Lizenzen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Unsere Kunden sind Transportunternehmen und Frachtführer, Spediteure und Belader der verschiedenen Transportunternehmen. Oftmals entscheiden sie, ein selbstständiges Transportunternehmen zu gründen. Diesbezüglich ist es erforderlich über die jeweilige Lizenz zum internationalen Güterkraftverkehr zu verfügen.
Als Fachanwälte in Transportrecht Bulgarien sind wir aktiv mit der Ausstellung von Lizenzen zum internationalen Güterkraftverkehr beschäftigt. Das Verfahren wurde im Straßenverkehrsgesetz geregelt. Gleichzeitig werden die Bestimmungen von Verordnung Nr. 33 von 1999 und Tarif Nr. 5 angewandt. Das Straßenverkehrsgesetz führt auf, dass ein öffentlicher Güterverkehr ausschließlich von einer Person ausgeführt wird wie folgt:
- Von einem Frachtführer, der eine Lizenz besitzt. Im Sinne des Gesetzes ist der
„Güterverkehr“ eine Tätigkeit einer natürlichen oder juristischen Person, die als Händler eingetragen ist und Güterbeförderung gegen Bezahlung vornimmt. Diese Beförderungen sind nicht geklärt. In den meisten Fällen erfolgen sie mit eigenen oder gemieteten Verkehrsmitteln. Einschließlich geleaste Verkehrsmittel, unabhängig davon ob sie ständig eingesetzt werden.
Fälle, in welchen keine Lizenz verlangt wird:
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Warenbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Lastzügen mit einer Tragfähigkeit von 1,5 t oder einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, ausgenommen die Beförderungen, für welche laut internationalen Vereinbarungen Republik Bulgarien ein genehmigungspflichtiges Land ist;
- Güterkraftverkehr und Personenkraftverkehr bei Naturkatastrophen, Notfällen und sonstigen vordringlichen Bedingungen;
- Güterkraftverkehr und Personenkraftverkehr, die vom Verteidigungsministerium, Innenministerium, die Staatsunternehmen Bauwesen und Rehabilitation, „Straßenbau und Rehabilitation“ und „Kommunikations-Bau und Rehabilitation, die mit der Ausführung ihrer gesetzlich festgelegten öffentlichen Aufgaben verbunden sind.
Die Erstellung der jeweiligen Lizenz zum Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, die ein bulgarisches amtliches Kennzeichen haben, erfolgt an Händlern im Sinne des Handelsgesetzes, die folgende Anforderungen erfüllen:
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ZUVERLÄSSIGKEIT (GUTER RUF).
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Vertreter der Beförderungstätigkeit für eine vorsätzliches Offizialdelikt nicht verurteilt worden sind oder durch ein rechtskräftig gewordenes Urteil ihnen verboten wurde Beförderungstätigkeit vorzunehmen;
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FACHLICHE EIGNUNG
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Leiter der Transporttätigkeit über Kenntnisse und Erfahrung verfügen, die durch Teilnahme an Schulungen oder während der Beförderungspraxis erworben sind, oder falls sie erfolgreich eine schriftliche Prüfung in Fachrichtungen, die in der Verordnung festgelegt sind, bestanden haben und mindestens über einen Oberschulabschluss (für die internationalen Beförderungen) und einen Grundschulabschluss (für die innerstaatlichen Beförderungen) verfügen.
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FINANZIELLE STABILITÄT.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Händler über ausreichende Zahlungsmittel verfügt, mit welchen er die normale Gründung und Funktionieren des Transportunternehmens sichern kann. Außerdem sollte er keine Steuer- und Abgabenschulden haben, ausgenommen wenn sie nicht nach der Ordnung der Steuerprozessordnung aufgeschoben sind oder nach der Ordnung der Sozialversicherungsordnung nicht gestundet sind. Das Kapital für das erste Kraftfahrzeug und für jedes folgendes Fahrzeug soll der in der Verordnung Nr. 33 festgelegten Höhe entsprechen.
Finanzielle Stabilität wird in folgenden Fällen nachgewiesen:
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- a) bei der Anmeldung zur Erstellung einer Lizenz;
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- b) bei Erhöhung der Anzahl der Kraftfahrzeuge in der Lizenzliste;
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- c) jährlich – bis zum 30. April des laufenden Jahres.
Für weitere Angaben und zusätzliche Fragen wenden Sie sich bitte gerne an unsere hochqualifizierte Fachanwälte auf Telefon + 359 2 858 10 25 oder per E-mail: info@anwalt-bg.com