpflichtet, sich an der Kapitalaufbringung durch ihre im Gesellschaftsvertrag bestimmte Einlage zu beteiligen. Die Einlage kann auch als Sacheinlage erbracht werden, deren Wert von Sachverständigen geprüft wird.

Stammkapital der bulgarischen GmbH
Die ursprünglich intendierte Garantiefunktion des Stammkapitals scheint jedoch nach der Änderung des BHG im Jahre 2009 fragwürdig, da die gesetzliche Mindesthöhe des Stammkapitals nunmehr lediglich 2 (zwei) Lv. (ca. 1€) beträgt.
Die Mindestbeteiligung jedes Gesellschafters einer GmbH in BUlgarien ist auf 1 BGN (Lv) also ca. 0,50€ reduziert. Es wird öffters diskutiert, die OOD somit nun eine praktisch leere Kapitalgesellschaft darstellt.
Nach bulgarischem GmbH-Gesetz muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein (Ein-Mann-Gesellschaft), ansonsten können es beliebig viele sein. Bitte beachten Sie, bei mehr als 2 Gesellschaftern wird ein Aufpreis für die höheren Berufungskosten und Registergebühren fällig.
ERTEILEN EINER VOLLMACHT ZUR GRÜNDUNG DER GMBH
Sie müssen uns eine leserliche Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes für den Notar überlassen, damit Ihre Daten korrekt in die Vollmacht aufgenommen werden können. Ansonsten dient diese Kopie nur der Aktenablage beim Notar. Der wirkliche Gründer der GmbH (i.R. ein Mitarbeiter unseres Büros) lässt diese beiden Urkunden beim Notar anfertigen (einseitige Willenserklärungen). Ihre Anwesenheit in Bulgarien ist dazu nicht erforderlich, wäre aber wünschenswert, da bei dieser Gelegenheit auch die Kontokarten bei der oder den Banken von Ihnen gezeichnet werden können. Fragen Sie uns dazu nach der Möglichkeit der Fernübertragung, die es ermöglicht nicht nach Sofia anreisen zu müssen
Sie müssen uns eine leserliche Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes für den Notar überlassen, damit Ihre Daten korrekt in die Vollmacht aufgenommen werden können. Ansonsten dient diese Kopie nur der Aktenablage beim Notar. Der wirkliche Gründer der GmbH (i.R. ein Mitarbeiter unseres Büros) lässt diese beiden Urkunden beim Notar anfertigen (einseitige Willenserklärungen). Ihre Anwesenheit in Bulgarien ist dazu nicht erforderlich, wäre aber wünschenswert, da bei dieser Gelegenheit auch die Kontokarten bei der oder den Banken von Ihnen gezeichnet werden können. Fragen Sie uns dazu nach der Möglichkeit der Fernübertragung, die es ermöglicht nicht nach Sofia anreisen zu müssen
Der bulgarische Gesetzgeber habe einen einfachen Zugang zur Gründung eines Unternehmens gegeben, sodass die entsprechenden Massnahmen zum Gläubigerschutz vorgesehen getroffen werden. So sieht das BHG z.B. keine Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage vor, wie man sie von der deutschen UG kennt.
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