Höhe der Kommunalsteuern in Bulgarien

Was und innerhalb welcher Frist wird bei der Gemeinde angemeldet/erklärt?

In die Kommunalhaushalte werden 7 Hauptsteuern eingezahlt. Die Steuer ist eine zwangsweise und unentgeltliche Geldleistung an den Staat ohne Anspruch auf Gegenleistung. Als ein Bestandteil der Haushaltseinnahmen wird durch die Beitreibung bezweckt, die Ausgaben der Regierung und der Kommunalbehörden zu finanzieren. Die Hauptausgaben, für welche die Steuerzahler Steuern entrichten, sind die vom Staat gewährten Dienstleistungen wie Gesundheitspflege, Versetzung in den Ruhestand, Versicherung usw. Auf den Gewinn aus der Tätigkeit der Gesellschaften wird eine Körperschaftssteuer erhoben, und die Einkommen der natürlichen Personen werden mit Einkommenssteuer belegt. Die Erlöse aus diesen Steuereinkommen werden in den Staatshaushalt eingezahlt. Welche sind die Steuern, die wir erklären und beim  Gemeindeamt einzahlen sollen?

Die Kommunalsteuern in Bulgarien

Die Kommunalsteuern in Bulgarien

In den Kommunalhaushalten werden folgende Kommunalsteuern entrichtet:

  1. Grundsteuer;
  2. Erbschaftsteuer;
  3. Schenkungsteuer;
  4. Grunderwerbssteuer;
  5. Kraftfahrzeugsteuer;
  6. Gewerbesteuer;
  7. Tourismussteuer;
  8. Sonstige Kommunalsteuern, die gesetzmäßig festgelegt sind.

Die Kommunalsteuern werden in bar an den Kassen der Gemeindeverwaltung oder bargeldlos auf das jeweilige Bankkonto entrichtet. Der Gemeinderat legt die Bedingungen und die Ordnung zur Benachrichtigung und Besprechung von Vorschläge zur Festlegung der Höhe der Kommunalsteuern mit den Bürgern und den Businessleuten.

Grundsteuer

Mit dieser Steuer werden Gebäude und Grundstücke innerhalb der Baugrenzen der Ortschaften und Siedlungen sowie die Flurstücke außerhalb der Ortschaften. Diese Steuer wird nicht auf Grundstücke erhoben, die von Straßen, Wege des nationalen und kommunalen Straßennetzwerkes sowie von Eisenbahnnetzwerk bis zu den begrenzenden Baulinien belegt. Es werden auch keine Flurstücke besteuert, die von staatlichen und kommunalen Gewässern belegt sind, die anbaufähigen Länder, die Wälder und Immobilien mit einem Einheitswert bis 1680 BGN. Falls die Grundstücke bebaut sind, dann werden die tatsächlich bebaute Oberfläche und das dazugehörige Flurstück mit einer Grundsteuer belegt.

Steuerpflichtige sind die Besitzer der Immobilien, die mit einer Grundsteuer belegt sind. Falls eine Person der Eigentümer eines Gebäudes ist, das auf staatlichem oder kommunalem Grundstück aufgebaut worden ist, dann ist diese Person ein Steuerpflichtiger auch in Bezug auf dieses Grundstück oder in Bezug auf den von ihm besessenen Anteil. Bei der Einräumung eines Nießbrauchsrechts ist der Nießbraucher der Steuerpflichtige. Bei Konzessionen ist der Konzessionsinhaber der Steuerpflichtige, und für ein staatliches oder kommunales Grundstück ist der Steuerpflichtige die Person, welcher die Verwaltung dieses Grundstück gewährt wurde.

Die Personen sind verpflichtet beim Gemeindeamt die neu gebauten Liegenschaften und Grundstücke, die in einer anderen Art und Weise erworben sind, zu erklären. Die Frist zur Einreichung der Erklärung beträgt zwei Monate ab dem Tag des Erwerbs. Die Unternehmen, die die Erklärung einreichen, sollen den Buchwert der Liegenschaft sowie sonstige Umstände angeben, die zur Festsetzung der Steuerhöhe von Bedeutung wären.

