Schutz beim Verkauf der Liegenschaft eines Schuldners

Schutz beim Verkauf der Liegenschaft eines Schuldners

Schutz beim Verkauf der Liegenschaft eines Schuldners

Jeder von uns ist in eine Situation geraten, in der wir einem anderen Geld leihen oder einen Vertrag abschließen, laut welchem anstatt der gewährten Dienstleistung die andere Vertragspartei einen bestimmten Geldbetrag als Vergütung zahlen soll. Oft zahlt aber der Schuldner den vertragsmäßig geschuldeten Betrag nicht aus oder zahlt das Darlehen nicht zurück. Es kommt sogar vor, dass der Schuldner nicht nur ihre Pflichten erfüllen will, sondern nimmt er selbst Handlungen vor, um die Einziehung unmöglich zu machen – so zum Beispiel seine Wohnung, sein Auto oder andere Sachen zu verkaufen, damit Sie am Ende mit leeren Händen dastehen.

Falls Sie mitkriegen, dass Ihr Schuldner Geschäfte eingeht, durch welche er sein Vermögen veräußert und gleichzeitig seine Pflichten Ihnen gegenüber in seiner Eigenschaft als Gläubiger nicht erfüllt hat, könnten Sie Ihre Rechte durch den so genannten Anfechtungsanspruch, oder auch „Gläubigeranfechtungsklage“ schützen. Dadurch können Sie einen Anspruch darauf erheben, dass das Gericht die Ihnen gegenüber vorgenommenen Handlungen, durch welche der Schuldner Ihnen Schäden anrichtet, für unwirksam erklärt. Unter Handlungen sind Verträge zu verstehen – entgeltlich (wie zum Beispiel der Kaufvertrag) und unentgeltlich, einseitige Rechtsgeschäfte oder sonstige Rechtshandlungen.

Die Voraussetzungen dieses Recht geltend zu machen sind wie folgt:

Erstens sollen Sie der Rechtsinhaber einer bestimmten Geld- oder Sachforderung sein. Diese Forderung soll tatsächlich sein, d. h. sie soll nicht eingestellt oder verjährt sein. Die Entstehung des Rechts eine solche Klage geltend zu machen wird nicht durch die Feststellung der Forderung mit einem rechtskräftig gewordenen Urteils, durch die Einholung eines Vollstreckungsbescheids oder durch die vorliegenden vergeblichen Versuche der Beitreibung bedingt. Die Forderung soll vor der Vornahme der benachteiligenden Handlung durch den Schuldner entstanden haben. In der Praxis kommen auch Fälle vor, in welchen der Schuldner und die Person, mit welcher Verhandlungen geführt wurden, gehandelt haben, um Ihnen nämlich Schäden anzurichten. In diesem Fall lässt das Gesetz zu, dass Sie Ihre Rechte im Gerichtsweg schützen, wobei Sie diese benachteiligenden Handlungen anfechten können, auch wenn sie vor der Entstehung Ihrer Forderung vorgenommen wurden.

Die zweite Voraussetzung ist die vorliegende Handlung durch den Schuldner, die Ihnen Schäden anrichtet, d.h. die Möglichkeit zu verhindert, dass Sie Ihre Forderungen einziehen. Der Verkauf der Liegenschaft eines Schuldners kann Ihnen die Möglichkeit entziehen, eine Forderungsbeitreibung vorzunehmen, damit Sie das Geld aus einem abgeschlossenen Darlehensvertrag erstatten. Der Schuldner kann seinem Gläubiger Schäden anrichten nicht nur durch den Verkauf, sondern auch durch andere Geschäftsarten – auf sein Eigentumsrecht in Bezug auf eine bestimmte Sache zu verzichten, eine Hypothek zugunsten einem Dritten einzuräumen, ein Darlehen einem Dritten zu gewähren oder eine Schenkung zu machen. Eine Benachteiligung liegt vor, immer wenn die Möglichkeit reduziert wird, dass Sie sich aus dem Vermögen Ihres Schuldners befriedigen.

Die letzte Voraussetzung für die erfolgreiche Gewährung Ihres Schutzes ist die bestehende Kenntnis über eine Benachteiligung.

Schutz beim Verkauf der Liegenschaft eines Schuldners

Schutz beim Verkauf der Liegenschaft eines Schuldners

Die Bestandteile dieser Voraussetzung unterscheiden sich je nachdem ob die vom Schuldner vorgenommene Handlung entgeltlich oder unentgeltlich gewesen ist.

