Besonderheiten beim Kauf von Wohnungen
Sofern Sie eine Eigentumswohnung kaufen möchten, sollten Sie vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags bei Besonderheiten beim Kauf von Wohnungen.
Diese regelt die Rechte sowie Pflichten der Miteigentümer und die formale Aufteilung des Gebäudes, in welchem sich die Wohnung befindet.
Sie bestimmt demnach das Gemeinschafts- sowie Sondereigentum.
Während das Sondereigentum den Teil der Immobilie bezeichnet, der in Ihrem Alleineigentum steht, beschreibt das Gemeinschaftseigentum die Räume/Flächen, die gemeinschaftlich genutzt werden.
Daher gehört z.B. das Treppenhaus und Ähnliches nicht Ihnen alleine, sondern allen Eigentümern gemeinsam. Besonderheiten beim Kauf von Wohnungen
Beim Kauf einer Eigentumswohnung geht die Teilungserklärung dem Kaufvertrag immer vor.
Werden Ihnen im Kaufvertrag Nutzungsrechte eingeräumt, die in der Teilungserklärung nicht angegeben sind, müssen Sie daher auf diese verzichten.
Achten Sie über die Besonderheiten beim Kauf von Wohnungen hinaus darauf, dass neben den oben genannten Punkten zudem folgende Aspekte in dem Kaufvertrag geklärt werden:
– Sondernutzungsrechte (Garten, Stellplatz, etc.),
– Nutzungsrecht für Gemeinschaftseigentum,
– Höhe des Hausgeldes, welches an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gezahlt wird sowie
– Sondereigentum.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Zustand der Wohnung und des gesamten Gebäudes.
Lassen Sie sich den Energieausweis des Gebäudes zeigen, um den Energieverbrauch und die anfallenden Kosten besser einschätzen zu können.
Prüfen Sie außerdem die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, um sich über geplante Sanierungen oder andere wichtige Entscheidungen zu informieren.
Es kann auch sinnvoll sein, einen unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung der Wohnung und des Gebäudes hinzuzuziehen.
Prüfung eines Vorvertrages
Sofern der Interessent einer bestimmten Immobilie Zeit benötigt, um einige wichtige Aspekte wie etwa die Finanzierung vor dem Vertragsschluss zu regeln, besteht für die Vertragsparteien die Möglichkeit, einen sogenannten Vorvertrag zu schließen.
Der Immobilienkaufvertrag stellt im Vergleich dazu den entsprechenden Hauptvertrag dar.
Der Vorvertrag ist ebenso wie der Immobilienkaufvertrag notariell zu beurkunden.
Hauptsächlich wird in dem Vorvertrag zum Kauf einer Immobilie festgehalten, dass der Käufer die Absicht zum Kauf der Immobilie hat und der Verkäufer die Immobilie nicht an jemand anderen verkaufen wird.
Liegt hingegen kein Vorvertrag vor, können die Vertragsparteien von dem Kauf der Immobilie zurücktreten, ohne dies begründen zu müssen.
Von dem Vorvertrag zu unterscheiden ist die Reservierungsvereinbarung.
Diese bestätigt ebenfalls, dass die ausgewählte Immobilie vorerst nicht an Dritte verkauft wird. In dieser Vereinbarung wird der Zeitraum der Reservierung festgelegt.
Der Interessent hat im Gegenzug eine Reservierungsgebühr zu zahlen.
Zusätzlich sollten Sie die Bonität des Verkäufers überprüfen, um sicherzustellen, dass keine finanziellen Risiken bestehen.
Dies ist besonders wichtig, wenn noch Bauarbeiten oder Sanierungen durchgeführt werden müssen.
Eine detaillierte Prüfung des Grundbuchs ist ebenfalls notwendig, um sicherzustellen, dass keine Belastungen oder Rechte Dritter auf der Immobilie lasten.
Erkundigen Sie sich, wie die Hausverwaltung organisiert ist, wie die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Eigentümern und der Verwaltung funktioniert und ob es eventuell bestehende Konflikte gibt.
Eine gut funktionierende Verwaltung kann langfristig viel Ärger und Kosten ersparen.
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