VORBEREITUNG EINER RECHTSPRÜFUNG. DER SOGENANNT. „DUE DILIGENCE REPORT“
- Die Due Diligence (aus dem Engl.: „erforderliche Sorgfalt“) ist die Phase, in der die Informationsasymmetrie zwischen Käufer und Verkäufer über das Akquisitionsunternehmen ausgeglichen wird.
Das Ziel der Prüfung ist, dass der Käufer in Einzelheiten sämtliche Geschäftsprozesse, Abrechnungen, Steuerberichte und rechtliche Besonderheiten des Zielunternehmens erforscht. Die gewonnenen Erkenntnisse über die Stärken und die Schwächen des Targets (Ziele) wirken sich unmittelbar auf die in dem „Letter of Intent“ grob umrissenen Preisvorstellungen aus.
So führen aufgedeckte Problemfelder zur Reduktion des Kaufpreises oder machen zusätzliche Garantien seitens des Verkäufers notwendig. Je tiefgreifender die Erkenntnisse aus der Due Diligence ausfallen, desto realistischer können die Erwartungen der Parteien gegenüber dem Übernahmegeschäft gesetzt werden.
2. Im Rahmen dieser Phase wird den potentiellen Käufern für einen begrenzten Zeitraum Zugang zum Datenraum und somit die Möglichkeit der Einsichtnahme in wesentliche Informationen über das Target-Unternehmen eingeräumt.
Die bulgarischen Großunternehmen verfügen zunehmend über virtuell angelegte Data Rooms. Anders dürfte es jedoch bei kleineren Handelsgesellschaften bzw. Familienunternehmen aussehen. Der Umfang und die relevanten Themenfelder variieren je nach geplanter Transaktion erheblich. In der Regel reichen die Käufer in spe eine Liste mit den aus ihrer Sicht erforderlichen Unterlagen ein.
3. Der Verkäufer gibt seinerseits die Erklärung ab, dass alle relevanten Informationen vollständig und richtig zur Verfügung stehen. Je nach zu untersuchendem Themenfeld wird eine Legal-, Financial-, Technical- und/oder Human Resources – Due Diligence durchgeführt. Der enorme Informationsumfang erfordert in der Regel die Abarbeitung standardisierter Checklisten, die dem Einzelfall angepasst werden. Zu den wichtigsten Punkten einer Due Diligence gehören unter anderem folgende Informationen über das Target, die anschließend in einem Bericht zusammengefasst und systematisiert werden:
- die Jahresabschlüsse bzw. die Bilanzen des Target Unternehmens von den letzten 5 Jahren
- die Gesellschaftsunterlangen, insbes. geltende Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag, eigene Marktforschungsberichte, strategische Entwicklungspläne, Gesellschafterbeschlüsse etc.
- das vorhandene geistige Eigentum, insbes. Patente, Lizenzen, Trademarks, Know-hows etc.
- die aktuellen Eigentums- und Kapitalverhältnisse
- die wichtigsten Gläubiger, insbesondere Kunden und Lieferanten
- das Bestehen langfristiger Kreditverbindlichkeiten und laufender Dauerschuldverhältnisse zu Finanzinstituten, anderen Handelsgesellschaften etc. wie Franchise, Leasing-, Pachtverträge
- sonstige rechtliche Aspekte, insbesondere rechtshängige bzw. potentielle Gerichtsverfahren, Steuerschulden, offene Verbindlichkeiten gegenüber den Mitarbeitern etc.
Auch der Verkäufer hat Interesse an der Durchführung der Due Diligence, da dadurch das Risiko bei der Kaupreisbestimmung minimiert wird und Gewährleistungsrechte womöglich ausgeschlossen werden können.
4. Die Vertragsverhandlungen nach Abschluss der Due Diligence und der Unternehmenskaufvertag als Herzstück einer jeden Übernahmerecht – Transaktion in Bulgarien
Nach Abschluss der Due Diligence verhandeln die Beteiligten nun über die konkrete Ausgestaltung des Übernahmegeschäfts. Hier werden die Rechte und die Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer in Vertragsklauseln umfassend und abschließend eingekleidet. Dies ist eine der wichtigsten Aufgaben der juristischen Berater, die regelmäßig im engen Zusammenhang mit ihrem Auftraggeber arbeiten, um die Umsetzung ihrer wirtschaftlichen Ziele zu gewährleisten.
