GRÜNDUNG EINER BRANCHE
Bulgarien nimmt als vollwertiges Mitglied der Europäischen Union am freien Warenverkehr, der Personenfreizügigkeit, der Dienstleistungsfreiheit und am freien Kapital- und Zahlungsverkehr teil.
Bulgarien bietet sich als einen guten Ort für ausländische Investitionen und Firmengründungen mit ausländischem Kapital an. Das Land verfügt über ein im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten sehr niedrigen Steuersatz von 10 % (Flat Tax) auf die Unternehmensgewinne und einen einheitlichen Steuersatz von 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen.
Besonders gut eignen sich Investitionen in Bulgarien in Produktionsstätten oder im Outsourcing bestimmter Tätigkeiten, da die Kosten für Bauimmobilien, Arbeitskräfte, und Energie im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten niedrig sind. Die Infrastruktur wurde gleichzeitig in den letzten Jahren auch mit EU-Fördermittel verbessert, was eine gute Anbindung an Europa, Russland und den Nahen Osten gewährleistet.
Die Dynamik moderner Geschäftsbeziehungen kann den Handel mit verschiedenen Siedlungen erforderlich machen. Wenn Sie dies tun müssen, stehen Ihnen im Allgemeinen drei Optionen zur Verfügung, um Geschäfte zu tätigen:
A) Registrieren Sie einzelne „Tochtergesellschaften“ von Handelsunternehmenund über diese, um Ihre Tätigkeit auszuführen. Mit dieser Option entstehen neue Unternehmen, die separate Unternehmen haben. Das Gemeinsame zwischen ihnen ist bei dem Eigentümer, dem sie gehören, aber bei Dritten sind sie völlig unabhängige Untertanen;
B) Offenlegung von Einzelhandelsgeschäften (Lagerhallen, Geschäfte usw.) in den verschiedenen Siedlungen, ohne neue Unternehmen zu gründen und dort tätig zu werden. Daher entsteht keine neue juristische Person – eine Firma, die der Händler selbst in Rechtsbeziehungen mit Dritten eingeht. Gewerbeflächen sind vollständig nachrangig und abhängig vom Händler.
B) Sie müssen eine Zweigniederlassung registrieren, durch die die Ausführung eines Teils Ihrer Tätigkeit in einem anderen Vergleich als dem, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, aufgeteilt wird.
Die Filiale ist die Rechtsform des Tuns des Geschäfts, wo ein Kaufmann (Firma) durch relative Trennung eines Teils seines Geschäfts in einem anderen Ort als das Verhalten in dem sie ansässig ist.
In den inneren Angelegenheiten ist die Branche vom Händler abhängig und diese Abhängigkeit manifestiert sich in verschiedenen Richtungen, zum Beispiel in:
A) das Fehlen einer unabhängigen Firma, und die Zweigniederlassung schließt die Firma des Händlers und das Zusatzunternehmen „Zweigniederlassung“ ein;
(B) die Zweigniederlassung ist Teil des Geschäfts des Händlers (und wenn die Firma übertragen wird, wird auch die Zweigniederlassung übertragen). Bei Streitigkeiten aus direkten Beziehungen mit einer Zweigniederlassung werden Ansprüche gegen die Firma erhoben (wie in der Zweigniederlassung).
B) die Kündigung des Händlers führt auch zur Kündigung der Niederlassung (dies gilt auch im Falle der Insolvenz);
D) Die Niederlassung erstellt keine Eigenbilanz – die Niederlassung verwaltet die Handelsbücher als Einzelunternehmer, ohne eine gesonderte Bilanz zu erstellen. (Zweigniederlassungen juristischer Personen, die keine Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes sind, und Zweigniederlassungen ausländischer Personen erstellen ebenfalls eine Bilanz).
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