Diebstahl von Kreditkarten Bulgarien

Immer mehrere Leute, mit einer bulgarischen EC – Bankkarten fragen uns nach rechtsbeistand bei Diebstahl von Kreditkarten Bulgarien

Vertrauen verpflichtet – Wir verteidigen Ihre Interessen als Zahlungsdienstleister mit Verantwortung.

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg von behaupteten „unautorisierten Transaktionen“ nach angeblichem Kartendiebstahl zu verzeichnen.

Dabei ist häufig festzustellen, dass Kunden sich ihrer eigenen Sorgfaltspflichten nicht oder nur unzureichend bewusst sind. Aus Sicht der Bank ist die rechtliche Lage klar geregelt – sowohl national als auch im europäischen Kontext.

Kartendiebstahl und unautorisierte Transaktionen

Die primäre Norm in Bulgarien zur Regelung von Kartenzahlungen, einschließlich missbräuchlicher Transaktionen, ist чл. 79 Zahlungsdienstegesetzes findet.

Doch dieses Recht ist nicht absolut.

Diebstahl von Kreditkarten Bulgarien

Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

Grobe Fahrlässigkeit bei unautorisierte Transaktionen

Als Bankjuristen stützen wir uns auf die gefestigte Auslegung von чл. 79 und einschlägige Praxis der Bulgarische Nationalbank, sowie der europäischen Aufsichtsbehörden.

Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn:

  • Die PIN gemeinsam mit der Karte aufbewahrt wird (z. B. im selben Portemonnaie).

  • Die Karte unbeaufsichtigt in einem öffentlich zugänglichen Ort hinterlassen wird.

  • Der Karteninhaber sein Smartphone ohne Zugangsschutz nutzt, obwohl dort eine Banking-App installiert ist.

  • Eine Verzögerung der Kartensperrung eintritt, obwohl der Verlust bemerkt wurde.

In solchen Fällen hat die Bank nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Haftung abzulehnen – zum Schutz des Systems und der übrigen Kunden.

Was der Kunde tun muss – und oft versäumt

Gemäß чл. 68 ЗПУПС ist der Zahlungsdienstnutzer verpflichtet:

  1. Den Verlust der Karte unverzüglich zu melden.

  2. Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit dem Zahlungsinstrument zu ergreifen.

  3. Die Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten nicht mitzuteilen.

Unterbleibt dies, trägt der Kunde das Risiko selbst. Eine Erstattung kann in diesen Fällen nicht erfolgen.

Häufige Einwendungen – und unsere rechtliche EinschätzungDiebstahl von Kreditkarten Bulgarien

❌ „Die Karte wurde gestohlen – ich bin nicht verantwortlich“

➡ Nicht ausreichend. Es muss bewiesen werden, dass der Diebstahl nicht durch eigene Nachlässigkeit begünstigt wurde. Zudem ist zu prüfen, wie schnell der Kunde die Bank informierte.

❌ „Ich habe meine Karte sofort gesperrt“

➡ Wurde aber vor der Sperrung missbraucht, liegt die Verantwortung möglicherweise beim Kunden – je nach Sicherungsmaßnahmen.

❌ „Ich habe nie meine PIN weitergegeben“

➡ Waren dennoch Transaktionen mit PIN-Eingabe möglich, stellt sich die Frage, wie der Täter an die PIN gelangte – hier trägt der Kunde eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast.

Die Rolle der Bank: 

Wir verstehen die Verunsicherung der Kunden – doch blinder Ersatzanspruch auf Bankkosten untergräbt die Integrität des Zahlungssystems.

Unsere Aufgabe als Bank ist nicht nur die Sicherung einzelner Kundeninteressen, sondern auch der Verbraucherschutz im Kollektiv.

Das umfasst auch die Abwehr unbegründeter Forderungen.

Schutz des Systems, nicht blinde Haftungsübernahme

Bei Meldung eines Kartendiebstahls unterstützen wir selbstverständlich die Strafverfolgung.

Wir analysieren Protokolle, Transaktionsmuster, Zeitverläufe und bieten vollständige Kooperation mit der Polizei.

Verdachtsfälle auf versuchten Versicherungsbetrug oder gezielte Fahrlässigkeit leiten wir konsequent weiter.

Verantwortung ist keine Einbahnstraße

Als Bank stehen wir für Fairness, aber auch für klare Regeln. Der Schutz vor Missbrauch setzt aktive Mitwirkung des Kunden voraus. Nur wenn dieser seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt, kann ein Anspruch bestehen. Jede andere Praxis würde ein gefährliches Signal senden und Missbrauch fördern.

Ihr juristischer Ansprechpartner bei der Bank – für Rechtssicherheit, Integrität und Schutz des Systems.

Für Fragen und Kommentare, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter + 359 897 90 43 91 oder Email: office@anwalt-bg.com 

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