Einziehung von Schulden
Inkassorecht Bulgarien, Forderungseinzug
Eine Einziehung von Schulden auf dem Gerichtsweg wird durchgeführt, wenn eine Handelsgesellschaft oder eine natürliche Person, den geschuldeten Betrag freiwillig auszuzahlen, verweigert. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, welcher die Verfahren kennt und Ihre Interessen schützen wird, sodass Sie Ihr Geld möglichst schnell erhalten. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Art des eingeleiteten Gerichtsverfahrens für jeden einzelnen Fall unterschiedlich ist. Verwenden Sie dazu kompetente rechtliche Dienstleistungen.
Wir beraten immer unsere Kunden und empfehlen auch Ihnen zuerst, zu versuchen, eine außergerichtliche Einigung abzuschließen. So erhalten Sie den Ihnen geschuldeten Betrag schneller und mit weniger Kosten für Rechtssachen. Für den Erfolg der Verhandlungen bieten wir Ihnen eine Prozessvertretung und Hilfe von einem Schlichter an. Falls keine Einigung erzielt wird, wird ein Gerichtsverfahren zur Beitreibung der Schulden eingeleitet.
Besonderheiten bei der Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Wir beurteilen, welche Art des Gerichtsverfahrens eingeleitet werden kann, auf Grundlage von den Unterlagen, über welche der Gläubiger verfügt und der zugunsten des Schuldners vollendeten Verjährung (die Verjährung der Forderungen beträgt 5 Jahre, die Verjährung von Zinsen, Vertragsstrafen und wiederkehrenden Zahlungen 3 Jahre).
Damit das Ergebnis des Zwangsvollstreckungsverfahrens beschleunigt und effektiver wird, setzen wir, wenn es möglich ist, einige Vollstreckungsmethoden zur Einziehung von Forderungen ein. Je nach Fall entscheiden wir, welche Methode wir einsetzen.
Hauptdienstleistungen der Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf Inkassorecht in Bulgarien. Forderungseinzug bei der Forderungsgeltendmachung
Rechtliche Vertretung und Vermittlung bei Verhandlungen zum Abschluss einer außergerichtlichen Einigung zur Tilgung von Schulden.
Prozessvertretung und Schutz von Gläubigern und Schuldnern:
- Bei der Einziehung von Forderungen in Zwangsvollstreckungsverfahren;
- Bei Erkenntnisverfahren in Handels- und Zivilsachen vor allen Gerichtsinstanzen, vor dem Schiedsgericht und besonderen Rechtspflegeorganen;
- Bei Mahnverfahren und diesbezüglich eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahren.
Einleitung und Vertretung bei Sicherungsverfahren, die zum Ziel haben, die Forderungen des Gläubigers in Bezug auf künftige Ansprüche sicherzustellen.