Die Kommunalsteuern in Bulgarien Für die neu errichteten Gebäude oder Gebäudeteile schuldet man Grundsteuer ab dem Anfang des Monats, der dem Monat folgt, in welchem sie fertig gebaut sind oder ihre Benutzung begonnen hat.

Bei der Übereignung des Grundstücks schuldet die Person, die das Recht auf Verfügung mit der Liegenschaft erwirbt, die Steuer ab dem Anfang des Monats, der dem Monat folgt, in welchem die Änderung des Eigentums oder der Benutzung eingetreten ist, ausgenommen wenn die Steuer vom Übertragenden gezahlt wurde.

Der Einheitswert der Immobilien der Bürger wird festgesetzt nach Regeln, die unter Anhang Nr. 2 Gesetz über die Kommunalsteuern und die Kommunalabgaben angegeben sind und hängt von der Art der Liegenschaft, vom Lageort, von der Fläche, dem Aufbau und der Veraltung ab. Der Einheitswert der Immobilien der Unternehmen ist der höhere Wert zwischen dem Buchwert und dem Einheitswert nach Anhang Nr. 2.

Der Einheitswert der Immobilien, für welche ein Nießbrauchsrecht eines Unternehmens eingeräumt worden ist, ist der Buchwert laut der Handelsbilanz des Eigentümers oder der Einheitswert nach Anhang Nr. 2. Falls Buchführungsdaten fehlen, wird der Einheitswert von einem Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auf Rechnung des Steuerpflichtigen festgesetzt. In diesen Fällen kann der Mitarbeiter auch die Dienste eines Sachverständigen in Anspruch nehmen.

Das Gesetz über die Kommunalsteuern und die Kommunalabgaben sieht auch einige Steuererleichterungen bei der Steuerfestsetzung vor:

– für eine Liegenschaft, die die Hauptwohnung ist, steht 50% Steuerermäßigung zu.

– für eine Liegenschaft, die die Hauptwohnung einer Person die verminderte Arbeitsfähigkeit von 50 bis 100% aufweist, beträgt die Steuerermäßigung 75 %.

Die Steuer wird in zwei gleichen Raten gezahlt: bis zum 30. Juni und bis zum 31. Oktober des Jahres, für welches sie geschuldet ist. Falls die gesamte Steuer bis zum 30. April eingezahlt wird, wird ein Rabatt von 5% gewährt.

Erbschaftsteuer

Mit einer Erbschaftsteuer werden gesetzmäßig oder nach einem Testament geerbte Immobilien im Inland und im Ausland durch bulgarische Staatsangehörige sowie das Vermögen im Inland der fremden Staatsangehörigen belegt. Das Nachlassvermögen umfasst die vom Nachlasser besessenen beweglichen und unbeweglichen Sachen und Rechte daran sowie seine sonstigen Vermögensrechte, Forderungen und Schulden zum Zeitpunkt des Erbanfalls, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes vorgesehen ist. Die Erbschaftsteuer wird von den gesetzlichen Erben oder von den testamentarischen Erben sowie von den Vermächtnisnehmern (das sind die Personen, zugunsten welcher ein Testament errichtet worden ist) bezahlt. Beim Erbanfall sind die Steuerpflichtigen oder ihre gesetzliche Vertreter verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Erklärung nach Gesetz über die Kommunalsteuern und die Kommunalabgaben beim Gemeindeamt des letzten Wohnsitzes des Erblassers einzureichen, und falls der Wohnsitz des letzten im Ausland war – je nach dem Lageort des größeren Anteils seines Vermögens innerhalb des Landes.  In der Steuererklärung ist die angenommene Erbschaft je nach der Art, dem Lageort und dem abgeschätzten Wert anzugeben.

Der Gemeinderat setzt die Steuerhöhe separat für jeden Erben oder Vermächtnisnehmer wie folgt fest:

– für Geschwister und ihre Kinder von 0.4 bis 0.8% für einen Erbanteil über 250 000 BGN.

– für andere Personen, die nicht vorstehend bezeichnet sind – von 3.3 bis 6.6% für einen Erbanteil über 250 000 BGN.

Die Steuer ist innerhalb von zwei Monaten ab der Zustellung der Nachricht, durch welche ihre Höhe mitgeteilt wird, fällig.