Der Klarheit halber berufe ich mich auf die vorstehenden Beispiele. Wenn die Handlung entgeltlich war, wie zum Beispiel Verzicht auf ein Eigentumsrecht oder auf eine Schenkung, entsteht das Recht eine Schiebungsanfechtung zu verlangen, wenn der Schuldner über die Benachteiligung Bescheid wusste. Anders gesagt es reicht aus, dass er zum Zeitpunkt der Vornahme der Handlung gewissen habe, dass Sie sein Gläubiger sind und die Handlung Ihnen Schäden anrichtet. Das ist ein Ausdruck der alten römischen Regel, dass das Interesse einer Person, die einen Verlust vermeiden möchte, ist vor dem Interesse einer Person, die einen Gewinn erzielen möchte, vorzuziehen. Als die Handlung entgeltlich war, wie zum Beispiel ein Kaufvertrag, dann verlangt das Gesetz, dass nicht nur Ihr Schuldner, sondern auch der Dritte, mit welchem er verhandelt habe, gewusst haben, dass Sie Ihnen Schäden anrichten. Falls dieser Dritte gewissenhaft ist, d.h. er weiß nicht, dass Ihr Schuldner zum Ziel hat Ihnen Schäden anzurichten, dann wird er sich seine Rechte am erworbenen Vermögen vorbehalten. Aber falls es Ihnen gelingt im Verfahren nachzuweisen, dass der Dritte gewusst hat, dass der Schuldner zum Ziel hatte Ihnen Schäden anzurichten, dann ist der Dritte gewissenlos und in diesem Fall wird er sich seine Rechte an der Liegenschaft nicht vorbehalten.

Die Kenntnis eines bestimmten Personenkreises, der dem Schuldner nahesteht, ist auch in diesem Fall nicht nachzuweisen. Das sind der Ehegatte, die Verwandten in absteigender Linie (Kinder und Enkelkinder), die Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Omas, Opas) sowie Geschwister des Schuldners. Falls sie behaupten, dass sie über die Benachteiligung nicht wussten, sollten sie ihre Behauptung nachweisen.

Gerichtsentscheidungen

Falls alle drei Voraussetzungen vorliegen, dann soll das Gericht die notarielle Urkunde über den Kauf der Liegenschaft, die zwischen Ihr Schuldner und dem Dritten abgeschlossen wurde, als unwirksam erklären, und in dieser Art und Weise wird Ihre Möglichkeit vorbehalten, dass Sie Ihre Forderung aus dem Darlehensvertrag befriedigen, wobei Sie die Forderungsbeitreibung an der Liegenschaft des Schuldners richten.

Schutz beim Verkauf der Liegenschaft eines Schuldners

Schutz beim Verkauf der Liegenschaft eines Schuldners

Interessant ist die Hypothese, wenn der Schuldner seine einzige Wohnung verkauft hat. Ihr Schuldner kann behaupten, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass der von ihm vorgenommene Verkauf als unwirksam erklärt wird unter dem Vorwand, dass dies seine einzige Wohnung ist und er über keine andere verfügt. Das Gesetz sieht wirklich vor, dass keine Forderungsbeitreibung in Bezug auf die Wohnung des Schuldners vorgenommen werden kann, falls er über keine andere Wohnung verfügt, wobei der Gesetzgeber zum Ziel hat seine normale Existenz nicht zu gefährden. Im Falle einer Verfügung mit der einzigen Wohnung hat sich der Schuldner selbst auf dieses gesetzliche Vorrecht verzichtet, und deswegen hat Ihr Interesse Vorrang vor dem Interesse des Schuldners. Wenn eine Person über ein Recht verfügt, in Bezug auf welches ihm das Gesetz Schutz gewährt, hat der Veräußerer selbst eingeschätzt, dass dieses Recht nicht zu den erforderlichen Rechten zum Überleben gehört. Und deswegen soll Ihr Anspruch vom Gericht anerkannt werden, und infolge dessen könnten Sie sich vom zurückgegebenen Gut befriedigen, und zwar von der Liegenschaft des Schuldners.

Und nicht zuletzt sollten wir erwähnen, dass nicht alle vom Schuldner durchgeführten Geschäfte vor Gericht anzufechten sind. So zum Beispiel können Sie die Geschäfte Ihres Schuldners nicht anfechten, die keinen Vermögenscharakter haben (wie das Namensrecht), die Geschäfte mit Vermögensrechten, deren Ausübung von der persönlichen Einschätzung des Schuldners abhängig ist (das sind zum Beispiel die Eheklagen, die Personenstandsklagen, die Aufhebung einer Adoption usw.) sowie seine Geschäfte in Bezug auf seine unpfändbare Rechte (so zum Beispiel Geschäfte mit Sachen über einen normalen Verbrauch des Schuldners und seiner Familie, mit Maschinen, Geräten, Hilfsmitteln und Büchern, die persönlich dem freiberuflichen Schuldners oder einem Handwerker zur Ausübung seines Berufs notwendig sind).

Falls der von Ihnen erhobenen Klage stattgegeben wird, dann wird der von Ihrem Schuldner abgeschlossene Verkauf als unwirksam in Bezug auf Sie und Ihren Schuldner erklärt und Sie könnten die Forderungsbeitreibung gegen diese Sache richten, um Ihre Forderung beitreiben zu können.

Wenn Sie die Information auf Englisch lesen möchten, bitte besuchen Sie unsere englische Version der Seite

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