Dem vertraglichen Text geht in vielen Fällen eine Präambel vor, die die Parteien, den Kaufgegenstand und den
wirtschaftlichen Hintergrund der M&A-Transaktion ausdrücklich benennt. Zu Beginn des eigentlichen Vertragstexts werden häufig Geheimhaltungsverpflichtungen bezüglich der erhaltenen Informationen getroffen sowie Sanktionen bei Zuwiderhandlung vereinbart. Der Vertrag kann, muss jedoch nicht, den endgültigen Kaufpreis bestimmen. Dieser oder ein Teil davon kann in der Vertragsurkunde von der Entwicklung der Zielgesellschaft bis zum closing, dem eigentlichen Vollzug der Übernahme, abhängig gemacht werden.
Der konkrete Vertragsinhalt hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab. Die Verfassung des Unternehmen- bzw. Anteilkaufvertrags (sog. share purchase agreement) über das bulgarische Unternehmen mit ausländischer Beteiligung erfolgt regelmäßig, ebenfalls wie die vorausgehenden Verhandlungen, zweisprachig.
Übernahmegeschäft mit ausländischer Beteiligung in BULGARIEN.Mergers & Acquisitions Recht Bulgarien
Die Vereinbarung des bulgarischen Gerichtsstandes und die Wahl bulgarischen Rechts am Ende der Vertragsurkunde haben sich in der Praxis bei der Übernahme eines Unternehmens mit Sitz in Bulgarien als vorzugswürdig erwiesen, da die Führung eines potentiellen Rechtsstreits vor den deutschen Gerichten mit der langwierigen Erstellung kostenintensiven Rechtsgutachten verbunden wäre.
Auch in Bulgarien werden bei einem Übernahmegeschäft mit ausländischer Beteiligung umfangreiche Pakete juristischer Unterlagen (sog. legal Documentation) ausgefertigt, die den internationalen Standards entsprechen, sog. representations & warranties, Vorvereinbarungen sowie detailliert ausformulierte Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle der Nichterfüllung enthalten. Jedoch werden die bulgarischen Geschäftspartner in der Regel einfachere Vertragsregelungen und eine überschaubare Dokumentation anstreben.
Zu beachten sind darüber hinaus die formellen Anforderungen an der wirksamen Übertragung der vertragsgegenständlichen Rechte. So ist im Rahmen eines share deals zur Übertragung von Anteilen an einer Aktiengesellschaft darauf zu achten, ob es sich dabei um Inhaber- oder um Namenaktien handelt. Während die Inhaberaktien mit der Übergabe der Aktienurkunde übertragen werden, bedarf die Übertragung von Namenaktien eines Indossaments sowie die Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft und somit die Anerkennung als Gesellschafter bedarf. In der Satzung der Aktiengesellschaft können auch weitere Einschränkungen der Veräußerbarkeit von Namenaktien niedergelegt werden.
Die Mitgliedschaft an einer bulgarischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sog. GmbH, kann unter den Gesellschaftern selbst ohne Einschränkungen übertragen werden, die Übertragung an außenstehende Dritte erfordert jedoch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss. Abweichende Bestimmungen hierzu können jedoch im Gesellschaftsvertrag getroffen werden.
Für die Übertragung von einzelnen Vermögenswerte müssen ebenfalls die jeweiligen gesetzlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen beachtet werden. So sind die Verträge über die Übertragung von Grundstückseigentum und anderen dinglichen Rechten in notarieller Form zu fertigen.
Die Eintragung der Übernahme wird bei dem Bulgarischen Handelsregister unter Vorlage eines schriftlichen Übernahmeplans und schriftlicher Erklärungen aller beteiligten Gesellschaften in bulgarischer Sprache beantragt. Dem Antrag soll eine Kopie des von den Parteien unterzeichneten Übernahmevertrags beigelegt werden, sowie ggf. Sachverständigengutachten, Erklärungen der Gesellschafter über ihre künftige Partnerschaftsbereitschaft, eine Liste aller Personen, die Aktien oder Gesellschaftsanteile an der zu gründenden Gesellschaft erwerben, schriftliche Angaben über die dadurch begründeten Rechte und Pflichten derselben, ein Zertifikat i. S. d. Art. 11 Bulgarisches Handelsregistergesetz u.a..
Häufig sind bei einem Übernahmegeschäft auch wettbewerbsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Sollte der geplante Unternehmenszusammenschluss zu einer Konzentration branchentypischer Handelstätigkeit auf dem bulgarischen Markt führen, bei der der gemeinsame Umsatz der beteiligten Unternehmen von dem letzten Jahr fünfzehn Millionen BGN übersteigt, ist bei der Kommission zum Konkurrenzschutz ein Genehmigungsverfahren einzuleiten. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens variiert von 6 Wochen bis zu ein paar Monaten, je nach Prüfungsaufwand für die Behörde
Leave A Comment