Schenkungsteuer

Die Kommunalsteuern in Bulgarien

Die Kommunalsteuern in Bulgarien

Mit einer Schenkungssteuer werden Vermögen, die als eine Schenkung erworben sind sowie die Immobilien, die beschränkten dinglichen Rechte daran und die entgeltlich erworbenen Kraftfahrzeuge belegt. Mit einer Steuer werden auch die unentgeltlich und in einer anderen Art und Weise erworbenen Vermögen, einschließlich die durch Schulderlass getilgten Vermögen belegt. Es ist wichtig zu wissen, dass Vermögen, die als eine Schenkung zwischen Verwandten in der geraden Linie sowie zwischen Ehegatten mit einer Steuer nicht belegt werden.

Bei den Schenkungen ist es wichtig zu wissen, in welchen Fällen eine Steuerbefreiung erfolgt. Das sind:

  1. Die Immobilien, erworben von:

а) dem Staat und den Gemeinden;

  1. b) öffentlichen Bildungsorganisationen, kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie spezialisierten Einrichtungen, die Sozialdienstleistungen gewähren und die medizinisch-sozialen Kinderheimen;
  2. c) dem Bulgarischen Roten Kreuz;
  3. d) den national vertretenen Einrichtungen von Behinderten sowie für Behinderten;
  4. e) Fonds zur Unterstützung von Betroffenen von Naturkatastrophen sowie zur Pflege und Instandsetzung von historischen und kulturellen Denkmälern;
  5. f) Krankenanstalten.
  6. Die Behandlung von EU-Bürgern oder eines anderes EWR-Landes sowie für technische Hilfsmittel für behinderte Menschen;
  7. Die wohltätigen Spenden an Personen, die von 50 bis 100 % Behinderungsgrad aufweisen sowie an sozial schwachen Menschen;
  8. Die Schenkungen an Non-Profit-Organisationen, die Zuschüsse vom Staatshaushalt erhalten sowie die juristischen Personen, die keine Gewinnziele haben und in Zentralregister der juristischen Personen, die keine Gewinnziele haben, eingetragen sind und gemeinnützige Tätigkeit für die erhaltenen und gewährten Schenkungen ausüben;
  9. Die üblichen Geschenke;
  10. Das Vermögen, das in Bezug aus einer sich gesetzmäßig ergebenden Pflicht unentgeltlich übereignet wurde;
  11. Die Schenkungen zugunsten der Volksbibliotheken und volkstümlichen Leserhallen;
  12. Das erworbene Vermögen nach dem Gesetz über Privatisierung und Kontrolle nach der Privatisierung;
  13. Die Sacheinlagen am Kapital einer Handelsgesellschaft, Genossenschaft oder einer Non-Profit-Organisation;
  14. Die anderen Länder zum Erwerb von Immobilien – unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit;
  15. Der unentgeltlich gewährte Beistand unter den Bedingungen und den Bestimmungen des Gesetzes über Mäzenatentum.

Die Steuer wird beim Gemeindeamt je nach dem Lageort der Liegenschaft entrichtet, und in den anderen Fällen – nach dem Wohnsitz, bzw. Sitz des Steuerpflichtigen. Personen, die über keinen Wohnsitz verfügen, zahlen die Steuern je nach dem Aufenthaltsort ein.

Kraftfahrzeugsteuer

Mit einer Kraftfahrzeugsteuer werden belegt:

  1. Kraftfahrzeuge, die für den Verkehr in Bulgarien zugelassen sind;
  2. Schiffe, die in die Verzeichnisse der bulgarischen Häfen eingetragen sind;
  3. Luftfahrzeuge, die in das bulgarische staatliche Verzeichnis der zivilen Luftfahrzeuge eingetragen sind.

