Die einvernehmlichen Scheidung
Immer mehr Mandanten erkundigen sich bei uns nach der Liste der erforderlichen Dokumente für eine einvernehmliche Scheidung.
Für die erfolgreiche Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung sind Dokumente notwendig, mit denen die Ehegatten bestimmte für das Verfahren relevante Tatsachen und Umstände nachweisen können.
Der übliche Satz an Dokumenten umfasst normalerweise:
1. **Standesamtliche Trauungsurkunde**:
Diese Urkunde dient dem Gericht als Nachweis dafür, dass eine Ehe geschlossen wurde, die nun einvernehmlich beendet werden soll.
Die Urkunde muss im Original vorgelegt werden, da die meisten Gerichtsinstanzen keine beglaubigten Kopien dieses Dokuments akzeptieren.
2. Vereinbarung gemäß Art. 51 des Familiengesetzbuches:
In dieser Vereinbarung werden die wesentlichen Fragen und Konsequenzen der Scheidung festgelegt.
Dazu zählen der Wohnort der aus der Ehe stammenden Kinder, welcher Elternteil die elterlichen Rechte ausübt, die Regelung der persönlichen Beziehungen zwischen dem Elternteil ohne elterliche Rechte und den Kindern sowie der zu zahlende Unterhalt.
Darüber hinaus sollten Aspekte wie die Nutzung des Familienhauses, eine mögliche Änderung des Nachnamens der Ehefrau und eventuelle Unterhaltsverpflichtungen zwischen den Ehegatten geregelt werden.
Die Erstellung dieser Vereinbarung sollte einem erfahrenen Scheidungsanwalt anvertraut werden, insbesondere in Bezug auf die Dokumente zur einvernehmlichen Scheidung.
3. Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder:
Diese Urkunde ist notwendig, wenn minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind oder nichteheliche Kinder existieren.
Sie dient als Nachweis für die Existenz und das Alter der Kinder und begründet die Unterhaltspflicht.
4. Bescheinigung über den Familienstand, Ehefrauen und Kinder:
Dieses Dokument wird von der Wohngemeinde ausgestellt und bestätigt die Zusammensetzung der Familie, den Familienstand sowie die Anzahl und das Alter der Kinder.
Es wird in der Regel von der Mutter angefordert.
5. Eigentumsurkunde des Einfamilienhauses:
Diese Urkunde gibt Auskunft darüber, wer der Eigentümer des Hauses ist und wann es erworben wurde.
Es hilft bei der Festlegung der Nutzungsdauer, die je nach Eigentumsverhältnis unterschiedlich sein kann.
6. Mietvertrag:
Falls die Familienwohnung gemietet ist, muss ein Mietvertrag vorgelegt werden.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung können Immobilien im Verfahren aufgeteilt werden, wobei auch Skizzen und Steuerbescheide notwendig sind, um staatliche Gebühren für die geteilte Immobilie festzulegen.
7. Fahrzeugschein:
Dieses Dokument ist erforderlich, wenn die Parteien während der Ehe erworbene Kraftfahrzeuge aufteilen möchten oder die Nutzung gemeinsamer Autos festlegen wollen.
8. Bankkontonummer:
Die Angabe der IBAN ist notwendig, wenn das Gesetz die Zahlung auf ein Konto vorschreibt. Dies dient dazu, dem Gläubiger klar und präzise mitzuteilen, wie und wo er bezahlen soll.
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