Kommunalsteuern in Bulgarien
Einer der wichtigasten Fragen, die wir von den Mandanten bekommen ist die Frage über die Kommunalsteuern in Bulgarien
In Bulgarien sind kommunale Steuern ein wesentlicher Bestandteil der lokalen Finanzierung und werden von den Gemeinden erhoben.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Gesetz über die kommunalen Steuern und Abgaben (KStAG) festgelegt. Im Jahr 2025 gelten folgende Regelungen:
Übersicht der kommunalen Steuern
Die wichtigsten kommunalen Steuern in Bulgarien umfassen:
- Grundsteuer
- Erbschaftsteuer
- Schenkungsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Gewerbesteuer (Patentsteuer)
- Tourismussteuer
- Weitere gesetzlich geregelte kommunale Steuern
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf Immobilien innerhalb der Baugrenzen von Ortschaften sowie auf bestimmte Grundstücke außerhalb dieser Grenzen erhoben.
Ausgenommen sind beispielsweise landwirtschaftliche Flächen, Wälder und Grundstücke mit einem Einheitswert bis zu 1.680 BGN.
Steuerpflichtige: Eigentümer von Immobilien, Nutzungsberechtigte (z. B. bei Nießbrauch) und Konzessionsinhaber.
Steuersatz: Wird vom Gemeinderat festgelegt, typischerweise zwischen 0,1 % und 0,45 % des Einheitswerts der Immobilie.
Zahlungsfristen: Zwei Raten – bis zum 30. Juni und bis zum 31. Oktober. Bei vollständiger Zahlung bis zum 30. April wird ein Rabatt von 5 % gewährt.
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer betrifft Vermögensübertragungen durch gesetzliche oder testamentarische Erbfolge.
Steuerpflichtige: Erben, mit Ausnahme des überlebenden Ehegatten und der Abkömmlinge in gerader Linie, die seit 2005 steuerbefreit sind.
Steuersätze: Abhängig vom Verwandtschaftsgrad:
- Geschwister und deren Kinder: 0,4 % bis 0,8 %
- Andere Erben: 3,3 % bis 6,6 %
Erklärungspflicht: Innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall beim Gemeindeamt des letzten Wohnsitzes des Erblassers.
Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer wird auf unentgeltliche Vermögensübertragungen erhoben.
Steuerpflichtige: Empfänger von Schenkungen, ausgenommen sind Schenkungen zwischen Ehegatten und in gerader Linie Verwandten.
Steuersätze: Analog zur Erbschaftsteuer, abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Erklärungspflicht: Innerhalb von zwei Monaten nach dem Erwerb beim zuständigen Gemeindeamt.
Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb von Immobilien fällt eine Grunderwerbsteuer an.
Steuersatz: Wird vom Gemeinderat festgelegt, typischerweise zwischen 0,1 % und 3 % des Kaufpreises oder des höheren Einheitswerts.
Zahlung: Erfolgt in der Regel beim Notar im Rahmen der Eigentumsübertragung.
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer betrifft alle in Bulgarien zugelassenen Fahrzeuge.
Steuerpflichtige: Fahrzeughalter.
Steuersatz: Abhängig von Motorleistung, Alter des Fahrzeugs und Emissionsklasse.
Zahlungsfristen: Zwei Raten – bis zum 30. Juni und bis zum 31. Oktober. Bei vollständiger Zahlung bis zum 30. April wird ein Rabatt von 5 % gewährt.
Gewerbesteuer (Patentsteuer)
Einige selbstständige Tätigkeiten unterliegen der Patentsteuer, sofern der Jahresumsatz 50.000 BGN nicht überschreitet und keine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Steuersatz: Wird vom Gemeinderat festgelegt und hängt von der Art der Tätigkeit ab.
Zahlungsfristen: Vier Raten – bis zum 31. Januar, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober.
Tourismussteuer
Anbieter von Übernachtungen sind verpflichtet, eine Tourismussteuer zu entrichten.
Steuersatz: Wird vom Gemeinderat festgelegt, meist als fester Betrag pro Übernachtung.
Erklärungspflicht: Jährliche Erklärung bis zum 30. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr.
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei „D. Vladimirov & Kollegen“