Der Gesellschaftervetrag  einer Firma in Bulgarien wird in der  Schriftform abgeschlossen und unterzeichnet. Dieses Schriftform reicht vollständig über seine Gültigkeit.  Laut des Art.141.7 HGB,  Der Gesellschaftervetrag  einer Firma in Bulgarien bedarf einer Schriftform, sowie wird diesen im Namen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung von natürliche Personen in Bulgarien abgeschlossen.

Die Form der Gesellschaft in Bulgarien, (vor allem die GmbH)  wird von der Gesellschafterversammlung oder dem Alleininhaber festgestellt. Der Gesellschaftervetrag  einer Firma in Bulgarien ist ein Vertrag, denn er die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien schildert und beschreibt. Dabei werden sowohl die Pflichten und Leistungen der beiden Partien festgelegt, als auch das Anrecht und die Ansprüche auf die Gewinn-& Dividentenverteilung befestigt.

Die Schriftform des Gesellschaftsvertrages einer Firma in Bulgarien erfordert  folgende Umstände und Regelungen zu enthalten und zwar : Alleininhaber GmbH Bulgarien
1. Vollständige Firmenbezeichnung, also Name der Firma

2. Vollständigen  Sitz, sowie Anschriften und Adresse der Geschäftsführung der Gesellschaft;

3. Umfassende Beschreibung des Gegenstandes  der Gesellschaft in Bulgarie,

4. Volle Gründungsbedingungen, sowie komplete Laufzeit des Gesellschaftervetrages  einer Firma in Bulgarien;
3. Ganzen Vornamen, Nachnamen  bzw. die Firmennamen der einzelnen Gesellschafter der Firma in Bulgarien
4. die Höhe des Stammkapitals, sowie nachweis zur Eingebrachten Kapital der Firma in Bulgarien;
5. Höhe und die Anzahl der Gesellschaftsanteile zur Beteilungung der einzelnen Gesellschafter am  Kapital der Firma in Bulgarienbeteiligt. Jedes Gesellschaftsanteil muss mindestens 1,– BGN betragen;
6. Angaben über die Geschäftsführung und die Vertretungsweise;
7. die Vorzugsrechte der Gesellschafter, sollten solche vereinbart worden sein;
8. die sonstigen Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Wenn die GmbH von einer Person errichtet wird, ist anstelle des Gesellschaftsvertrags eine Gründungsakte zusammenzustellen.

Über weitere Informationen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung unter + 359 897 90 43 91 oder an info@anwalt-bg.com

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