Die Steuer wird von den Besitzern der Fahrzeuge entrichtet, die beim Gemeindeamt je nach ihrem Aufenthaltsort, bzw. ihrem Sitz die von ihnen besessenen Fahrzeuge innerhalb von zwei Monaten nach ihrem Erwerb anmelden. Für die Personenkraftwagen wird die Steuerhöhe nach der Motorleistung, berichtigt #mit einem Koeffizient laut dem Herstellungsjahr festgesetzt (Art. 55 Gesetz über die Kommunalsteuer und die Kommunalabgaben). Bei der Berechnung dieser Steuer sind auch folgende Kennziffern zu berücksichtigen – Art des Kraftfahrzeugs und Motorleistung, und bei den Lastkraftwagen auch die Anzahl der Achsen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird in zwei gleichen Raten eingezahlt  – bis zum 30. Juni und bis zum 30. Oktober des Jahres, für welches sie fällig ist. Den Steuerpflichtigen, die bis zum 30. April für das ganze Jahr die Steuer im Voraus eingezahlt haben, wird ein Rabatt von 5 % gewährt. Die Steuer wird als Steuerertrag des Gemeindehaushalts je nach dem Aufenthaltsort, bzw. nach dem Sitz des Eigentümers, der die Erklärung eingereicht hat, eingezahlt, und falls eine solche Erklärung nicht eingereicht wurde sowie in den Fällen von Art. 54 Abs. 2 Gesetz über die Kommunalsteuer und die Kommunalabgaben – als Steuerertrag des Gemeindeamts, bei welchem das Kraftfahrzeug angemeldet ist.

Die Kommunalsteuern in Bulgarien

Die Kommunalsteuern in Bulgarien

Gewerbesteuer

Eine Gewerbesteuer schulden die natürlichen Personen, einschließlich die Einzelhändler, die die so genannten Patenttätigkeiten, wie unter Anhang Nr. 4 zum Kapitel Zwei, Abschnitt V  Gesetz über die Kommunalsteuer und die Kommunalabgaben für die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten aufgeführt, vorausgesetzt, dass:

  1. der Umsatz dieser Person für das vorausgegangene Jahr nicht 50 000 BGN überhöht, und
  2. die Person nicht nach dem UStG angemeldet ist, ausgenommen einer Anmeldung des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Die Gewerbesteuer wird in vier gleichen Raten eingezahlt, wie folgt:
  3. für das erste Vierteljahr – bis zum 31. Januar;
  4. für das zweite Vierteljahr – bis zum 30. April;
  5. für das dritte Vierteljahr – bis zum 31. Juli;
  6. für das vierte Vierteljahr – bis zum 31. Oktober.

Tourismussteuer

Die Steuerpflichtigen bei der Tourismussteuer sind die Personen, die Übernachtungen anbieten, und die Übernachtungen selbst werden besteuert. Die Steuer wird als Steuerertrag des Gemeindehaushalts je nach dem Lageort der Unterkünfte und der Beherbergungsbetriebe im Sinne des Tourismusgesetzes. Die Personen sind verpflichtet eine Mustererklärung bis zum 30. Januar jedes Jahres zur Belegung mit einer Tourismussteuer für das vorausgegangene Kalenderjahr einzureichen.

Die Steuer ist unbedingt separat in der Rechnung aufzuführen, die von dem Steuerpflichtigen der Person ausgestellt wird, deren eine Übernachtung bereitgestellt wird. Die Höhe der geschuldeten Höhe wird festgesetzt, wobei die Anzahl der bereitgestellten Übernachtungen mit der Steuerhöhe multipliziert wird.

Steuer auf Taxifahrten

Ab 2017 tritt auch die schon verabgeschiedete Steuer auf Personenkraftverkehrleistungen in Kraft, wobei die Steuerpflichtigen Kraftverkehrsunternehmen sind, die über eine Zulassungsbescheinigung verfügen, welche vom Exekutivdirektoren der Exekutivagentur für Automobilverwaltung ausgestellt worden ist und eine Genehmigung zur Ausführung von Personenkraftverkehrleistungen, ausgestellt vom Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde nach dem Gesetz über Personenkraftverkehrleistungen erteilt worden ist. Der Gemeinderat legt durch die Verordnung die Steuerhöhe für Personenkraftverkehrleistungen pro Jahr von 300 bis 1000 BGN bis zum 31. Oktober der vorausgegangenen Jahres. Diese Steuer ist von den Steuerpflichtigen für jedes einzelne Kraftfahrzeug zu entrichten und wird als  Steuerertrag bei der jeweiligen Gemeinde entrichtet, bei welcher die Zulassung erfolgte.

Falls Sie weitere rechtliche Beratungen brauchen, bitte wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei „D.Vladimirov & Kollegen“.
Wenn Sie die Information auf Englisch lesen möchten, bitte besuchen Sie unsere englische Version der Seite!

 

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